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stadtblatt  / 2. Februar 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN Wir trauern um unseren Mitarbeiter und Kollegen Michael Morast der am 16. Januar 2022 im Alter von 50 Jahren verstorben ist. Michael Morast war seit 2013 Mitarbeiter des Vermessungsamtes. Betroffen nehmen wir Abschied von einem geschätzten Mitarbeiter, der durch sein Engagement und Pflichtbewusstsein bei Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sehr beliebt war. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Altstadträtin Lore Schröder-Gerken Frau Schröder-Gerken war von Dezember 1999 bis September 2004 sowie von Oktober 2005 bis September 2009 Mitglied des Heidelberger Gemeinderates. In den insgesamt neun Jahren ihrer Tätigkeit als Stadträtin hat sie sich herausragend engagiert und maßgeblich zur Weiterentwicklung Heidelbergs beigetragen. Zum Wohle ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Stadt Heidelberg hat sie ein hohes Maß an Kraft und Zeit eingebracht. In dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von ihr. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie. Stadt Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG über den Sonn- und Feiertagsverkauf vonWaren im Jahr 2022 1. Gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Stadt Heidelberg zur Festsetzung der Öff- nungszeiten für den Verkauf bestimm- ter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 29.03.2007 (Heidelberger Stadtblatt vom 11.04.2007) werden jährlich 40 Sonn- und Feiertage für den Verkauf von Reisebe- darf, Sport- und Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kennzeichnend sind , jähr- lich zu Beginn des Jahres festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. Für das Jahr 2022 werden folgende Ter- mine für den Verkauf der o.a.Waren frei- gegeben: 20.,27. Februar 13.,20.,27. März 03.,17.,18.,24. April 01.,08.,15.,22.,26.,29. Mai 05.,06.,12.,16.,19.,26. Juni 03.,10.,17.,24.,31. Juli 07.,14.,21.,28. August 04.,11.,18.,25. September 02.,03.,09.,16.,23.,30. Oktober 2. Auf Antrag wird der Verkauf am 27.11. sowie am 04., 11. und 18.12.2022 gestattet. ZumAusgleich ist dann die Verkaufsstel- le an den ersten vier Sonntagen geschlos- sen zu halten. Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Tagen jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Geschäfte, die von der abweichenden Re- gelung Gebrauch machen wollen, müs- sen dies vor dem 15.02.2022 dem Bür- ger- und Ordnungsamt - Gewerberecht -, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg mitteilen. 3. Der Verkauf an den genannten Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich für die genannten Gegenstände freigegeben. Andere Waren dürfen nicht verkauft werden . gez.Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Definition der zulässigenWaren: Reisebedarf Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmate- rialien,Tabakwaren,Schnittblumen,Rei- setoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapo- theken, persönlicher Witterungsschutz, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten. Sport- und Badegegenstände Devotionalien Waren, die als Ausdruck und zur För- derung der Andacht benötigt werden (Kreuze, religiöse Darstellungen, Rosen- kränze,Gebetbücher,Bilder,Kerzen) Gegenstände, die den Ausdruck religiö- ser Andacht versinnbildlichen oder der Förderung/Ausübung der religiösen An- dacht gewidmet sind. Ortskennzeichnende Waren Waren, die auf einen bestimmten Ort hinweisen, einen spezifischen Bezug zu einem bestimmten Ort haben bzw. für den Ort typisch sind; charakteristisch für diesen Warentyp sind Andenken,z. B. Anstecknadeln, Stockabzeichen, Post- karten, ortstypische Getränke und Back- waren. Es sind auch Waren zugelassen, die für die Region typisch sind. BEKANNTMACHUNG 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommuna- les Gewerbe- und Industriegebiet Hei- delberg-Leimen“ Tagesordnung zur 1.Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommuna- les Gewerbe- und Industriegebiet Hei- delberg-Leimen“ am Mittwoch, dem 9. Februar 2022, 18.00 Uhr, im Ferdinand- Reidel-Saal des Neuen Rathauses, Rat- hausstraße 1-3 in Leimen. Die Sitzung ist öffentlich. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Regiebetrieb Gartenbau des Landschafts- und Forstamtes sind zum nächstmög- lichen Zeitpunkt drei Stellen als Gärtnerin/Gärtner (m/w/d) im Fachbereich Pflege sowie im Fachbereich Bau und Ausbildung in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung ist bis Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) möglich. Die Einstellung ist zunächst befristet für ein Jahr vorgesehen. Je nach Aufgaben- entwicklung und Bewährung ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung sowie gegebenen- falls eine weitere Perspektive möglich. Das Personal- und Organisationsamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Change-Managerin/Change-Manager (m/w/d) für die Abteilung Strategische Personalentwicklung und Changemanagement. Die Stelle bietet Perspektiven bis Besoldungsgruppe A13 g Landesbesoldungsgesetz Baden-Württem- berg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe E12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Interreligiöses Kalenderblatt Februar 2022 02.-02. christlich (r. k.) Darstellung des Herrn („Mariä Lichtmess“) 03.02. islamisch Lailat al Regaib (Nacht des Gewünschten) 25.-28.02. Baha´i Ayyám-i-Há 27.02. islamisch Lailat al Miraj Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen

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