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stadtblatt  / 10. November 2021 8 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Altstadt „Villenanlagen oberhalb des Schlosses“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am14.Oktober 2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, im Bereich Altstadt zwischen dem Schlossgarten im Norden, begrenzt durch die Waldfläche im Süden und begrenzt imOsten undWesten durch die Geltungsbereiche rechtskräftiger Be- bauungspläne einen Bebauungsplan auf- zustellen. Der geplante Bebauungsplan grenzt im Westen an den bestehenden Bebauungs- plan „Neue Schlossstraße/Graimberg- weg“ (Datum der Rechtskraft 11.02.1998), nordöstlich an den bestehenden Bebau- ungsplan „Schlosshotel“ (24.03.2010) und im Osten an den bestehenden Bebau- ungsplan „Zwischen Elisabethenweg und Rombachweg“ (Datum der Rechtskraft 08.02.2006). Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist dem abgedruckten La- geplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüb- lich bekannt gemacht. Ziele der Planung Das Areal oberhalb des Schlosses beher- bergt stadtbildprägende Villenanlagen so- wie erhaltenswerte Grünstrukturen. Die Charakteristik des Gebiets soll mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesi- chert und vor ortsbilduntypischen Verän- derungen geschützt werden. Heidelberg,den 25.Oktober 2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt STADTWERKE HEIDELBERG ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung der Stadt Heidelberg über die Veränderungssperre für den Bereich Altstadt – Villenanlagen oberhalb des Schlosses Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat am 14. Oktober 2021 beschlossen, für den Bereich Altstadt - „Villenanlagen oberhalb des Schlosses“ einen Bebauungsplan auf- zustellen und er hat gemäß §§ 14 bis 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt ge- ändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 in Verbindung mit § 4 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. GBl. S. 698), zuletzt geän- dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), am 14. Okto- ber 2021 auch folgende Satzung beschlos- sen: § 1 Veränderungssperre Zur Sicherung der künftigen Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Altstadt – „Villenanlagen oberhalb des Schlosses“ wird eine Veränderungssperre angeordnet. § 2 Geltungsbereich der Veränderungs- sperre Das Plangebiet befindet sich auf dem Schlossberg der historischen Altstadt Hei- delbergs und verläuft südlich des Schloss- Wolfsbrunnenwegs. Im Norden wird das Plangebiet durch die Verkehrsflächen des Schloss-Wolfsbrunnenwegs, im Süden durch die Waldflächen sowie im Osten und Westen durch die Geltungsbereiche rechtskräftiger Bebauungspläne begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der Verän- derungssperre umfasst folgende Grund- stücke: 1209 (teilweise),1209/1,1211/1,1211/2,1211/3, 1211/4, 1212, 1312, 1313, 4425, 4426/1, 4426/6, 4432, 4433, 4433/1, 4433/2, 4435/1, 4435/3, 4435/4, 4435/5, 4435/6, 4457 (teilweise), 5333/31 Die Abgrenzung des räumlichen Gel- tungsbereiches ergibt sich auch aus dem Übersichtsplan,der Bestandteil dieser Sat- zung ist. BEKANNTMACHUNGEN Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg, Tobias Dittmer Alle Angaben ohne Gewähr Für ein zukunftsorientiertes Energiesystem Speicher-Dach wird für Öffentlichkeit zugänglich Seit Kurzem präsentiert sich der Energie- und Zukunftsspeicher der Stadtwerke Heidelberg im ENER- GIE park Pfaffengrund weit sichtbar mit einer Krone auf dem Dach. Den aktuellen Stand der Bauarbeiten und die geplanten Baufortschritte stellten Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner, Aufsichts- ratsvorsitzender der Stadtwer- ke Heidelberg, Michael Teigeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie, sowie Heiko Faulhammer, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Umwelt, kürzlich vor. Weitblick in zweifacher Hinsicht „Der Energie- und Zukunftsspei- cher steht für ein zukunftsorien- tiertes Energiesystem – denn mit der Anlage sorgen wir dafür, dass wir noch mehr erneuerbare Energien ins System integrieren können“, sagte Oberbürgermeis- ter Prof. Würzner. „So schaffen wir jetzt eine Infrastruktur, die auch die Anforderungen von morgen bestens er- füllen wird.“ Das Bau- werk dient als klima- schonender Puffer: Es speichert bereits heu- te Wärme aus immer mehr erneuerbaren Energien und kann die- se bei Bedarf wieder ab- geben.Und auch künfti- ge Besucher dürfen sich freuen: Bis Dezember soll die Krone ganz fer- tiggestellt sein.Auf dem Dach entsteht gerade die Stahlkonstruktion, die ein Restaurant be- herbergen wird – Aus- sicht über Rheinebene, kleinen Odenwald und Neckartal inklusive. „Es gibt noch einiges zu tun, aber wir sind optimistisch, dass etwa in einem Jahr das Res- taurant öffnen wird.Wir haben uns schon für einen Gastronomen ent- schieden, den wir bald vorstellen werden“, sagte Michael Teigeler.Ak- tuelles zum Energie- und Wärme- speicher auf www.swhd.de/energiespeicher Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner (M.) erläu- terte kürzlich gemeinsam mit Michael Teigeler (l.) und Heiko Faulhammer von den Stadtwerken Heidelberg den Fortschritt am Energiespeicher.

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