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stadtblatt  / 15. Dezember 2021 9 BEKANNTMACHUNGEN 4.2 Die Bearbeitungsgebühr für den jährlichen erneuten An- schluss an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung (§ 3 Abs. 8) beträgt 15,00 Euro / Bereitst. 4.3 Die Gebühr für eine Änderung der Zahl, Art, Größe, des Entsorgungsrhythmus oder der Serviceart der Abfallbe- hälter (§ 3 Abs. 9, S. 5) beträgt 15,00 Euro / Änderung 5.1 Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen aller Behälter betragen a) je Stunde Arbeitszeit pro Mitarbeiter 49,00 Euro b) je Betriebsstunde des Leerungsfahrzeuges - Absetzkipper 42,70 Euro - Abrollkipper 48,00 Euro - Müllwagen, Umleerwagen 54,50 Euro Bei den Gebühren wird auch die anteilige An- und Ab- fahrtszeit berücksichtigt. c) je Behälter - 4,4 m³ 4,10 Euro/ Woche - 7 m³ 4,20 Euro/ Woche - 10 m³ 7,00 Euro/ Woche - 11 m³ 8,80 Euro/ Woche - 20 m³ 10,10 Euro/ Woche - 35 m³ 12,00 Euro/ Woche Hinzu kommen die Gebühren für die Entsorgung der Abfallmenge in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen gemäß Nr. 8. 5.2 Gebühr für das separate Anfahren aller Behälter bis 5 m³ zur Abfallentsorgung 38,10 Euro / Anfahrt Hinzu kommen nach Nr. 2.1, 2.2, 2.4 und 2.5 die Gebühren für die Zwischenleerung oder sonstige Leerung. 5.3 Gebühr für das separate Stellen und Holen aller Behälter bis 5 m³ 36,10 Euro / Transport Hinzu kommen nach Nr.2.1, 2.2, 2.4 und 2.5 die Gebühren für die Zwischenleerung oder sonstige Leerung. 6. Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren unerlaubt abgelagerter Abfälle werden nach der unter Nr. 5 getroffenen Regelung erhoben. Hinzu kommen die Ge- bühren für die Entsorgung der Abfälle nach Nr. 7 bis 11 7.1 Gebühren für die Entsorgung von nicht recyclingfähigem Erdaushub und Bauschutt An den Recyclinghöfen können Mengen bis maximal einer PKW-Kofferraumladung angeliefert werden. Die Gebühr beträgt 14,60 Euro / Anlieferung - An der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen können Mengen bis maximal 1000 kg angeliefert werden. Die Gebühr beträgt 122,00 Euro / t - Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen. - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht bis 10 t 14,60 Euro / Anlieferung - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 10 t 48,80 Euro / Anlieferung 7.2 Gebühren für die Annahme von recyclingfähigem Bau- schutt An den Recyclinghöfen können nur Kleinmengen (La- dung eines PKW mit Anhänger oder eines Kleintranspor- ters) angeliefert werden. Die Gebühren betragen - PKW-Kofferraumladung 4,00 Euro / Anlieferung - Ladung eines PKW mit Anhänger oder eines Kleintransporters 8,00 Euro / Anlieferung 7.3 Gebühren für die Entsorgung von Sperrmüll, Holz, Flach- und Spiegelglas, Teppichboden, Baumstämme und Baum- wurzeln bei Selbstanlieferung an den Recyclinghöfen Bei Kleinmengen bis zur Ladung eines PKW mit Anhän- ger oder eines Kleintransporters betragen die Gebühren - PKW-Kofferraumladung 4,00 Euro / Anlieferung - Ladung eines PKW mit Anhänger oder eines Kleintransporters 8,00 Euro / Anlieferung An der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen werden auch größere Mengen angenommen. Die Gebühren richten sich nach Nummer 8. 8. Gebühren für die Entsorgung von Abfällen und Wertstof- fen in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen 8.1 Restmüll und Sperrmüll 120,00 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro An- lieferung bemessen. - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht bis 10 t 14,40 Euro / Anlieferung - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 10 t 48,00 Euro / Anlieferung 8.2. Grünschnitt aus Handel, Handwerk und Gewerbe 74,30 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro An- lieferung bemessen. - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht bis 10 t 9,00 Euro / Anlieferung - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 10 t 29,70 Euro / Anlieferung 8.3 Asbesthaltige Abfälle 233,20 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro An- lieferung bemessen. - Erwerb eines Sackes für asbesthaltige Abfälle 10,00 Euro / Sack - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht bis 10 t 28,00 Euro / Anlieferung - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 10 t 93,30 Euro / Anlieferung 8.4 Mineralfaserabfälle 3,40 Euro / Sack Mineralfaserabfälle werden nur in 120-Liter-Säcken angenommen. 8.5 Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Brückenwaage 7,20 Euro / Wiegung In der Gebühr ist das Zurückwiegen des leeren Fahrzeu- ges und die Ausstellung eines Wiegescheines inbegriffen. 9. Gebühren für die Entsorgung von PKW-Altreifen an den Recyclinghöfen 4,20 Euro / Stück PKW-Altreifen werden maximal in einer Menge von 4 Stück angenommen. 10. Gebühren für die Entsorgung der nachstehenden Abfälle aus Handel, Handwerk und Gewerbe am Recyclinghof Oftersheimer Weg - Abfallart Abfallschlüssel nach AVV - Altlacke 200127* 2,60 Euro / kg - Altmedikamente 200132 2,30 Euro / kg - Altöl 130205* 2,00 Euro / kg - Anorganische Laborchemikalien 160507* 7,00 Euro / kg - Autobatterien 160601* 1,30 Euro / kg - Bremsflüssigkeit 160113* 3,00 Euro / kg - Dispersionsfarben 200128 2,40 Euro / kg - Druckbehälter mit poröser Matrix 150111* 151,10 Euro / Stück - Fettabscheider 020203 2,50 Euro / kg - Fotochemikalien 200117* 3,70 Euro / kg - Gase in Druckbehälter (Feuerlöscher) 160505 3,20 Euro / kg -gebrauchte Chemikalien 160509 2,70 Euro / kg - Hg-haltige Abfälle 200121* 30,20 Euro / kg - Laborchemikalien 160506* 7,00 Euro / kg - Laugengemische 200115* 3,60 Euro / kg - Leerembalagen 150110* 2,50 Euro / kg - Leim- und Klebemittel 200127* 2,60 Euro / kg - Lösemittel 200113* 3,00 Euro / kg - Ni-Cd-Akkus mit Alkalien 160602* 7,10 Euro / kg

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