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stadtblatt  / 22. September 2021 6 AKTUELLES Zu Besuch bei den Kreativen Bürgermeister Wolf- gang Erichson im Ton- biotop, im Labor RS79 und bei der Büro- gemeinschaft Tdrei W o früher Brot gebacken und Brezeln geschlungen wur- den, feilen heute Musiker an ihren Werken. 2009 hat Johannes Falk zu- sammen mit einigen Studienfreun- den aus seiner Zeit bei der Popakade- mie in Mannheim das „Tonbiotop“ gegründet. Eine Heimat haben die Künstler in einer ehemaligen Filia- le der einstigen Traditionsbäckerei Mantei in der Bergheimer Straße gefunden. Kulturbürgermeister Wolfgang Erichson hat das „Ton- biotop“ kürzlich besucht, um mit den Künstlern über ihre Arbeit, die Heidelberger Musiklandschaft und Kreativszene, aber auch ihre Lage während der Corona-Pandemie zu sprechen. „Für Musikerinnen und Musiker ist es in Heidelberg leider nicht ein- fach, Proberäume und Studios zu bezahlbaren Konditionen zu finden. Das Kollektiv hat mit starkem Ei- genengagement eine Lösung gefun- den und eine ehemalige Backstube kreativ umgenutzt. Es profitiert nun von den gemeinsamen Räum- lichkeiten und Synergieeffekten. Wir freuen uns,wenn die Erfahrun- gen auch andere Raumsuchende motiviert, neue Formen auszupro- bieren“, sagte Kulturbürgermeister Wolfgang Erichson. Wer das Tonbiotop näher kennen- lernen möchte, ist herzlich zum Tag der offenen Tür am Samstag, 16. Oktober, eingeladen. Weitere Infos gibt es unter www.instagram.com/ tonbiotop . Bei weiteren Kreativschaffenden Eine weitere Station bei seiner Som- mertour machte Erichson bei der Büro- und Kreativgemeinschaft „La- bor RS79“ in der Rohrbacher Straße. Hier arbeiten das Team vom Metrop- olink-Festival, eine Kommunikati- onsagentur und einOnlinedienstleis- ter.Zuletzt ging es auf demheidelberg Innovationpark (hip). Hier plant die Bürogemeinschaft Tdrei in den alten Stallungen das Projekt Sommerville: https://somerville.de/ . sba Daniel Jacobi (r.) zeigt Bürgermeister Wolfgang Erichson, wie am Computer ein Song ent- steht, obwohl die Musiker nie zusammen im gleichen Tonstudio waren. ( Foto Dittmer) Bundesweiter Appell zur Mobilitätswende Heidelberg ist dabei Die Stadt Heidelberg ist Mitglied im Dialog Nachhaltige Stadt, der vom Rat für Nachhaltige Entwick- lung koordiniert wird. Zusammen mit den Vertreterinnen und Vertre- tern von vielen weiteren Städten und Gemeinden hat Oberbürger- meister Prof. Dr. Eckart Würzner einen gemeinsamen Appell an die kommende Bundesregierung un- terzeichnet. In dem Dokument mit dem Titel „Der Mobilitätswende Flügel verlei- hen!“ geben die Kommunen sieben Empfehlungen ab, wie die Mobili- tätswende gelingen kann. Insbeson- dere fordern sie mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum auf kom- munaler Ebene. Oberbürgermeister Würzner be- tonte: „Bei der Mobilitätswende spielen die Städte und Gemeinden eine entscheidende Rolle. Überall in Deutschland wird auf kommuna- ler Ebene bereits mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet – auch in Hei- delberg. Allerdings sind die Kom- munen oft an strenge Regularien auf Bundesebene gebunden – und könnten viel schneller und effekti- ver Maßnahmen umsetzen, wenn sie mehr Entscheidungsbefugnis hätten und unabhängiger agieren könnten. Daher befürworte ich den bundesweiten Appell.“ BEKANNTMACHUNG Gemäß § 50 Abs. 2 des Bundesmelde- gesetzes dürfen die Meldebehörden auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk, folgende Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen: 1.Familienname 2.Vornamen 3.Doktorgrad 4.Anschrift sowie 5.Datum und Art des Jubiläums Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, je- der fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100.Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgen- de Ehejubiläum. Gemäß § 50 Abs. 3 des Bundesmeldegeset- zes dürfen die Meldebehörden auf Verlan- gen von Adressbuchverlagen zu allen Ein- wohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben folgende Auskunft erteilen: 1.Familienname 2.Vornamen 3.Doktorgrad und 4.derzeitige Anschriften Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Ad- ressenverzeichnisse in Buchform) ver- wendet werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) der Daten- übermittlung widersprochen haben. Eine Erteilung von Auskünften unter- bleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz vorliegt. Eine Auskunft an Adressbuchverlage darf außerdem nicht erteilt werden, wenn ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Bundes- meldegesetz eingetragen ist. Gemäß § 42 Abs. 2 darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religions- gemeinschaft Familienangehörige (Ehe- gatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemein- schaft angehören folgende Daten über- mitteln: 1.Vor- und Familienname 2.Geburtsdatum und Geburtsort 3.Geschlecht 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-recht- lichen Religionsgemeinschaft 5. derzeitige Anschriften und letzte frühe- re Anschrift 6.Auskunftssperren nach § 51 7.Sterbedatum Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) der Daten- übermittlung widersprochen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Datenübermittlung für Zwecke des Steu- ererhebungsrechts der jeweiligen öffent- lich-rechtlichen Religionsgemeinschaft. Widersprüche gegen eine Datenübermitt- lung sind an die Stadt Heidelberg unter der Anschrift Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Bergheimer Str.69 69115 Heidelberg zu richten oder können während der all- gemeinen Öffnungszeiten bei allen Bür- gerämtern abgegeben werden. Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt BEKANNTMACHUNG Gemäß § 58 c Gesetz über die Rechtsstel- lung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informa- tionsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31.März fol- gende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,die im nächsten Jahr volljährig werden: 1.Familienname 2.Vornamen BEKANNTMACHUNGEN

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