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9 stadtblatt  / 15. September 2021 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Das Kurpfälzische Museum sucht für die Abteilung Kunsthandwerk und Textilsammlung zum 01. Januar 2022 eine/einen Akademische Restauratorin/ Akademischen Restaurator (m/w/d) (Schwerpunkt Objektrestaurierung) in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 10 entsprechend des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD-V) zu bewerten. Beim Kurpfälzischen Museum ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Leiterin/Leiter der Abteilung Gemälde/Grafik (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 entsprechend des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD-V). Beim Stadtplanungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Technische Zeichnerin/Technischer Zeichner beziehungsweise Bauzeichnerin/Bauzeichner (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung suchen wir zum nächstmög- lichen Zeitpunkt eine Projektmitarbeiterin/einen Projektmitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Online-Services in der Abteilung Anwender- und Systemservice in Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungs- gesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Je nach Entwicklung und Ausgestaltung des Auf- gabenbereiches ist eine weitere Perspektive mittelfristig nicht ausgeschlossen. Beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in Teilzeit mit 27 Wochenstunden als Koordinatorin/Koordinator Bürgerbeteiligung (m/w/d) in der Abteilung Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung zu besetzen. Eine Einstellung erfolgt zunächst befristet auf zwei Jahre. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 des Tarifver- trags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Bei entsprechender Bewährung und abhängig von der Entwicklung des Aufgabenbereichs ist eine weitere Perspektive nach Entgeltgruppe 13 TVöD-V nicht ausgeschlossen. Beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik suchen wir für die Projektleitung STEK zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaft- lichen Mitarbeiter als Projektleiterin/Projektleiter Stadtentwicklungskonzept (m/w/d) für die Abteilung Stadtentwicklung. Die Einstellung erfolgt unbefristet mit Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ist in der Abteilung Werkstätten zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Leiterin/Leiter Schlosserei (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 9c des Tarifver- trags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für 2020 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahres- abschluss und den Lagebericht den un- eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschafterversammlung der HDD hat am 16.07.2021 den geprüften Jahresabschluss festgestellt und die Mit- telverwendung beschlossen. Der geprüfte Jahresabschluss weist ei- nen Überschuss in Höhe von 192.836,21 Euro aus.Aus dem Bilanzgewinn des Vor- jahres in Höhe von 936,00 Euro sowie dem Jahresüberschuss werden die Rück- lagen um 193.080,10 Euro erhöht und der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 692,11 Euro auf neue Rechnung vorgetra- gen. Jahresabschluss und Lagebericht lie- gen vom 27.09. – 05.10.2021 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr in den Ge- schäftsräumen der Heidelberger Dienste gGmbH, Hospitalstr. 5, 69115 Heidelberg, zur Einsichtnahme offen. Heidelberger Dienste gGmbH Hospitalstr.5,69115 Heidelberg ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die HydroTherm Consult GmbH bean- tragte im Namen der e+KUBATOR GmbH & Co. KG eine wasser-rechtliche Erlaub- nis für die Errichtung und den Betrieb ei- ner geothermischen Brunnenanlage auf den Grundstück Flst. Nr. 2788/22, Palo-Al- to-Platz 11 in Heidelberg, um das Grund- wasser zur Warmwassergewinnung und Kühlung des umgebauten und erwei- terten Gebäudekomplexes zu nutzen. Die Heizenergie soll ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen und fin- det in den Monaten Juni bis September mittels Wärmepumpe über die geother- mische Brunnenanlage statt. Die Kälte- erzeugung erfolgt durch die thermische Nutzung des geförderten Grundwassers über einen Plattenwärmetau-scher in passiver Betriebsweise. Es wird beabsichtigt 32.500 m³/Jahr Grundwasser über einen Förderbrunnen zu entnehmen und nach thermischer Nutzung auf demselben Grundstück über einen Schluckbrunnen wieder in den Untergrund einzuleiten. Für das Vorhaben ist eine wasserrecht- liche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) erforderlich.Ferner bedürfen Boh-rungen, die in den Grundwasserlei- ter eindringen, nach § 43 Abs. 2 Wasser- gesetz Baden-Württemberg (WG) einer Erlaubnis. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz,Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg einge- reicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untereWasserbehörde ein förm- liches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maß- gabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie dem Gesetz zur Sicher- stellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungs- sicherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhabenwird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag,den 23.09.2021 bis ein- schließlich Montag, den 25.10.2021 bei der Stadt Heidelberg,Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Korn-markt 1, 69117 Heidel- berg,Zimmer 2.07 ,2.OG während der Dienststunden zur Ein- sichtnahme aus. Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir, die gebotenen Hygieneanforderungen einzuhalten. Im Übrigen gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der je- weils geltenden Fassung. Diese ist unter https://www.baden- wuerttemberg. de/de/service/aktuelle-infos-zu-coro- na/ak tuelle-corona-verordnung-des- landes-baden-wuerttemberg/ abrufbar. Wir bitten um eine Voranmeldung. Diese soll dafür Sorge tragen, dass die gebotenen Hygieneanforderungen ge- wahrt werden können. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort so- wie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 23.09.2021 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https://www.heidelberg.de/hd/HD/ Rathaus/Oeffentliche+Bekanntma- chungen+Um weltrecht.html einseh- bar. Jeder, dessen Belange durch das Vorha- ben berührt werden, wird darauf hinge- wiesen,dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungs- frist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 23.09.2021 bis einschließlich 08.11.2021 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektro- nisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoer- de-einwen dungen@heidelberg.de) er- hoben werden können. Vereinigungen,die auf Grund einer Aner- kennung nach anderen Rechtsvorschrif- ten befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwal- tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzu- legen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw.der Vereini- gung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Ein- wendungen und rechtzeitig abgegebe- nen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen er- hoben haben oder die Vereinigungen,die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffent- liche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be- kanntmachung ersetzt werden kann,

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