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stadtblatt  / 23. Februar 2022 9 Stadt vergibt erneut Gratis-Obstbäume Bewerbungsstart für 1.000 Exemplare am Mittwoch, 23. Februar G ratis-Aktion für den Klima- schutz: Zur Förderung des Stadtklimas und der Artenvielfalt im Stadtgebiet vergibt die Stadt Hei- delberg vom 1. bis 17. März 2022 ins- gesamt 1.000 Obstbäume an Bürge- rinnen und Bürger. Es ist bereits die zweite Aktion dieser Art. Die Bäume sollen als zusätzlicher Lebensraum für Insekten und Vögel im eigenen Garten gepflanzt werden. Zur Auswahl stehen bei drei Gärt- nereien zum Beispiel Apfel-, Birn-, Kirsch- und Pflaumenbäume sowie Quitten und Mirabellen. Vergeben werden überwiegend Halbstämme, aber auch Buschbäume.Diesewerden insgesamt nicht so groß und hoch, sodass sie für Stadtgärten gut ge- eignet sind. 500 Obstbäume werden dieses Jahr durch die Anja & Markus Adam Stiftung für Natur und Arten- schutz Heidelberg bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger, die an der Aktion teilnehmen möchten, kön- nen sich ab Mittwoch, 23. Februar, über www.heidelberg.de (> Leben > Umwelt & Nachhal- tigkeit > Natur & Landschaft > Biologische Vielfalt) auf einen Wunschbaum und eine Wunschgärtnerei bewerben. Bitte einen Alternativwunsch angeben, da jede Baumsorte nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung steht und die Gärt- nereien unterschiedliche Arten und Sorten anbieten. Bürgerin- nen und Bürger ohne Internet können sich bei Dr. Sandra Pa- nienka vom Umweltamt mel- den,Telefon 06221 58-18200. Nach Bewerbungseingang ver- schickt das Umweltamt die Gutscheine per E-Mail. Es ist ein Baum pro Haushalt vorge- sehen. Bewerbungsschluss für die Gutscheine ist am Sonntag, 13.März, 12 Uhr. Die Bäume können gegen Ab- gabe des Gutscheins vom 1. bis 17. März zu den Öffnungszeiten der teilnehmenden Gärtnereien Dehner Garten-Center, Eppelheimer Straße 76 und Wetzel Bioland-Baumschule, Fennenberger Höfe 3/1) abgeholt wer- den.Bei Blumen Elfner,Berliner Stra- ße 93, ist die Abholung erst ab Mitte März möglich. Pflanzung nur in Heidelberg Die Bäume müssen in Heidelberg ge- pflanzt werden. Das Umweltamt bit- tet darum, dies mit einem Foto per Mail nachzuweisen. stö BiologischeVielfalt@Heidelberg.de Daniel Küsell hat bei der ersten Gratisvergabe ein Obstbäumchen ergattert. ( Foto Küsell) Amphibien wandern Straßensperrungen im Bereich Schlierbach Bei milden Temperaturen und feuchter Witterung wandern die Amphibien jetzt wieder zu ihren Laichgewässern. Die Stadt bittet da- her die Autofahrerinnen und Auto- fahrer mit Hinweisschildern um besondere Rücksichtnahme auf Krö- ten, Frösche, Salamander und Mol- che. Entlang der ausgeschilderten Wanderstrecken sind bei Dämme- rung entlang von Straßen Kröten- helferinnen und -helfer im Einsatz. Bitte dort langsam fahren. In Nächten mit verstärkter Amphi- bienwanderung werden die Straßen Am Schlierbachhang, beim Rondell, Wolfsbrunnensteige und Klingelhüt- tenweg jeweils an der Waldgrenze von 19.30 bis 6.30 Uhr für den Durch- gangsverkehr gesperrt. Sofern die Wanderung anhält, sind mit Beginn der Sommerzeit am 27.März die Stra- ßen von 20.30 bis 7.30 Uhr gesperrt. Freiwillige Helfer gesucht Für die nächtlichen Sammelaktio- nen werden noch freiwillige Hel- ferinnen und Helfer gesucht. Sie können sich an das Naturschutzzen- trum des NABU Heidelberg wenden. 06221 600705 i nfo@nabu-heidelberg.de Vegetationszeit beginnt am 1. März Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt A m 1. März beginnt wieder die Vegetationszeit, die bis zum 30. September andauert. In diesem Zeit- raum ist es nach dem Bundesnatur- schutzgesetz unter anderem verbo- ten,Bäume,die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflä- chen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Die geschützte Vegetation gewähr- leistet beispielsweise das Blüten- angebot für Insekten, bietet Vögeln und Kleinsäugern Verstecke sowie Raum zur Brut und Aufzucht ihrer Jungen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Satzung schützt Bäume Die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg schützt Bäume ganz- jährig im bebauten Bereich. Bäume mit einen Umfang von mehr als 100 Zentimetern (Obstbäume mehr als 80 Zentimetern) in einem Meter Höhe über dem Boden dürfen nur mit Erlaubnis des Umweltamts ent- fernt werden. stö Infos zur Vegetationszeit unter 06221 58-18180, 58-45605 Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sind ab 1. März geschützt, weil sie bei- spielsweise das Blütenangebot für Insekten sichern. ( Foto Stadt HD) Windelzuschuss Stadt fördert Nutzung von Mehrwegwindeln Eltern, die auf Wegwerfwindeln ver- zichten und ihre Kinder mit Stoff- windeln wickeln, vermeiden eine Menge Abfall. Die Stadt Heidelberg unterstützt Familien, die sich für Stoffwindeln entscheiden, mit ei- nem Zuschuss. Bezuschusst wird die Anschaffung oder Miete von Stoffwindeln oder die Nutzung eines Windeldienstes. Für jedes Heidelberger Kind gibt es einmalig 100 Euro. Das gilt für Kin- der bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahrs. Bezuschusst werden auch Kosten, die rückwirkend ab 1. Januar 2021 angefallen sind. Ins- gesamt stehen 5.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Über die städtische Internetseite kann der Zuschuss be- antragt werden. www.heidelberg.de/abfall UMWELT UND NATUR

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