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stadtblatt / 27. Oktober 2021 11 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Stadtplanungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Stadtplanerin/Stadtplaner (m/w/d) für die Erarbeitung eines Planwerks Gesamtstadt in Vollzeit befristet für die Dauer von 18 Monaten zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Organisatorisch ist die Stelle direkt der Amtsleiterin zu- geordnet. Beim Kinder- und Jugendamt ist in der Abteilung Kindertagespflege und Verwaltung Kindertageseinrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Leitung (m/w/d) des Sachgebiets Kindertagespflege zu besetzen. Die Besetzung ist in einem Arbeitszeitumfang von 75 % bis 100 % möglich. Die Tätigkeiten sind nach Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V zu bewerten. Beim Kinder- und Jugendamt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung Jugendhilfeplanung und Grundsatzaufgaben eine/ein Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) für die Jugendhilfeplanung im Umfang von 29,5 Wochenstunden gesucht. Die Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Die Musik- und Singschule Heidelberg sucht zum 01. Februar 2022 eine Lehrkraft (m/w/d) für das Fach Blockflöte im Umfang von bis zu 26 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von bis zu 120 Unterrichtsminuten/Schulwoche. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr und bietet im Anschluss eine Perspektive auf unbefristete Weiterbeschäftigung bei Bewährung. Beim Amt für Verkehrsmanagement ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Verkehrsplanerin/Verkehrsplaner Radverkehrsanlagen (m/w/d) für das Stadtgebiet Heidelberg unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Personal- und Organisationsamt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ein Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit (50%) für die Abteilung Strategische Personalentwicklung und Chancenmanagement gesucht. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weitere Informationen. Haupt- und Finanzaus- schuss: Mittwoch, 27.Okto- ber, 17.30 Uhr Jugendhilfeausschuss: Don- nerstag, 28.Oktober, 16 Uhr Gemeinderat: Mittwoch, 10.November, 16.30 Uhr Bezirksbeirat Kirchheim: Donnerstag, 11.November, 18 Uhr Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 16.November, 17 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 17.November, 17 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Öffentliche Sitzungen ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Neuenheim – Nördliches Neckarufer, 2.Änderung im Bereich Ziegelhäuser Landstraße 21-23 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 10.02.2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich der Ziegelhäuser Landstraße 21-23 in Neu- enheim einen Bebauungsplan aufzu- stellen. Im Weiteren hat der Gemeinde- rat beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Die Beschlüsse wur- den am 24.02.2021 im „stadtblatt“ ortsüb- lich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 dem Entwurf des Bebauungsplans mit ört- lichen Bauvorschriften und der Be- gründung – jeweils in der Fassung vom 18.05.2021 - zugestimmt und die öffent- liche Auslegung der Planunterlagen ge- mäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht nun Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bau- vorschriften und die Entwurfsbegrün- dung in der Zeit vom 04.11.2021 bis ein- schließlich 03.12.2021 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg , Ver- waltungsgebäude Prinz Carl, EG, Korn- markt 1, 69117 Heidelberg, einzusehen. Dies ist möglich ohne Terminvergabe dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und don- nerstags von 15 bis 17 Uhr. Die Einsicht- nahme zu anderen Zeiten ist nur möglich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 – 58 25150 oder per E-Mail unter technisches. buergeramt@heidelberg.de. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im oben genannten Zeit- raum im Internet unter www.heidelberg. de/Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktu- elle Planverfahren abzurufen. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift im Techni- schen Bürgeramt oder über das Kontakt- formular im Internet vorgebracht wer- den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfas- sung über diesen Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben. Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23140 erteilt. Heidelberg, 20.10.2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG 3. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommuna- les Gewerbe- und Industriegebiet Hei- delberg-Leimen“ Tagesordnung zur 3. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidel- berg-Leimen“ am Dienstag,09.November 2021,18.00 Uhr,im Ferdinand-Reidel-Saal des Neuen Rathauses, Rathausstraße 1-3 in Leimen. Die Sitzung ist öffentlich. 1. Eröffnung und Feststellung der Be- schlussfähigkeit 2. Protokollbeurkundung 3. Haushalt 2022 a) Verabschiedung der Haushaltssat- zung und des Haushaltsplans 2022 b) Beschluss über die Umlage der Ver- bandsmitglieder für das Jahr 2022 4. Entwicklungs- und Finanzstrategien a) Grunderwerbsmodelle b) Strategische Beratung, Vermark- tungsstrategie und Wirtschaftlich- keitsbetrachtung (Auftragsvergabe) 5.Umsetzung der Ergebnisse der Klausur- tagung a) Festlegung der Aufgaben und Ziele b) Planungsschritte 6. Werbemaßnahmen (Homepage und Logo) Ausschreibung 7. Fragestunde 8.Verschiedenes Die Bevölkerung ist freundlich einge- laden. Hans D. Reinwald Verbandsvorsitzender Müllabfuhr verschiebt sich wegen Feiertag Wegen des Feiertages Allerheiligen am Montag, 1. November, ändern sich bis zum Samstag, 6. November, die Abholtermine der Müllabfuhr. Das betrifft alle Abfallarten. Die Leerung verschiebt sich von Montag,1.November,auf Dienstag,2. November, von Dienstag, 2. Novem- ber, auf Mittwoch, 3. November, von Mittwoch, 3. November, auf Don- nerstag, 4. November, von Donners- tag, 4. November, auf Freitag, 5. No- vember,von Freitag,5.November,auf Samstag, 6.November 2021.
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