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7 stadtblatt  / 15. September 2021 BEKANNTMACHUNGEN WAHLBEKANNTMACHUNG Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20.Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 - 18.00 Uhr. Der Stadtkreis Heidelberg ist in 85 allge- meine Wahlbezirke und 58 Briefwahlbe- zirke eingeteilt. In denWahlbenachrichtigungen,die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 05.09.2021 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angege- ben, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Briefwahlvorstände treten zur Er- mittlung des Briefwahlergebnisses am 26.09.2021 um 15.00 Uhr in der Gregor- Mendel-Realschule, Harbigweg 24, 69124 Heidelberg, in der Julius-Springer-Schu- le, Mark-Twain-Str. 1, 69126 Heidelberg, im Bürger- und Ordnungsamt, Berg- heimer Str. 69, 69115 Heidelberg und im Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg zusammen. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann nur in demWahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er ein- getragen ist. Die Wählerinnen/Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso- nalausweis oder Reisepass zur Wahl mit- zubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden, es sei denn das Hygienekonzept der Stadt Heidelberg zum Schutz vor einer Anste- ckung mit dem SARS-CoV-2-Erreger sieht etwas Anderes vor. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wähle- rin/Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausge- händigt.Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis in schwar- zem Druck die Namen der Bewerbe- rinnen/der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jeder Bewerberin/jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Par- teien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen/ Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteienbezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wählerin/Der Wähler gibt ihre/seine Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andereWeise eindeutig kenntlichmacht, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll, und ihre/seine Zweitstimme in der Wei- se, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf an- dere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wähle- rin/demWähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Die Wahlhandlung sowie die im An- schluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahler- gebnisses imWahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wählerinnen/Wähler, die einen Wahl- schein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein aus- gestellt ist a) durch Stimmabgabe in einem beliebi- genWahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich beim Bürger- und Ordnungsamt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be- schaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimm- zettelumschlag) und dem unterschrie- benen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe- nen Stelle abgegeben werden. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann ihr/ sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin/einen Vertreter anstelle der/des Wahlberech- tigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bun- deswahlgesetzes). Eine Wahlberechtigte/ein Wahlberech- tigter, die/der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist,kann sich hier- zu Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hil- fe bei der Kundgabe einer von der/vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be- schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Ein- flussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der/ des Wahlberechtigten ersetzt oder ver- ändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein un- richtiges Ergebnis einer Wahl herbei- führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assis- tenz entgegen der Wahlentscheidung der/des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs.1 u.3 des Strafgesetzbuches). Heidelberg,den 15.September 2021 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 Die Digital-Agentur Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlus- ses, die Ergebnisverwendung und das Er- gebnis der Prüfung des Jahresabschlus- ses für das Ge schäftsjahr 2020 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jah- resabschluss und Lage- bericht den un- eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Digital-Agentur Heidelberg GmbH am 26.07.2021 wurde beschlossen, den ge- prüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmi- gen und den Jahresfehlbetrag von EUR 44.473,41 auf das Geschäftsjahr 2021 vor- zutragen. Die Auslegung des Jahresabschlus- ses erfolgt in der Zeit vom 15.09.2021 bis 29.09.2021 in den Geschäftsräumen der Digital-Agentur Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42 - 50, Heidelberg, während der üblichen Ge schäftszeiten. Digital-Agentur Heidelberg GmbH Kurfürsten-Anlage 42 - 50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 Die Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH gibt die Feststellung des Jahresab- schlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresab- schlusses für das Geschäftsjahr 2020 be- kannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahres- abschluss und den Lagebericht den un- eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH am 26.07.2021 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzu- stellen sowie den Lagebericht zu geneh- migen. Die Verlustübernahme ist durch den am 05.11.1975 geschlossenen Be- herrschungs- und Ergebnisabführungs- vertrag mit der Stadtwerke Heidelberg GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 15.09.2021 bis 29.09.2021 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42 - 50, Heidel- berg, während der üblichen Geschäfts- zeiten. Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 Die Stadtwerke Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses/ Konzernabschlusses, die Ergebnisver- wendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses / Konzernab- schlusses für das Geschäftsjahr 2020 be- kannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jah- resabschluss / Konzernabschluss und La- gebericht / Konzernlagebericht den un- eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg GmbH am 26.07.2021 wurde beschlossen, den ge- prüften Jahresabschluss / Konzern- abschluss festzustellen sowie den Lagebericht / Konzernlagebericht zu ge- nehmigen. Die Gesellschafterversamm- lung beschloss den Bilanzgewinn von EUR 35,42 auf das Geschäftsjahr 2021 vor- zutragen. Die Auslegung des Jahresabschlusses / AUSBILDUNG oder STUDIUM bei der Stadt Heidelberg Starkes Team – gemeinsam durchstarten Zum Ausbildungsstart 2022 bieten wir wieder Plätze in unseren vielfältigen Ausbil- dungsberufen und dualen Studiengängen an. Die Stadt Heidelberg bildet in zahlreichen dualen Ausbildungsberufen und Studiengängen aus und bietet somit die Möglichkeit, Theorie und Praxis zu verbinden. Der Einsatz ist ab- wechslungsreich und erfolgt in den unterschiedlichsten Ämtern und Bereichen der Stadtver- waltung. Neben den klassischen Verwaltungsberufen bieten wir auch ein breites Angebot in vielen handwerklichen, technischen und sozialen Berufen und Studiengängen an. Zu der hochwertigen, qualifizierten und abwechslungsreichen Ausbildung bieten wir unseren Aus- zubildenden auch interessante Zusatzangebote: – zusätzliche abwechslungsreiche Aktivitäten zum Beispiel Azubisport, Frühlings- und Herbstfest, Infoveranstaltungen und Seminare zu aktuellen Themen und zur Stärkung deiner Team- und Kooperationsfähigkeit – ein attraktives und sicheres Ausbildungsentgelt – gute Übernahmechancen Interessiert? Weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen und wie du uns persönlich erreichen kannst findest du unter www.heidelberg.de/ausbildung . Wir freuen uns auf deine Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal! Über Informationen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten freuen wir uns.

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