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7 stadtblatt / 16. Februar 2022 Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg, Tobias Dittmer Alle Angaben ohne Gewähr STADTWERKE HEIDELBERG Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Ver- fahrens, wird auf die Datenschutzerklä- rung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg.de/ hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html ab- gerufen werden.Der Inhalt dieser Bekannt- machung ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg auf der Internetseite der Stadt Heidelberg www.heidelberg.de/bekannt machungen unter der Rubrik Verkehr/ In- frastruktur – Planfeststellungsverfahren Dossenheimer Landstraße einsehbar. Heidelberg,den 15.Februar 2022 Stadt Heidelberg Amt für Verkehrsmanagement ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungs- plan mit örtlichen Bauvorschriften Kirchheim – Kindertagesstätte Stetti- ner Straße Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14. Oktober 2021 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan Kirchheim – Kindertagesstätte Stettiner Straße sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) inVerbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Die- ser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Ab- satz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist demabgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 10 Absatz 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Be- gründung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemei- nen Öffnungszeiten einsehen und Aus- kunft über den Inhalt erhalten. Aufgrund der Coronapandemie hat das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher aktuell nur Dienstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach terminlicher Ab- sprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter baubera tung@heidelberg.de möglich. Vor Ort er- folgt der Einlass ins Gebäude nur nach vor- heriger telefonischer Kontaktaufnahme. Technisches Bürgeramt, Verwaltungsge- bäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich Änderungen) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hin- gewiesen. Danach erlöschen Entschädi- gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver- mögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung vonVerfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4Absatz 4 und 5 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeis- ter dem Beschluss nach § 43 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbe- hörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nachAblauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 07.02.2022 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt GREMIENSITZUNGEN Ausschuss für Klimaschutz,Umwelt und Mobilität: Mittwoch,16.Februar,17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag,17.Februar,17 Uhr Bezirksbeirat Weststadt: Donnerstag, 17.Februar,18 Uhr Bezirksbeirat Altstadt: Dienstag, 22. Feb- ruar,18 Uhr Tagesordnungen unter: www.gemeinde rat.heidelberg.de BEKANNTMACHUNGEN Zuverlässiges Versorgungsnetz für Heidelberg Energie und Trinkwasser rund um die Uhr E rst wenn Strom,Gas,Fernwärme zum Heizen oder Trinkwasser plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen, fällt auf, wie selbstverständ- lich eine durchgängige Versorgung scheint. Damit sich niemand Sorgen um längere Ausfälle machen muss, arbeiten die Stadtwerke Heidelberg rund umdie Uhr für ein verlässliches Versorgungsnetz von über dreiein- halbtausend Kilometern. Dahinter verbergen sich 1.775 Kilo- meter Stromleitungen, 887 Kilo- meter Gas- und 226 Kilometer Fern- wärmenetz sowie ein Wassernetz von 663 Kilometern. Hinzu kommen rund 16.000 Lichtpunkte der öffent- lichen Beleuchtung. Dennoch sind Störungen nicht aus- zuschließen. So können Bagger an Baustellen Leitungen beschädigen – oder auchUnwetter: So beispielswei- se vor gut einer Woche gegen 23 Uhr in Ziegelhausen, als drei Bäume in einer Straße bei Gewitter und Sturm umstürzten, mehrere Dachständer mitrissen und somit 50 Häuser von der Stromversorgung abschnitten. Ein neunköpfiges Entstörungsteam der Stadtwerke Heidelberg mit zwei Hubsteigern rückte kurze Zeit später aus und konnte trotz Kälte, Sturm und Regen die Versorgung wieder- herstellen. Störfälle melden Erste Anlaufstelle, um eine Störung zu melden, ist die Verbundleitstelle der Stadtwerke Heidelberg.Das Team ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar: › Strom: 06221 513-2090 › Erdgas: 06221 513-2030 › Fernwärme: 06221 513-2060 › Wasser: 06221 513-2060 Nicht immer liegen jedoch Versor- gungsausfälle im Bereich der Netze und Anlagen der Stadtwerke Heidel- berg.Mehr Infos undTipps zum rich- tigen Verhalten bei Versorgungsaus- fällen finden sich daher auf swhd.de/stoerung-melden Die Verbundleitstelle überwacht das Netz von Heidelberg Tag und Nacht durchgängig.
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