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stadtblatt / 10. November 2021 10 BEKANNTMACHUNGEN hat in öffentlicher Sitzung am 14. Oktober 2021 gemäß §§ 2 Absatz 1, 12 Absatz 6 Bau- gesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen, den Ein- leitungsbeschluss vom 10. November 2011 aufzuheben und das Bebauungsplanver- fahren einzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Ziele der Planung Im Zuge einer im Jahr 2009 europaweiten Ausschreibung sollte ein Hotelprojekt an der Westseite der Berliner Straße verwirk- licht werden. Die Bietergemeinschaft Campushotel ver- folgt nicht mehr das Ziel, das Vorhaben Campus Hotel,Berliner Straße zu realisie- ren. Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Heidelberg,den 27.Oktober 2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Entsprechend dem Beschluss des Gemein- derats der Stadt Heidelberg vom 22.07.2021 zum Tagesordnungspunkt „Platzbenen- nung vor dem Seniorenzentrum im Stadt- teil Emmertsgrund“wirdFolgendesverfügt: Der Platz vor dem Seniorenzentrum Box- berg-Emmertsgrund im Stadtteil Em- mertsgrund an der Einmündung der Otto-Hahn-Straße in die Straße „Im Em- mertsgrund“ erhält den Namen „Alexan- der-Mitscherlich-Platz“. Seine Lage ist im beigefügten Ausschnitt aus dem amt- lichen Stadtplan von Heidelberg darge- stellt: Diese Verfügung und ihre vollständige Begründung können bei der Stadt Heidel- berg (Vermessungsamt), Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg, während der üblichen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr) in Zimmer 205 eingesehen werden. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Co- rona-Lage wird telefonische Voranmel- dung unter der Telefonnummer (06221) 58-24060 empfohlen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch bei der Stadt Heidelberg eingelegt werden. Heidelberg,den 03.11.2021 Stadt Heidelberg,Vermessungsamt gez.Jelinek ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die SVAP Grundstücks GmbH & Co. KG beantragte eine wasserrechtliche Erlaub- nis für den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage auf den Grundstück Flst. Nr. 2577/23, Marlene-Dietrich-Platz 1 in Heidelberg-Südstadt. Das Grundwasser soll mittels Grundwasserwärmepumpe bzw. Wärmetauscher für Kühlzwecke ei- nes neuen Bürogebäudes genutzt werden. Es wird beabsichtigt 28.000 m³/Jahr Grundwasser zu entnehmen und nach thermischer Nutzung auf demselben Grundstück wieder in den Untergrund einzuleiten.Ein Förder- und zwei Schluck- brunnen wurden bereits entsprechend der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis errichtet. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtli- che Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Ver- bindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens er- forderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg einge- reicht. Die Stadt Heidelberg – Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie – führt als untere Wasserbehörde ein förm- liches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maß- gabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie dem Gesetz zur Sicher- stellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssi- cherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Ver- fahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 18.11.2021 bis ein- schließlich Montag, den 20.12.2021 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidel- berg,Zimmer 2.07 ,2.OG während der Dienststunden zur Einsicht- nahme aus. Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir, die gebotenen Hygieneanforderungen einzuhalten. Im Übrigen gilt die Co- rona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. Diese ist unter https://www. baden-wuerttemberg.de/de/service/ak tuelle-infos-zu-corona/aktuelle-coro na-verordnung-des-landes-baden-wu erttemberg/ abrufbar. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die- se soll dafür Sorge tragen, dass die gebo- tenen Hygieneanforderungen gewahrt werden können. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 18.11.2021 auf der In- ternetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/ Oeffentliche+Bekanntmachungen+Um weltrecht.html einsehbar. Jeder,dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vor- haben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 18.11.2021 bis einschließlich 03.01.2022 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Um- weltschutz,Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl – Kornmarkt 1, 69117 Heidel- berg – schriftlich oder elektronisch (E- Mail-Postfach: wasserbehoerde-einwen dungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer An- erkennung nach anderen Rechtsvor- schriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesver- waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) ein- zulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stel- lungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung ent- halten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwen- dungen und rechtzeitig abgegebenen Stel- lungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen er- hoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn ver- handelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendun- gen sowie Stellungnahmen von Vereini- gungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Per- sonen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Tex- te) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Lan- desverwaltungsverfahrensgesetzes be- handelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindes- tens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll,mit seinem Namen,seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben,die diesenAnfor- derungen nicht entsprechen, können un- berücksichtigt bleiben.Das gilt bei gleich- förmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angege- ben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörterungster- min wegen der COVID-19-Pandemie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Konsul- tation gem.§ 5 PlanSiG statt.Mit dem Ein- verständnis der zur Teilnahme Berechtig- ten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle da- für erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www. heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffent liche+Bekanntmachungen+Umwelt recht.html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellung- nahmen abgegeben ha-ben, werden über die Online-Konsultation schriftlich be- nachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Ver- fahrens, wird auf die Datenschutzerklä- rung der Stadt Heidelberg verwiesen. Die- se kann unter https://www.heidelberg . de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz. html abgerufen wer-den. Heidelberg,den 25.10.2021 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie -untere Wasserbehörde- Gemeinderat: Mittwoch, 10. November,16.30 Uhr,Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Kirchheim: Donnerstag, 11. November, 18 Uhr, Bürgerzentrum Kirch- heim,Hegenichstr.2 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 16. November, 17 Uhr, 16 Uhr, Rat- haus,Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt und Mobilität: Mittwoch,17.November,17 Uhr, Rathaus,Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 18.No- vember, 17 Uhr Bezirksbeirat Schlierbach: Donnerstag, 18. November, 18 Uhr, Schlierbach, Restaurant Wolfsbrunnen, Wolfsbrun- nensteige 15 Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen
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