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stadtblatt  / 26. Januar 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Referat des Oberbürgermeisters suchen wir bei den Sitzungsdiensten zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Leiterin/einen Leiter des Bereichs „Bezirksbeiräte, Jugendgemeinderat und Migrationsbeirat“ (m/w/d) Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 13 g Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBes-GBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Bei Bewährung und entsprechender Aufgabenentwicklung ist eine Perspektive nach Besoldungsgruppe A13 h LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 13 TVöD-V vorgesehen. Im Team der Berufsfeuerwehr sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Disponentinnen/Disponenten und Einsatz- beamtinnen/Einsatzbeamte (m/w/d) für den Einsatz in der Integrierten Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar in Verbindung mit der Funktion als Führungsassistentin/Führungsassistent und Maschinistin/Maschinist GW- Hygiene im Einsatzdienst der Feuerwehr Heidelberg zu besetzen. Eine Besoldung ist bis Besoldungsgruppe A9m LBesGBW möglich. Beim Tiefbauamt sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Straßenunterhaltungsarbeiterin/ Straßenunterhaltungsarbeiter (m/w/d) im Regiebetrieb Straßenunterhaltung zunächst befristet für ein Jahr in Vollzeit zu besetzen. Bei entsprechender Bewährung besteht die Perspektive auf Umwandlung in ein unbefriste- tes Arbeitsverhältnis. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Amt für Soziales und Senioren sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter als sozialpädagogische Fachkraft im Seniorenzentrum Weststadt (w/m/d) in Teilzeit mit 32 Wochenstunden. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe S11b des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD-V). Bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ist in der Kantine eine Stelle als Kantinenhilfe (m/w/d) in Teilzeit im Umfang von 21,5 Wochenstunden zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen. Bei entsprechender Bewährung kann eine unbefristete Weiterbeschäftigung in Aussicht ge- stellt werden. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Amt für Chancengleichheit sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Übersetzerin/Übersetzer für Englisch und Französisch (m/w/d) im Umfang von 32 Stunden/Woche für den stadtinternen Sprachendienst. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr und bietet im Anschluss eine Perspektive auf unbefristete Weiterbeschäftigung bei Bewährung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungs- plan mit örtlichen Bauvorschriften „Bahnstadt-Kopernikusquartier“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 06.Mai 2021 ge- mäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan „Bahnstadt- Kopernikusquartier“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Be- schluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans mit örtlichen Bauvorschrif- ten ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 10 Absatz 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Begrün- dung und die zusammenfassende Erklä- rung imTechnischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öff- nungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Aufgrund der Coronapandemie hat das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher aktuell nur Dienstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach terminlicher Ab- sprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter baubera tung@heidelberg.de möglich. Vor Ort er- folgt der Einlass ins Gebäude nur nach vor- heriger telefonischer Kontaktaufnahme. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich Änderungen) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Dar- legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hinge- wiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan- sprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab- lauf des Kalenderjahres, in dem die Ver- mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung,die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss be- anstandet hat oder wenn nicht die Verlet- zung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver- letzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab- lauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 16.Dezember 2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Transportnetzbetreiber terranets bw informiert: Vorbereitungen für die ge- plante Gashochdruckleitung „Süddeut- sche Erdgasleitung – SEL“ Als Transportnetzbetreiber für Gas be- treibt terranets bw ein mehr als 2.700 Ki- lometer langes Leitungsnetz von Nieder- sachsen bis an den Bodensee. Viele Städte und Gemeinden sind an das Netz der ter- ranets bw angeschlossen.Um eine sichere Energieversorgung auch bei steigender Nachfrage zu gewährleisten, ist der Aus- bau des Gastransportnetzes notwendig. Deswegen plant terranets bw den Bau der rund 250 km langen „Süddeutschen Erd- gasleitung – SEL“ von Lampertheim in Hessen bis nach Bayern. Der Bau der SEL wird in Abschnitten um- gesetzt, abhängig von der konkreten Be- darfsentwicklung in den nächsten 10 Jah- ren. Der rund 15 km lange Leitungsabschnitt von Mannheim-Straßenheim über Hed- desheim, Ladenburg, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen bis nach Heidel- berg-Grenzhof soll voraussichtlich bis 2027 realisiert werden. Der rund 47 km lange Leitungsabschnitt von Heidelberg- Grenzhof über Leimen und Wiesloch bis nach Hüffenhardt soll voraussichtlich bis 2026 realisiert werden. Mehr Informationen über das Netzaus- bauprojekt und den geplanten Verlauf der

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