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stadtblatt  / 22. Dezember 2021 6 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Satzung über die Gebühren für Bewohnerpark- ausweise in der Stadt Heidelberg (Bewohnerparkausweis- gebührensatzung - BewoGS) vom 09.12.2021 Auf Grund von § 6a Absatz 5a Satz 2 und 5 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl.I S.3108) geändert worden ist,§ 1 der Delegationsverordnung der Landes- regierung zur Erhebung von Parkgebüh- ren vom 14. Juli 2021 (GBl. S. 605), §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zu- letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geän- dert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 09.12.2021 folgende Satzung beschlossen: §1 Gebührenpflicht für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit er- heblichem Parkraummangel (Bewohner- parkausweise) erhebt die Stadt Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Gebühren werden auch erhoben,wenn für einen be- reits ausgestellten Bewohnerparkausweis ein Ersatzdokument ausgestellt wird oder Änderungen eingetragen werden. § 2 Höhe der Gebühren (1) Die Jahresgebühr für einen Bewohner- parkausweis beträgt 120,00 €. Wird bei der Antragstellung ein auf die gebühren- pflichtige Person ausgestellter Heidel- berg-Pass oder Heidelberg-Pass+ der Stadt vorgelegt, ermäßigt sich die Gebühr aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen auf 36,00 €. (2) Die Gebühr für das Ausstellen eines Ersatzdokumentes beträgt 5,00 €. Die Ge- bühr für eine Änderung des Bewohner- parkausweises beträgt 5,00 €. § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren entstehen mit der An- tragstellung und sind sofort imVoraus zur Zahlung fällig. (2) Erlischt der Bewohnerparkausweis vor dem Ende seiner Laufzeit, werden bereits für die Zukunft gezahlte Gebühren nicht erstattet. § 4 Gebührenpflichtige Personen Zur Zahlung der Gebühr ist die Person verpflichtet, für welche der Bewohner- parkausweis ausgestellt ist. Zur Zahlung ist auch verpflichtet, wer die Gebühren- schuld durch Erklärung in Textform gegenüber der Stadt übernommen hat. Mehrere Gebührenpflichtige haften ge- samtschuldnerisch. § 5 Inkrafttreten,Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.Sie tritt am 31.Dezember 2022 außer Kraft. Heidelberg,den 09.Dezember 2021 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeis- ter dem Beschluss nach § 43 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbe- hörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll,schriftlich geltend gemachtworden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nachAblauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Altstadt – Erweiterung des Universi- tätscampus Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich des Unteren und Oberen Faulen Pelz in der Altstadt einen Bebauungsplan aufzustel- len. Im Süden grenzt das Plangebiet an den Oberen Faulen Pelz an, im Westen an die Kettengasse und im Norden an den Unteren Faulen Pelz. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist dem abgedruckten Lage- plan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der Bebauungsplan wird als Bebauungs- plan der Innenentwicklung im beschleu- nigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2Absatz 4 BauGB wird verzichtet. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Nachnutzung eines vormals als Ge- fängnis dienenden und mittlerweile leer stehenden Kulturdenkmals geschaffen und eine geordnete städtebauliche Ent- wicklung und Nachnutzung sichergestellt werden. Der Bebauungsplan hat zum Ziel, das Plangebiet als Ergänzung des Univer- sitätscampus Altstadt zu entwickeln und Einrichtungen und Anlagen für alle Berei- che von Forschung und Lehre bis hin zu wissenschaftsaffinen Wohnnutzungen zu ermöglichen. Heidelberg,den 15.12.2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Stadtplanungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Landschaftsplanerin/Landschaftsplaner beziehungsweise Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Personen als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Stadtkasse zur Unterstützung in der Abteilung Kasse und Steuern (Vollzeit und/oder Teilzeit). Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Eine Weiterbeschäftigung über das Jahr hinaus ist je nach Aufgabenentwicklung nicht ausgeschlossen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Es besteht eine mittelfristige Perspektive nach Entgeltgruppe 7 TVöD-V. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis spätestens 09. Januar 2022 unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Das Amt für Soziales und Senioren und das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine/einen Koordinatorin/Koordinator (m/w/d) in Teilzeit (50 %) zur Integration der sozialen beziehungsweise kinder- und jugendhilfebezo- genen Themenfelder des Amtes in das Stadtentwicklungskonzept Heidelberg 2035 und den Nachhaltigkeitsbericht. Die Stadt Heidelberg hat die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Heidelberg 2015 (STEP) als Stadtentwicklungskonzept Heidelberg 2035 (STEK) sowie die Fortschreibung des Nachhaltigkeitsberichts beschlossen. Dabei wird die eigene Stadtentwicklungskonzeption mit dem internationalen Engagement für die nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage der weltweit geltenden Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (UN) verbunden. Das Verfahren zur Erstellung des STEK und des Nachhaltigkeitsberichts ist mit anderen parallel laufenden Verfahren für gesamtstädtische Konzepte eng verknüpft. Die Einstellung erfolgt projektbezogen befristet für 3 Jahre mit Bezahlung nach Entgelt- gruppe 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Bei Bewährung und ent- sprechender Aufgabenwahrnehmung besteht zeitnah eine Perspektive nach Entgeltgruppe 13 TVöD-V. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis spätestens 09. Januar 2022 bevorzugt über unser Bewerbungsportal unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.

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