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7 stadtblatt  / 9. März 2022 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg, Tobias Dittmer Alle Angaben ohne Gewähr STADTWERKE HEIDELBERG durch die Wörter „die den Namen der ge- ehrten Person enthält“ ersetzt. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Be- kanntmachung in Kraft. Heidelberg,den 10.02.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Ver- letzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend ge- macht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der ge- nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, so werden vom Fälligkeitstag ab die ge- setzlichen Säumniszuschläge berechnet. Gleiches gilt für sonstige städtische Steu- ernachforderungen, deren Fälligkeit im Einzelfall besonders festgesetzt oder ver- einbart wurde und inzwischen eingetre- ten ist, sowie für fällige Gebühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat (ehem. Bankeinzugsverfahren) werden gebeten, selbst keine Zahlung zu veran- lassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt da- ran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat,dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg,Ab- teilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss, Zi.0.09A),Tel.58-14 360 mitzuteilen.Vom Ende der Hundehaltung ist innerhalb eines Monats die genann- te Stelle zu benachrichtigen. Wer diese Fristen nicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten rechnen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidel- berg entnehmen Sie bitte den Ihnen zuge- gangenen Abgabenbescheiden und Rech- nungen: Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern GREMIENSITZUNGEN Konversionsausschuss: Mittwoch, 9.März,17.30 Uhr Bezirksbeirat Schlierbach: Donnerstag, 10.März,18 Uhr Bezirksbeirat Boxberg: Dienstag, 15.März,18 Uhr Bezirksbeirat Kirchheim: Mittwoch, 16.März,18 Uhr Gemeinderat: Donnerstag,17.März, 16.30 Uhr Alle Sitzungen finden im Rathaus,Markt- platz 10,statt. Weitere Infos und die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen stehen unter www.gemeinderat.heidelberg.de Mehr #KaschteKunscht Bewerben und mit- gestalten N och mehr bunte, fröhliche Stromkästen im Stadtge- biet: Mit der Kampagne „Mach was draus! #KaschteKunscht in Heidel- berg“ rufen die Stadtwerke Heidel- berg zusammen mit Metropolink erneut Interessierte auf, Kabelver- teilerschränke im Stadtgebiet zu gestalten – auf Anfrage. Hierfür gibt der regionale Energieversorger die nächsten 40 „Käschte“ als künstleri- sche Fläche frei. Wer als Einzelperson, Verein oder Gruppe mit oder ohne künstleri- schem Hintergrund einen Strom- kasten gestalten möchte, kann sich ab sofort bis zum 31. März bewer- ben: Dafür die Gestaltungsidee und ein Foto eines noch freien Strom- verteilerkastens der Wahl inklusi- ve Beschreibung des Standorts an Metropolink per E-Mail an kaschte kunscht@metropolink-festival.de senden. Sobald der Vorschlag positiv bewertet und eine gemeinsame Ver- einbarung unterzeichnet worden ist, kann’s losgehen – frühestens jedoch am 15.April. Die Kampagne „Mach was draus! #KaschteKunscht in Heidelberg“ startete im Dezember 2020 und soll kontinuierlichweiterwachsen. Begleitet wird sie in den sozialen Medien über den Hashtag #Kasch teKunscht bzw. über den Instagram- Account @kaschtekunscht. www.swhd.de/kaschtekunscht Seit dem Kampagnenstart wurden 60 „Käschte“ gestaltet – wie dieser im Erlenweg in Rohrbach von Gustav Wödl. Bergbahn-Inspektion Ersatzverkehr bis 20.3. Aufgrund der umfassenden, jähr- lichen sicherheitstechnischen Prü- fung sind die Bergbahnen noch bis einschließlich 20.3. nicht in Betrieb. Ein Ersatz-Busverkehr bringt Gäste täglich im 30-Minuten-Takt zwi- schen 9 und 18 Uhr vom Kornmarkt und Schloss bis zur Molkenkur und zurück. Zum Königstuhl fährt die re- guläre Buslinie 39 ab Bismarckplatz.

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