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stadtblatt  / 15. Dezember 2021 8 BEKANNTMACHUNGEN bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 334,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 668,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 1 002,00 Euro / Jahr e) Für einen 1100-Liter-Behälter bei wöchentlicher Lee- rung - in der Komfortstufe 1 278,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 557,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 835,50 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung oder Abholung im Bedarfssystem - in der Komfortstufe 1 139,25 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 278,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 417,75 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 557,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 1 114,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 1 671,00 Euro / Jahr 2.4 Die Gebühren für Restmüll-Großraumbehälter betragen: a) Für einen 2,5 m³-Großraumbehälter Jahres- gebühr Euro / Jahr Leistungs- gebühr Euro / Jahr gesamt Euro / Jahr bei 14-täglicher Abholung 1 062,50 3 451,50 4 514,00 bei einm. Abholung/Woche 2 125,00 6 903,00 9 028,00 bei zweim. Abholung/Woche 4 250,00 13 806,00 18 056,00 bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 132,75 Euro / Abh. b) Für einen 5 m³-Großraumbehälter Jahres- gebühr Euro / Jahr Leistungs- gebühr Euro / Jahr gesamt Euro / Jahr bei 14-täglicher Abholung 2 125,00 6 890,00 9 015,00 bei einm. Abholung/Woche 4 250,00 13 780,00 18 030,00 bei zweim. Abholung/Woche 8 500,00 27 560,00 36 060,00 bei dreim. Abholung/Woche 12 750,00 41 340,00 54 090,00 bei fünfm. Abholung/Woche 21 250,00 68 900,00 90 150,00 bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 265,00 Euro / Abh. c) Für einen 10 m³-Großraumbehälter - je Tonne Restmüll 120,00 Euro - Behältermiete 29,15 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportie- ren der Abfälle. d) Für einen 35 m³-Großraumbehälter je Tonne Restmüll 120,00 Euro Behältermiete 45,35 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfälle. 2.5 Die Gebühren für Pressbehälter betragen: für einen Behälter für gepressten Abfall je Tonne Restmüll 120,00 Euro Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportie- ren der Abfälle. 2.6 Bei zugelassenem Verdichten des Restmülls (§ 15 Abs. 8 S. 2 der Abfallwirt- schaftssatzung) wird ein Gebührenzuschlag von 70 % der ohne Verpressung zu zahlenden Leistungsgebühr erhoben. 3. Behälter für Abfälle zur Verwertung 3.1 Die Gebühren für Bioabfallbehälter betragen: 3.1.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice) a) Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei - bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei - für Zwischenleerungen gebührenfrei - für Spitzenmengen in von der Stadt hierfür ausgegebenen Säcken 1,00 Euro / Sack b) Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei - bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei - für Zwischenleerungen gebührenfrei 3.1.2 inklusive des Service des Raus- und Reinstellens (Vollservice) a) Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung 18,20 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 9,10 Euro / Jahr b) Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung 23,40 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 11,70 Euro / Jahr 3.1.3 Für das Raus- und Reinstellen bei Standplätzen (Komfortservice), die nicht den Anforderungen des § 15 Abfallwirtschaftssatzung entsprechen, sind Gebühren nach Nr. 3.1.2 und zusätzlich folgende Gebühren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter die in Nr. 2.3 b) und c) dieses Gebüh- renverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 3.2 Die Gebühren für Papierbehälter aus Haushaltungen betragen: 3.2.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice) Bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei a) Für einen 660-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 151,70 Euro / Jahr b) Für einen 1100-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 252,80 Euro / Jahr 3.2.2 inklusive des Service des Raus- und Reinstellens (Voll- service) a) Für einen 120-Liter-Papierbehälter - bei 14-täglicher Leerung 9,10 Euro / Jahr b) Für einen 240-Liter-Papierbehälter - bei 14-täglicher Leerung 11,70 Euro / Jahr c) Für einen 660-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 198,50 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 23,40 Euro / Jahr d) Für einen 1100-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 304,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 26,00 Euro / Jahr 3.2.3 Für das Raus- und Reinstellen bei Standplätzen (Komfortservice), die nicht den Anforderungen des § 15 Abfallwirtschaftssatzung entsprechen, sind Gebühren nach Nr. 3.2.2 und zusätzlich folgende Gebühren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter bei 14-täglicher Leerung sowie für einen 660-Liter und 1100-Liter-Behälter bei wöchentlicher und 14- täglicher Leerung die in Nr. 2.3 b) bis e) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zu- sätzlichen Gebühren. 4.1 Die einmalige Gebühr für den Erwerb des für die Ab- holung im Vollservice und im Komfortservice erforder- lichen Aufklebers (§ 3 Abs. 6) beträgt 6,70 Euro / Aufkleber

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