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stadtblatt  / 27. April 2022 8 Interreligiöses Kalenderblatt Mai 2022 02.05. Baha’i letzter Tag des Ridvan-Festes 02.05. islamisch Id-ul-Fitr, auch Ramazan Bayrami – letzter Tag des Ramadan - Fastenbrechen 24.05. Baha’i Verkündigung des Báb 26.05. christlich Christi Himmelfahrt 29.05. Baha’i Hinscheiden des Religionstifters Baha’u’lla 1892 Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen 39.1 Namensfindung und Stadtteilgrün- dung der Konversionsfläche Patrick-Hen- ry-Village,Informationsvorlage 40 Erstellung eines Konzeptes zur Nutzung des Airfieldes für Veranstaltungen und Messen, Antrag der CDU; 40.1 Wiederauf- nahme der Planungen & Konzeption für die Nachnutzung der Konversionsfläche Airfield,Antrag der SPD; 40.2 Konversions- fläche Airfield Erstellung eines Nutzungs- konzeptes,Beschlussvorlage 41 Antrag auf Einrichtung einer Liegewiese an der Adlerüberfahrt in Ziegelhausen,An- trag der CDU; 41.1 Errichtung einer Liege- wiese an der Adlerüberfahrt in Ziegelhau- sen,Informationsvorlage 42 Umbenennung von Teilen einer Parkan- lage in Ziegelhausen,Antrag von B‘90/Grü- ne; 42.1 Umbenennung von Teilen einer Parkanlage in Ziegelhausen, Beschlussvor- lage 43 Zeitnahes Arbeitstreffen der Sportverei- ne zum Dynamischen Masterplan Patrick- Henry-Village,Antragvon CDU, SPD, HDer, FDP, B‘90/Die Grünen; 43.1 Informationen zum Arbeitstreffen der Sportvereine zum Dynamischen Masterplan Patrick-Henry- Village,Informationsvorlage 44 Entsiegelung und Begrünung Kurfürs- tenanlage, Antrag von B‘90/Grüne, Bunte Linke; 44.1 Prüfung der Entsiegelung und Begrünung der Kurfürsten-Anlagewestlich der Römerstraße,Informationsvorlage 45 Fachgespräch zur optimalen Dachnut- zung für Photovoltaik und Begrünung,An- trag von B‘90/Grüne; 45.1 Fachgespräch zur optimalen Dachnutzung für Photovoltaik und Begrünung,Informationsvorlage 46 Lückenschluss im Rad- und Fußverkehr zwischen Ziegelhausen und Neuenheim, Antrag von B‘90/Grüne; 46.1 Lückenschluss im Rad- und Fußverkehr zwischen Ziegel- hausen und Neuenheim, Informationsvor- lage 47 Planungen der Deutschen Bahn (DB) im Heidelberger Südwesten,Antrag der HD‘er; 47.1 Planungen der Deutschen Bahn (DB) imHeidelberger Südwesten,Informations- vorlage 48 Sachstandsbericht Konzept Stallungen Antrag von B‘90/Grüne; 48.1 Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum in den alten Stallungen in der Südstadt, Sachstandsbe- richt Nutzungskonzept, Informationsvor- lage 49 Neuauflage des Sozialberichtes, inklu- sive Wohnungssituation, Antrag von B‘90/ Die Grünen; 49.1 Neuauflage des Sozialbe- richtes, inklusive Wohnungssituation, In- formationsvorlage 50 Ausweitung digitaler Pflegestützpunkt Antrag von B‘90/Grüne, Bunte Linke; 50.1 Ausweitung digitaler Pflegestützpunkt,In- formationsvorlage 51 Übernahme von Heizkosten im SGB II sowie im SGB XII, Antrag von DIE LINKE; 51.1 Übernahme von Heizkosten im SGB II sowie im SGB XII,Informationsvorlage 52 Taxi-Gutscheine für Menschen mit Behinderung zur Teilnahme am gesell- schaftlichen Leben, Antrag der CDU; 52.1 Taxi-Gutscheine für Menschen mit Behin- derung zur Teilnahme am gesellschaftli- chen Leben,Informationsvorlage 53 Stadtteilbudgets, Antrag von B‘90 / Die Grünen,DIE LINKE,GAL,Bunte Linke 54 Interkommunale Zusammenarbeit zwischen Heidelberg und Eppelheim stär- ken! Einrichtung eines regelmäßigen Ge- sprächsformates,Antrag der SPD 55 Nachbarkommunen stärker an das Moonlinernetz anbinden! Antrag der SPD 56 Vorstellung Konzeptidee für ein Zen- trum für Klettern, Bouldern und Ninja- Sport,Antrag der SPD 57 Prüfung Einrichtung von eingezäunten Hundespielplätzen,Antrag der CDU 58 SportBoxen in Heidelberg, Antrag der SPD 59 Berichterstattung Fauler Pelz/Einla- dung von Herrn Minister Lucha, Antrag der SPD 60 Umbau der Dossenheimer Landstraße: Ausbau der Fernwärme im Norden Hand- schuhsheims,Antrag von Bunte Linke,DIE LINKE 61 Maßnahmen gegen Mietwucher,Antrag von DIE LINKE 62 Fragezeit 63 Offenlagen; 63.1 Bezirksbeirat Altstadt - Nachrücken von Herrn Peter Grün-Schul- tes; 63.2 BezirksbeiratWeststadt: Ausschei- den von Frau Karolin Salmen und Nach- rücken von Herrn Andreas Woerlein; 63.3 Bezirksbeirat Rohrbach - Ausscheiden von Frau Elisa Hippert und Nachrücken von Frau Diane Jeeranut Pitzer; 63.4 Bezirks- beirat Altstadt: Ausscheiden von FrauAnna Krez und Nachrücken von Frau Stephanie Brinkmann Nicht öffentliche Sitzung 1-5 Vertrauliche Tagesordnungspunkte BEKANNTMACHUNG Satzung über die Gewährung von Zu- schüssen zu notwendigen Schülerbeför- derungskosten (Schülerbeförderungs- satzung – SchülerbefS) Aufgrundvon § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg inder Fassungvom24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) und § 18 Abs. 2 des Gesetzes über den kommuna- len Finanzausgleich in der Fassung vom 1. Januar 2000 (GBl.2000,14),zuletzt geändert durchArtikel 4 des Gesetzes vom 2.Oktober 2021 (BGBl. I S. 4602), hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am17.03.2022 folgende Satzung beschlossen: A.Allgemeines § 1 Zuschussempfänger und allgemeine Bestimmungen (1) Die Stadt Heidelberg gewährt nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzli- chen Vorschriften und dieser Satzung 1.Schülerinnen und Schülern und Kindern der in ihrer Trägerschaft stehenden Schu- len, Schulkindergärten und Grundschul- förderklassen,(B), 2. Schülerinnen und Schülern privater Ersatzschulen im Stadtgebiet, für die das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg oberste Schulauf- sichtsbehörde ist,(B), 3. Schülerinnen und Schülern an weiteren in § 18Absatz 1 FAG genannten Schulen,(B), 4. Schulträgern und Trägern von Schulkin- dergärten im Stadtgebiet,(C), Zuschüsse für die zur Beförderung zur Schule notwendigen Kosten. (2) Für die zur Beförderung zur Schule not- wendigen Kosten im Falle eines Besuchs einer Schule außerhalb des Stadtgebiets (und gegebenenfalls auch außerhalb von Baden-Württemberg) werden grundsätz- lich keine Zuschüsse gewährt,es sei denn, 1.eine entsprechende öffentliche Schule ist im Stadtgebiet zwar vorhanden, liegt aber nicht verkehrsmäßig günstiger als die tat- sächlich besuchte Schule, 2.der Besuch einer entsprechenden Schule im Stadtgebiet / in Baden-Württemberg ist aus schulorganisatorischen Gründen aus- geschlossen, 3.Berufsschülerinnen und -schülerwerden durch die Schulaufsichtsbehörde der Fach- klasse einer außerhalb von Baden-Würt- temberg gelegenen Berufsschule zugewie- sen. (3) Zuschüsse werden grundsätzlich nur für Schülerinnen und Schüler gewährt, die in Baden-Württemberg und im Ein- zugsbereich der Preisstufe 2 des Verkehrs- verbundes Rhein-Neckar wohnen. Berufs- schülerinnen und –schüler, Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (außer den Schülerinnen und Schülern mit För- derschwerpunkt Lernen und Sprache ab Klasse 5) und Kinder in Schulkindergärten können auch dann einen Zuschuss erhal- ten, wenn sie außerhalb der Preisstufe 2 wohnen. Kinder, die die Grundschulförder- klasse besuchen, müssen im Stadtgebiet wohnen. Wohnung im Sinne dieser Sat- zung entspricht dem Begriff der Haupt- wohnung in der jeweils gültigen Fassung des Meldegesetzes (4) Zuschussfähig sind nur die tatsächlich für den Weg zur Schule entstehenden Kos- ten. (5) Notwendig sind nur die Beförderungs- kosten vom Wohnort bis zur nächstgele- genen öffentlichen Schule einer Schulart. Beim Besuch einer weiter entfernt lie- genden Schule derselben Schulart, sind die Beförderungskosten nur in der Höhe zuwendungsfähig, die beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule ent- standen wären, es sei denn, dass deren Be- such aus schulorganisatorischen Gründen ausgeschlossen ist. Nächstgelegene öffent- liche Schule derselben Schulart im Sinne dieser Bestimmung ist diejenige, an der der gleicheAbschlusswie an der besuchten Schule erreicht werden kann. (6) Notwendige Beförderungskosten sind nur solche Beförderungskosten, die durch die Teilnahme an dem im Stundenplan vorgesehenen Unterricht an der Schule (stundenplanmäßiger Unterricht) entste- hen. Zum Unterricht gehört auch die Teil- nahme an Arbeitsgemeinschaften, wenn diese im Stundenplan ausgewiesen sind und unter Aufsicht einer Lehrkraft statt- finden. Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veran- staltungen,insbesondere die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Bundesjugend- spielen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalten, Nachmittagsbetreuung, Berufs- und Stu- dienplatzerkundungen und anderen Prak- tika sowie Studien- und Theaterfahrten. (7) Beförderungskosten, die bei Schüler- austauschen für die Gastschülerin oder den Gastschüler entstehen, sind mit Aus- nahme der Kosten, die für die Fahrten zu- sammen mit der Heimschülerin oder dem Heimschüler vomWohnort zur Schule und zurück entstehen, grundsätzlich nicht för- derfähig. (8) Beförderungskosten,die aufgrund eines Schulbezirkswechsels entstehen, sind nur dann zuwendungsfähig, wenn der Wech- sel aus pädagogischen Gründen durch die staatliche Schulaufsicht schriftlich befür- wortet wurde. B.Zuschüsse an Schülerinnen und Schü- ler und Kinder in Schulkindergärten § 2 Voraussetzungen für Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler – Mindestentfernung,auswärtiger Unter- bringungsort (1) Zuschüsse zu den notwendigen Beförde- rungskostenwerden gewährt 1.für Schülerinnen und Schüler der Grund- schulen, Gemeinschaftsschulen, Sonder- pädagogischen Bildungs- und Beratungs- zentren mit Förderschwerpunkt Lernen und Sprache ab Klasse 5, Gymnasien, Real- schulen, Kollegs, Freien Waldorfschulen, Schulen der besonderen Art, Berufsfach- schulen, Berufskollegs, Abendrealschulen, Abendgymnasien und für Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) ab einer Mindestentfernung von 2 km, 2.für Schülerinnen und Schüler der Berufs- schulen ab einer Mindestentfernung von 30 km, 3. für Kinder in Schulkindergärten/Grund- schulförderklassen unabhängig von einer Mindestentfernung, 4.für Schülerinnenund Schüler der Sonder- pädagogischen Bildungs- und Beratungs- zentren, mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Ler- nen und Sprache, ab Klasse 5 unabhängig von einer Mindestentfernung,

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