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stadtblatt  / 16. März 2022 10 BEKANNTMACHUNGEN HAUSHALTSSATZUNG 2022 Aufgrund von § 18 GKZ Baden-Württemberg in der Fassung vom 16.September 1974, zuletzt geändert am 17.Juni 2020,in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.Juli 2000 (GBl.S.582, berichtigt S.698),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.Dezember 2020 (GBl.S.1095,1098) hat die Verbandsversammlung am 09.November 2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: 2022 Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 640.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 640.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 150.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 150.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanz- haushalts von 0 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen aus 2021 gelten weiter bis zum Erlass der Haushaltssatzung für 2023. 0 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000 Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 640.000 Leimen,den 09.November 2021 – Hans D.Reinwald,Verbandsvorsitzender Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 3. Februar 2022 die Gesetz- mäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 9. November 2021 beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriege- biet Heidelberg – Leimen“ für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 17.März bis einschließlich 28.März 2022 in Historischen Rathaus der Stadt Leimen,Rathausstraße 8,69181 Leimen, Zimmer 1.03während der DienststundenMontag,Dienstag,Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12 Uhr,sowie Dienstagnachmittag von 14.30 – 18.00 und Donnerstagnachmittag von 13.30 – 17.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06224704201 und 203 zur Einsichtnahme offen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Indust- riegebiet Heidelberg-Leimen“ geltend gemacht worden ist.Wer die Jahresfrist verstrei- chen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen,wenn › die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,die Genehmigung oder die Be- kanntmachung verletzt worden sind oder › der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder › vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Vermessungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieur (m/w/d) in der Abteilung Vermessung und Bodenordnung zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgelt- gruppe 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besol- dungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) zu bewerten. Beim Amt für Schule und Bildung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle als Sachgebietsleitung (m/w/d) Schulhausmeisterdienste/Bauangelegenheiten/ Grundstücksbewirtschaftung zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW beziehungsweise bis Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Entwicklungen des Aufgabengebietes und des Stellenwertes in der Zukunft sind nicht ausgeschlossen. Beim Personal- und Organisationsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Bürgerservice/ Rathausservice (m/w/d) in der Abteilung Organisation und Personalwirtschaft zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A 8 Landesbesoldungsgesetz Baden-Würt- temberg (LBesGBW). Bei der Kfz- und Gerätewerkstatt der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Kfz-Mechatronikerin/Kfz-Mechatroniker der Fachrichtung Nutzfahrzeugtechnik (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 6 des Tarifver- trags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Bei erfolgreicher Bewährung und entsprechen- der Aufgabenentwicklung ist perspektivisch eine Bezahlung bis Entgeltgruppe 7 TVöD-V nicht ausgeschlossen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. GEMEINDERAT Einladung zur Sitzung des Gemeindera- tes,Donnerstag,17.03.2022,16:30 Uhr Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen 2 Fragestunde 3 Bericht des Bürgerbeauftragten, Zeit- raum Juni 2020 bis Dezember 2021 4 Bebauungsplan „Neuenheim – Nördli- ches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich Ziegelhäuser Landstr. 21-23“: Abwägungs- und Satzungsbeschluss,Beschlussvorlage 5 Bebauungsplan „Kirchheim – Innova- tionspark, 1. Änderung: Aufstellungsbe- schluss,Beschlussvorlage 6 SRH-Campus: Zustimmung zum Rah- menplan und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan,Beschlussvorlage 7 Vorstellung der Planungen für den Dop- pelknoten Henkel-Teroson-Straße/Hans- Bunte-Straße/Am-Bahnbetriebswerk und Einmündung verlängerter Diebsweg/Ep- pelheimer Straße,Informationsvorlage 8 Verbreiterung eines Teilbereichs der Straße „Am Bahnbetriebswerk“: Erschlie- ßungsvertrag mit der Bahnbetriebswerk GmbH & Co.,Beschlussvorlage 9 Masterplan ImNeuenheimer Feld/Neckar- bogen: Verkehrsmodellierung von 10 Er- schließungsvarianten,Informationsvorlage 10 Masterplan Im Neuenheimer Feld/Ne- ckarbogen: Konsolidierungsphase und weiteres Vorgehen,Beschlussvorlage 11 Dynamischer Masterplan Patrick-Hen- ry-Village: Weiterentwicklung im Bereich Ankunftszentrum und angrenzende Mit- te,Informationsvorlage 12 B 37 Verkehrsversuch – Zwischenergeb- nisse,Informationsvorlage 13 Forstwirtschaftsplan 2022, Beschluss- vorlage 14 Prozesspapier Baumschutz in Bauvor- haben,Informationsvorlage 15 Bestimmung von verkaufsoffenen

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