stadtblatt zum Blättern
stadtblatt / 19. Januar 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Firma Krämer Brunnenbau & Energie GmbH beantragte im Namen der Firma Mr. Wash Autoservice AG die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung eines Grundwasserbrunnens mit Pumpversuch sowie für den Betrieb des Brunnens auf dem Grundstück Flst. Nr. 26301, Haberstraße 2/4 in Heidelberg. Das Grundwasser in Höhe von 50.000 m³/ Jahr soll zur Außenreinigung von Fahr- zeugen verwendet werden. Das Vorhaben befindet sich im fachlich abgegrenzten, zukünftigen Erweiterungs- gebiet des Wasserschutzgebietes Mann- heim-Rheinau. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtli- che Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Ver- bindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Ferner bedürfen Bohrungen, die in den Grundwasserleiter eindrin- gen, nach § 43 Abs. 2 Wassergesetz Baden- Württemberg (WG) in Verbindung mit § 49 WHG einer Erlaubnis. Die zur Durchführung des Verfahrens er- forderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg einge- reicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förm- liches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maß- gabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie dem Gesetz zur Sicher- stellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssi- cherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Ver- fahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 27.01.2022 bis ein- schließlich Montag, den 28.02.2022 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidel- berg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir, die gebotenen Hygieneanforderungen einzuhalten. Im Übrigen gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der je- weils geltenden Fassung. Diese ist unter https://www.baden-wuerttemberg.de/ de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ak tuelle-corona-verordnung-des-landes- baden-wuerttemberg/ abrufbar. Wir bitten um eine Voranmeldung . Die- se soll dafür Sorge tragen, dass die gebote- nen Hygieneanforderungen gewahrt wer- den können. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort so- wie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 27.01.2022 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/ Oeffentliche+Bekanntmachungen+Um weltrecht.html einsehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vor- haben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 27.01.2022 bis einschließlich 14.03.2022 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidel- berg – schriftlich oder elektronisch (E- Mail-Postfach: wasserbehoerde-einwen dungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Aner- kennung nach anderen Rechtsvorschrif- ten befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwal- tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzule- gen, können innerhalb der o. g. Frist Stel- lungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stel- lungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung ent- halten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwen- dungen und rechtzeitig abgegebenen Stel- lungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen er- hoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be- kanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn ver- handelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendun- gen sowie Stellungnahmen von Vereini- gungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Per- sonen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Tex- te) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Lan- desverwaltungsverfahrensgesetzes be- handelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindes- tens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll,mit seinem Namen,seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben,die diesen Anfor- derungen nicht entsprechen, können un- berücksichtigt bleiben.Das gilt bei gleich- förmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angege- ben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörterungster- min wegen der COVID-19-Pandemie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Kon- sultation gem. § 5 PlanSiG statt. Mit dem Einverständnis der zur Teilnahme Berech- tigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle da- für erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www. heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffent liche+Bekanntmachungen+Umwelt recht.html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellung- nahmen abgegeben haben, werden über die Online-Konsultation schriftlich be- nachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf den en ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Ver- fahrens, wird auf die Datenschutzerklä- rung der Stadt Heidelberg verwiesen. Die- se kann unter https://www.heidelberg . de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz. html abgerufen werden. Heidelberg,den 12.01.2022 Stadt Heidelberg, Amt für Umwelt- schutz,Gewerbeaufsicht und Energie -untere Wasserbehörde- ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufhebung des Einleitungsbeschlus- ses für den vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Bergheim – Erweiterung Marriott-Hotel“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2021 gemäß §§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) be- schlossen, den Einleitungsbeschluss vom 13.06.2013 für den Bereich der Grünan- lage „Penta-Park“ beim Marriott-Hotel in Bergheim aufzuheben und das Bebau- ungsplanverfahren einzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Heidelberg,den 11.01.2022 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Transportnetzbetreiber terranets bw informiert: Datenerhebung für geplan- te Gashochdruckleitung „Süddeutsche Erdgasleitung – SEL“ Als Transportnetzbetreiber für Gas be- treibt terranets bw ein mehr als 2.700 Ki- Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Die Stadtbücherei sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung Freizeit und EDV eine Teamleitung (m/w/d) für den Bücherbus unbefristet in Teilzeit (50%, dies entspricht derzeit 19,5 Wochenstunden). Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Die Stadtbücherei sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung Bildung eine/ einen technische Beschäftigte/technischen Beschäftigten (m/w/d) unbefristet in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ einen Redakteurin/Redakteur (m/w/d) in der Abteilung „Presse“ bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Die Beschäfti- gung erfolgt zunächst befristet für die Dauer eines Jahres. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen.
RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2