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stadtblatt / 2. Februar 2022 4 AKTUELLES Umwelt- und Nachhaltigkeitspreis 2022 Bewerbungsphase bis 31. März Bis zum 31. März 2022 können sich Betriebe, Institutionen, Verbände, Vereine, Personen und Personen- gruppen, die in Heidelberg wohnen beziehungsweise ansässig sind, für den Heidelberger Umwelt- und Nachhaltigkeitspreis bewerben. Schwerpunkte: betriebliche Mobilität und Energieeffizienz In diesem Jahr liegt der Schwer- punkt auf nachhaltiger betrieblicher Mobilität und der Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. Sowohl bereits durchgeführte Maß- nahmen als auch zukünftige, bereits konkret geplante Projekte können eingereicht werden. Alle zwei Jahre würdigt die Stadt Heidelbergmit demPreis innovative Ideen und zukunftsweisende Maß- nahmen. Damit erhalten Projekte Aufmerksamkeit, die zum Umwelt- schutz beitragen und nachahmens- wert sind. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro und kann unter mehre- ren Preisträgern vergeben werden. Bewerbungen können online oder formlos schriftlich beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es online. stö 06221 58-45520 nachhaltiges.wirtschaften@ heidelberg.de www.heidelberg.de/umweltpreis Impfangebote gebündelt FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen Z ur Unterstützung der Impfkam- pagne hatte die Stadt Heidel- berg Anfang Dezember 2021 die Ein- richtung zweier Impfstützpunkte in der Stadtbücherei und im Inter- national Welcome Center Heidel- berg (IWCH) ermöglicht.Jetzt ist der Impfstützpunkt im IWCH auf dem Landfriedgelände, der bislang nur am Wochenende geöffnet war, an sechs Tagen pro Woche für Impfter- mine geöffnet. Termine können montags bis frei- tags zwischen 11 und 19 Uhr gebucht werden,samstags von 9.30 bis 17 Uhr. Geimpft wird mit den Vakzinen von Moderna und Biontech. Der Impf- stoff von Biontech steht aufgrund ausreichender Verfügbarkeit auch für Impfungen an Personen über 30 Jahren zur Verfügung. Impfstützpunkt Stadtbücherei im Stand-by-Modus Der Impfstützpunkt im Hilde-Do- min-Saal der Stadtbücherei ist seit Montag wegen abnehmender Impf- nachfrage im Stand-by-Modus. Bei Bedarf kann er kurzfristig reakti- viert werden. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner erinnert daran, sich imp- fen zu lassen: „Nutzen Sie die zahlreichen temporären Impfan- gebote in unserer Stadt o der las- sen Sie sich bei Ihrem Ha us- oder Facharzt impfen.“ Besonders äl- tere Menschen bittet der OB, sich boostern zu lassen. Hilfe bei der Vereinbarung eines Impfter- mins leisten die Seniorenzentren. (www.seniorenzentren-hd.de ) FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn Seit 28. Januar gilt die neue Corona- verordnung des Landes. Im öffentli- chen Personennahverkehr gilt jetzt die Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske. Z udem kehrt das Land zum Stufenp lan zurück. In der derzeit geltenden A larmstufe I entfallen die Ausgangsbes chränkungen für Nicht- Immunisierte. Mehr unter www. baden-wuerttemberg.de . sba www.heidelberg.de/coronavirus In Bussen und Bahnen ist jetzt das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. ( Foto rnv) Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus Am 27. Januar jährte sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz im Jahre 1945. Seit 1996 gedenkt ganz Deutschland an diesem Tag der Opfer des Nationalsozialismus. Vertreterinnen und Vertreter von Heidelberger Religions- gemeinschaften, des Gemeinderates und von Verfolgten in der NS-Zeit versam- melten sich mit Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner zum stillen Geden- ken auf dem Bergfriedhof. Sie legten an der Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Blumen nieder. Aufgrund der Coronapandemie fand auch dieses Jahr keine öffentliche Veranstaltung statt. ( Foto Rothe) Erklärung zum Grundbesitz Für Neufeststellung der Grundsteuerwerte Für die durchzuführende Neufest- stellung der Grundsteuerwerte sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beziehungswei- se Erbbauberechtigte verpflichtet, schon im Jahr 2022 eine Steuererklä- rung an das Finanzamt abzugeben. Dazu wird die Finanzverwaltung des Landes im Frühjahr/Sommer aufru- fen. Die Erklärung ist elektronisch abzugeben. Unter anderem sind die Grund- stücksgröße anzugeben sowie der Bodenrichtwert am Stichtag 1. Janu- ar 2022.DieserWert ist frühestens ab Juli 2022 auf der Internetseite www. Grundsteue r-BW.de einsehbar. Grund für die Neubewertung ist ein Urteil des Bundesverfassungsge- richts, das die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswid- rig einstufte. Ein neues Steuergesetz bildet ab 2025 die Grundlage für die neue Grundsteuer in Baden-Würt- temberg. Bis 2024 gilt eine Über- gangszeit. Die neu berechnete Höhe der Grundsteuer kann erst 2025 durch die Stadt über einen Steuerbe- scheid mitgeteilt werden. www.heidelberg.de/ bekanntmachungen
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