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stadtblatt  / 30. März 2022 6 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 30.März, 17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 31. März, 17 Uhr Bezirksbeirat Rohrbach: Dienstag, 5.April, 18 Uhr Sportausschuss: Mittwoch, 6.April, 16 Uhr Haupt- und Finanzaus- schuss: Mittwoch, 6.April, 17.30 Uhr Alle Sitzungen finden im Rathaus,Marktplatz 10, statt. Für die Öffentlichkeit wer- den begrenzt Besucherplätze vor Ort angeboten. Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen Beim Landschafts- und Forstamt ist in der Abteilung Forst zum 01. Juli 2022 eine Stelle als Trainee (m/w/d) zur Qualifizierung in den gehobenen technischen Forstdienst in Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 2 Jahre. Bei erfolgreichem Abschluss des Trainee-Programms, persönlicher Eignung sowie dem Vorliegen der persönlichen und stellentechnischen Voraussetzungen besteht die Absicht, Sie im Anschluss in die Laufbahn des gehobenen technischen Forstdienstes zu übernehmen und in einem der drei städtischen Forstreviere einzusetzen. Beim Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen zu besetzen: Kommunale Wirtschaftsförderin/ Kommunaler Wirtschaftsförderer (m/w/d) für den Bereich Einzelhandel und Beschäftigung. Die Bezahlung kann bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise bis Besoldungsgrup- pe A 12 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) erfolgen. Kommunale Wirtschaftsförderin/ Kommunaler Wirtschaftsförderer und stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) für den Bereich Handwerk, Industrie und Mittelstand. Die Bezahlung kann bis Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise bis Besoldungs- gruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) erfolgen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Interreligiöses Kalenderblatt April 2022 02.04. islamisch Beginn des Fastenmonats Ramadan 10.04. christlich Palmsonntag, Beginn der Karwoche 14.04. christlich Gründonnerstag 15.04. christlich Karfreitag 16.-23.04. jüdisch Pessachfest 17./18.04. christlich Osterfest 21.04.-02.05. Baha’i Ridván-Fest 28.04. islamisch Lailat al Qadr, Nacht der Bestimmung Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 BEKANNTMACHUNG Satzung zur Bestimmung von verkaufsoffenen Sonntagen in Heidelberg (Verkaufssonntagesatzung – VSonntagS) vom 17.März 2022 Auf Grund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Ge- meindeordnung in der Fassung der Be- kanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, und § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2017 (GBl. S. 631) geändert worden ist, hat der Gemein- derat der Stadt Heidelberg am 17. März 2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Verkaufsoffene Sonntage in Heidelberg (1) Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg dürfen Verkaufsstel- len jeweils an den für die nachfolgenden Anlässe genannten Sonntagen und in den dazu bestimmten Stadtteilen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein (Verkaufs- sonntage): 1. Frühlingsfest mit Sommertagszug am zweiten Sonntagvor demOstersonntag,Ver- kaufsstellen imStadtteil Handschuhsheim; 2. Fischerfest Neuenheim am Sonntag nach dem ersten Samstag im September, Verkaufsstellen im Stadtteil Neuenheim; 3. Familienherbst am Sonntag nach dem letzten Samstag im September, Verkaufs- stellen in den Stadtteilen Altstadt, Berg- heim, Neuenheim und im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd. (2) Verkaufssonntage setzen voraus, dass die dazugehörigen Anlässe tatsächlich stattfinden. § 2 Inkrafttreten,Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öf- fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Jahres 2023 außer Kraft. Heidelberg,den 17.März 2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs.4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich,wenn nicht der Bürgermeis- ter demBeschluss nach § 43 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbe- hörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- gründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver- letzung in der beschriebenen Art geltend gemachtworden,so kann auch nachAblauf der genannten Frist jedermann diese Ver- letzung geltend machen. Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen BEKANNTMACHUNGEN

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