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stadtblatt / 9. März 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG 6 .Satzung zur Änderung der Bürgerplakettensatzung vom 10.02.2022 Auf Grund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Ge- meindeordnung in der Fassung der Be- kanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 10.02.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Änderung der Bürgerplakettensatzung Die Bürgerplakettensatzung vom 8. No- vember 2001 (Heidelberger Stadtblatt vom 21. November 2001), die zuletzt durch Sat- zung vom 6.Mai 2021 (Heidelberger Stadt- blatt vom 19. Mai 2021) geändert worden ist,wird wie folgt geändert: Interreligiöses Kalenderblatt März 2022 02.-20.03. Baha‘i Fastenmonat (Alá) 02.03. christlich Aschermittwoch 17.03. islamisch Lailat al Barat, Nacht der Erlösung 21.03. Baha‘i Neujahrfest (Nav-Rúz) i. J.179 21.03. jüdisch Purim 25.03. christlich Verkündigung des Herrn (rk.) Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks GmbH Die Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks mbH veräußert in der Süd- stadt/Campbell Barracks im Rahmen einer Konzeptvergabe ein Ehemaliges Mannschaftsgebäude (Gebäude 13) Mindestgebot: 2,0 Mio € (freibleibend) Bei der Konzeptvergabe sollen insbesondere Kriterien wie das Nutzungs- konzept und dessen Gemeinschaftsorientierung, die städtebauliche Qualität und der Anteil an bezahlbarem Wohnraum bei der Bewertung Berücksich- tigung finden. Das Grundstück ist ca. 3.337 m² groß. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein dreigeschossiges, voll unterkellertes Massivgebäude mit Walmdach und es ist im Bestand zu sanieren. Interessenten stehen im Exposé unter www.heidelberg.de (Rathaus/Stadt- verwaltung/Pacht und Verkauf) umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die Aufhebung der Ausschreibung bleibt vorbehalten. Anfragen und schriftliche Bewerbungen werden bis zum 29.04.2022 (Aus- schlussfrist) erbeten an: Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks mbH Marktplatz 10 (Rathaus) 69117 Heidelberg Tel.: 06221 58-13262 Fax: 06221 58-48230 konversion@heidelberg.de 1.Die Überschrift wird wie folgt geändert: a) Das Wort „Bürgerplakette“ wird durch das Wort „Ehrenamtsmedaille“ ersetzt. b) Der Zitiername „Bürgerplakettensat- zung“ wird durch den Zitiernamen „Eh- renamtsmedaillensatzung“ ersetzt. c) Die amtliche Abkürzung „BplakettenS“ wird durch die amtlicheAbkürzung „EMe- daillenS“ ersetzt. 2. In § 1 werden die Wörter „der Bürgerin- nen und Bürger“ durch das Wort „aller“ ersetzt. 3. In §§ 1, 3 Absatz 3, 4 Satz 1 und 5 wird je- weils dasWort „Bürgerplakette“ durch das Wort „Ehrenamtsmedaille“ ersetzt. 4.In §§ 2,3 Absatz 1 Satz 1 und 4 Satz 2 wird jeweils das Wort „Plakette“ durch das Wort „Medaille“ ersetzt. 5.In § 3 Absatz 3 Satz 6 wird das Wort „Pla- ketten“ durch das Wort „Medaillen“ er- setzt. 6.§ 3 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Außerdem können auch aus der Zivilge- sellschaft Vorschläge über die Mitglieder des Gemeinderates und der Bezirksbei- räte, die Stadtteilvereine und die Verwal- tung eingebracht werden.“ 7. In § 3 Absatz 3 wird jeweils das Wort „Bürgerplaketten“ durch das Wort „Eh- renamtsmedaillen“ und jeweils das Wort „Einwohner“ durch die Wörter „Einwoh- nerinnen und Einwohner“ ersetzt. 8. In § 4 Satz 2 werden die Wörter „die den Namen der oder des Geehrten enthält“ Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Soziales und Senioren sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) in folgenden Einsatzbereichen zu besetzen: – im Sachgebiet Sicherung der Lebensgrundlage, Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe – im Sachgebiet Eingliederungshilfe – im Sachgebiet Hilfe zur Pflege/Blindenhilfe Die Bezahlung kann je nach Einsatzbereich bis Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungs- gesetz Baden-Württemberg beziehungsweise bis Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) erfolgen. Beim Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Stellvertretende Leitung des Aufgabenbereichs Stadt als Steuerschuldnerin (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A12 Landesbesoldungsgesetz Baden-Würt- temberg (LBesGBW). Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung ist in der Abteilung Anwender- und Systemservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) in der IT-Ämterbetreuung zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsgesetz Ba- den-Württemberg (LBesGBW) zu bewerten. Bei mehrjähriger erfolgreicher Ausübung und entsprechender Erfahrung kann eine Perspektive nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A 12 Landesbesol- dungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) in Aussicht gestellt werden. Beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung ist in der Abteilung Sportstätten, Sportprojekte/-veranstaltungen die Stelle als Leiterin/Leiter des Turnzentrums Heidelberg (m/w/d) im Sachgebiet Sportprojekte/-veranstaltungen unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Beim Stadtplanungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Zweitsekretärin/Zweitsekretär (m/w/d) im Umfang von 31 Wochenstunden zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.
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