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stadtblatt / 16. Februar 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN FESTSTELLUNG DER JAHRESRECHNUNG 2020 Der Gemeinderat hat am 10.02.2022 folgenden Beschluss gefasst: Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgendenWerten (in Euro) fest: 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 704.285.331,98 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 675.398.453,79 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 28.886.878,19 1.4 Außerordentliche Erträge 1.111.166,97 1.5 Außerordentlichen Aufwendungen 1.037.170,65 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 73.996,32 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 28.960.874,51 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 651.238.309,43 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 614.938.377,20 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 36.299.932,23 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 10.457.529,13 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 90.667.536,46 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -80.210.007,33 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -43.910.075,10 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 68.316.328,07 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 27.390.075,36 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungs- tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 40.926.252,71 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haus- haltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -2.983.822,39 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen -9.059.172,32 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 63.561.937,27 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -12.042.994,71 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 51.518.942,56 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 1.409.859,20 3.2 Sachvermögen 1.238.032.776,02 3.3 Finanzvermögen 305.843.804,07 3.4 Abgrenzungsposten 38.896.847,91 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 1.584.183.287,20 3.7 Basiskapital 806.960.836,15 3.8 Rücklagen 232.765.523,72 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 181.595.871,82 3.11 Rückstellungen 33.651.132,97 3.12 Verbindlichkeiten 306.270.449,73 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 22.939.472,81 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 1.584.183.287,20 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO) 4.1 Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 28.886.878,19 wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Diese erhöht sich von 154.375.193,88 auf 183.262.072,07. 4.2 Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 73.996,32 wird der Rücklage aus Über- schüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Diese erhöht sich von 48.170.024,40 auf 48.244.020,72. Die Jahresrechnung 2020 liegt in der Zeit vom 17.02.2022 bis einschließlich 25.02.2022 während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 2.24, zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-13000 offen. Heidelberg,den 11.02.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner,Oberbürgermeister Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung wird zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine Projektmanagerin/ein Projektmanager (m/w/d) in der Abteilung „Digitale Stadt“ gesucht. Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion ist zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Gewerbesteuer (m/w/d) im Umfang von 30 Wochenstunden in der Abteilung Kasse und Steuern zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A 8 Landesbesoldungsgesetz Baden-Würt- temberg (LBesGBW). Beim Regiebetrieb Friedhöfe des Landschafts- und Forstamtes ist zum nächstmög- lichen Zeitpunkt eine Stelle als Friedhofsarbeiterin/Friedhofsarbeiter (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Je nach Aufgabenentwicklung ist eine Perspektive in Entgelt- gruppe 4 TVöD-V nicht ausgeschlossen. Die Einstellung ist zunächst befristet für ein Jahr vorgesehen. Bei entsprechender Bewährung ist eine unbefristete Beschäftigung möglich. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Bieths- und Burgstraße mit Ausbau und Umgestaltung der Dossenheimer Land- straße zwischen Hans-Thoma-Platz und Fritz-Frey-Straße Die Stadt Heidelberg wird als für das Ver- fahren zuständige Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebe- nen Stellungnahmen der anerkanntenVer- einigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Vorhaben mit dem Träger des Vorhabens,den Behörden,den Betroffe- nen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, im Rahmen einer Online-Konsul- tation behandeln. Die Durchführung der Online-Konsultation ist gemäß § 5Absatz 2, Absatz 4 i.V.m. § 1 Nummer 18 Plansicher- stellungsgesetz (PlanSiG) zulässig. Es soll damit jede Gefahr einer Ansteckung mit COVID 19 vermiedenwerden. Die Durchführung der Online-Konsul- tation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. § 73 Absatz 6 Satz 2 Ver- waltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 2 Absatz 1 PlanSiG bekannt gemacht. Hinweise: 1. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen,die rechtzeitig Einwendun- gen erhoben oder Stellungnahmen abgege- ben haben, werden über die Online-Kon- sultation individuell benachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben,auf denen ein Vertreter genannt wurde,wird nur dieser benachrichtigt. 2. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen vom 23.02.2022 bis zum 09.03.2022 über einen Internet-Link (own- cloud der Stadt Heidelberg) passwortge- schützt und denjenigen,die Einwendungen erhoben haben, zusätzlich auf dem Post- weg zugänglich gemacht. Ihnen wird Ge- legenheit gegeben sich bis einschließlich 09.03.2022 schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5Abs.4 S.1 und 2 PlanSiG). 3. Zur Teilnahme berechtigt sind neben den unter Nr. 1 genannten Stellen auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese kön- nen bei der Stadt Heidelberg – Amt für Verkehrsmanagement, Gaisbergstr. 11, 69115 Heidelberg; E-Mail: simone.lochner @heidelberg.de rechtzeitig vor Beginn der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation be- antragen. Dabei ist mitzuteilen, wodurch sich die Betroffenheit ergibt. 4. Mit der Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue,zusätzliche Einwendungsmög- lichkeit eröffnet. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen einen bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendun- gen unberührt (§ 5 Absatz 4 Satz 4 PlanSiG). Zur Verarbeitung personenbezogener
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