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9 stadtblatt / 18. Mai 2022 BEKANNTMACHUNGEN ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschrif- ten Schlierbach - Bereich zwischen Elisabethenweg und Rombachweg, 4.Änderung im Bereich Schloss-Wolfsbrunnenweg,Haus 31c Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2021 ge- mäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich des Schloss- Wolfsbrunnenwegs 31c in Schlierbach ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlos- sen, den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB einzuleiten. Die Beschlüsse wurden am 21.07.2021 im „stadtblatt“ orts- üblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 dem Vorha- ben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 15.10.2021,dem Entwurf des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Be- gründung, jeweils in der Fassung vom 15.10.2021 zugestimmt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie von Fachbeiträgen und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor: › Umweltbeitrag vom 15.10.2021 › Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 27.08.2021 › Verkehrsuntersuchung vom Oktober 2021 › Schalltechnische Untersuchung vom 12.10.2021 In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevante Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Wasser Nutzung des Niederschlagswassers,wasserdurchlässige Beläge Boden Nachverdichtung bereits versiegelter Flächen,vorhandene Erschließung Klima Photovoltaikanlagen,Passivhausstandart Arten- und Biotoppotenzial Vögel- vogelfreundliche Glasfassaden, Amphibien- Auszäunung durch Schutzzaun,Insekten- insektenfreundliche Beleuchtung Pflanzen Baumerhalt,standortgerechte Neu- und Ersatzpflanzun- gen,Fassaden-,Dachbegrünung Siedlungsbild Sichtbeziehung vom Schloss-Wolfsbrunnenweg im Ensemble mit der Villa Bosch Mensch Schallschutz,Verkehr Es besteht nun Gelegenheit, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und die Entwurfsbegründung in der Zeit vom 27.05.2022 bis einschließlich 27.06.2022 imTechnischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg,Verwaltungs- gebäude Prinz Carl,EG,Kornmarkt 1,69117 Heidelberg,einzusehen. Dies ist möglich ohne Terminvergabe dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr.Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur möglich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 – 58 25150 oder per E-Mail unter technisches.buerge ramt@heidelberg.de. Zusätzlich besteht die Möglichkeit,die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.heidelberg.de/Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktuelle Planverfah- ren abzurufen. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich, münd- lich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt oder über das Kontaktformular im Internet vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23191 er- teilt. Heidelberg,11.05.2022 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Boxberg – Waldparksiedlung, Änderung im Bereich Im Eichwald 8 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Im Eichwald 8 auf dem Boxberg eine Ände- rung des Bebauungsplans aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch einen Fußweg im Norden, durch die Verkehrs- fläche der Straße „Im Eichwald“ im Osten und durch die Erschließungsstraße sowie den Garagenhof des Gebäudes Im Eich- wald 10 im Süden und imWesten. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist auch dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenent- wicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für das beschleunigte Verfahren gel- ten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Danach wird auf die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit sowie der Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB verzichtet. Auch auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umwelt- berichts gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet, da eine Umweltverträglich- keitsprüfung in diesem Verfahren nicht erforderlich ist. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die bestehende städtebauliche Struk- tur gesichert und optimiert werden. Heidelberg,den 11.05.2022 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Neuenheim – Nördliches Neckarufer zwischen Karl-Theodor-Brücke und Bergstraße, 1.Änderung im Bereich des Physikali- schen Instituts Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich des Physikalischen Instituts in Neuenheim eine Änderung des Bebauungsplans auf- zustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Philosophenweg im Norden, die beiden Flurstücke Nr. 6349/1 und 6349 im Osten sowie der Albert-Ueberle-Straße im Süden und dem Flurstück Nr. 6338 im Westen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist auch dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. 1 · • · . - _ • en- · . · a · . (/) -· Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenent- wicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für das beschleunigte Verfahren gel- ten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Danach wird auf die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit sowie der Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB verzichtet. Auch auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umwelt- berichts gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet, da eine Umweltverträglich- keitsprüfung in diesem Verfahren nicht erforderlich ist. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die bestehende städtebauliche Struk- tur gesichert und optimiert werden. Heidelberg,den 11.05.2022 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt
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