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stadtblatt / 15. Dezember 2021 7 Artikel 1 Änderung der Abfallgebührensatzung Die Abfallgebührensatzung vom 19. De- zember 1996 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 1996), die zuletzt durch Sat- zung vom21.November 2019 (Heidelberger Stadtblatt vom 4.Dezember 2019) geändert worden ist,wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 3 Buchstabe a) Satz 6 wer- den die Wörter „660-Liter- und 1 100-Li- ter-Restmüllbehälter“ durch die Wörter „120-Liter-, 240-Liter-, 660-Liter- und 1 100-Liter-Restmüllbehälter“ ersetzt. 2. In § 5 Absatz 5 wird das Wort „zuviel“ durch die Wörter „zu viel“ ersetzt. 3. Die Anlage zur Abfallgebührensatzung (Abfallgebührenverzeichnis) erhält die aus dem Anhang zu dieser Änderungssat- zung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Heidelberg,den 09.12.2021 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNGEN Gebührenverzeichnis zur Abfallgebührensatzung (Abfallgebührenverzeichnis - GebVerz-AGS) 1. Jahresgebühr bemessen am Volumen des Restmüllbehälters beträgt - Für einen 60-Liter-Behälter 102,00 Euro / Jahr - Für einen 120-Liter-Behälter 102,00 Euro / Jahr - Für einen 240-Liter-Behälter 204,00 Euro / Jahr - Für einen 660-Liter-Behälter 561,00 Euro / Jahr - Für einen 1100-Liter-Behälter 935,00 Euro / Jahr 2. Leistungsgebühr 2.1 ohne den Service des Raus-und Reinstellens (Teilservice) beträgt a) Für einen 60-Liter-Behälter im Bedarfssystem 3,15 Euro / Leerung b) Für einen 120-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 327,60 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 163,80 Euro / Jahr - bei zweimal wöchentlicher Leerung 655,20 Euro / Jahr - im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 6,30 Euro / Leerung - für Spitzenmengen in von der Stadt hierfür ausgegebe- nen Säcken 6,30 Euro / Sack c) Für einen 240-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 655,20 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 327,60 Euro / Jahr - bei zweimal wöchentlicher Leerung 1 310,40 Euro / Jahr - im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 12,60 Euro / Leerung d) Für einen 660-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 1 801,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 900,90 Euro / Jahr - bei zweimal wöchentlicher Leerung 3 603,60 Euro / Jahr - im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 34,65 Euro / Leerung e) Für einen 1100-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 3 003,00 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 1 501,50 Euro / Jahr - bei zweimal wöchentlicher Leerung 6 006,00 Euro / Jahr - im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 57,75 Euro / Leerung 2.2 inklusive des Service des Raus- und Reinstellens bei sat- zungskonformen Standplätzen (Vollservice) beträgt a) Für einen 60-Liter-Behälter im Bedarfssystem 3,50 Euro / Leerung b) Für einen 120-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 345,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 172,90 Euro / Jahr - bei zweimal wöchentlicher Leerung 691,60 Euro / Jahr - im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 6,65 Euro / Leerung c) Für einen 240-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 678,60 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 339,30 Euro / Jahr - bei zweimal wöchentlicher Leerung 1 357,20 Euro / Jahr - im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 13,05 Euro /Leerung d) Für einen 660-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 1 848,60 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 924,30 Euro / Jahr - bei zweimal wöchentlicher Leerung 3 697,20 Euro / Jahr - im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 35,55 Euro / Leerung e) Für einen 1100-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 3 055,00 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 1 527,50 Euro / Jahr - bei zweimal wöchentlicher Leerung 6 110,00 Euro / Jahr - im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 58,75 Euro / Leerung 2.3 Für das Raus- und Reinstellen bei Standplätzen (Komfortservice), die nicht den Anforderungen des § 15 Abfallwirtschaftssatzung entsprechen, sind Gebühren nach Nr. 2.2 und zusätzlich folgende Gebühren zu entrichten: a) Für einen 60-Liter-Behälter bei Abholung im Bedarfs- system - in der Komfortstufe 1 15,20 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 30,40 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 45,60 Euro / Jahr b) Für einen 120-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 30,40 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 60,80 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 91,20 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung oder Abholung im Bedarfssystem - in der Komfortstufe 1 15,20 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 30,40 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 45,60 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 60,80 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 121,60 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 182,40 Euro / Jahr c) Für einen 240-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 60,80 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 121,60 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 182,40 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung oder Abholung im Bedarfssystem - in der Komfortstufe 1 30,40 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 60,80 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 91,20 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 121,60 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 243,20 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 364,80 Euro / Jahr d) Für einen 660-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 167,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 334,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 501,00 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung oder Abholung im Bedarfssystem - in der Komfortstufe 1 83,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 167,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 250,50 Euro / Jahr
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