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stadtblatt  / 15. September 2021 10 BEKANNTMACHUNGEN wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwen- dungen sowie Stellungnahmen von Ver- einigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtli- chen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes be-handelt.Danach ist bei solchen Anga- ben erforderlich, dass auf jeder mit min- destens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Na- men, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen An- forderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch in- soweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleser- lich angegeben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörte- rungstermin wegen der COVID-19-Pan- demie nicht in persönlicher Anwesen- heit stattfinden kann,einAustausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Konsultation gem. § 5 Plan- SiG statt. Mit dem Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden.Alle dafür erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Hei- delberg unter https://www.heidelberg . de/hd/HD/Rathaus/Oeffent liche+Be- kanntmachungen+Umwelt recht.html bekannt gegeben. Diejenigen,die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellungnahmen abgegeben ha-ben, werden über die On- line-Konsultation schriftlich benach- richtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzer- klärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidel- berg.de/hd ,Lde/HD/service/Daten- schutz.html abgerufen wer-den. Heidelberg,den 27.08.2021 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz,Gewerbe- aufsicht und Energie -untere Wasserbehörde- ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvor- schriften „Wieblingen – Am Neckar- ufer, südlicher Bereich des histori- schen Ortskerns“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, in einem Gebiet im Stadtteil Wieblingen am Neckar- ufer einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.07.2021 im „stadtblatt“ ortsüblich be- kannt gemacht. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Wundtstraße, im Osten durch den Neckar, im südlichen Bereich auf Höhe der Hermann-Treiber-Straße und im Westen durch die Mannheimer Stra- ße. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der Bebauungsplan wird im beschleu- nigten Verfahren gemäß § 13 a Abs.1 Nr.1 BauGB aufgestellt, da er eine Maßnahme der Innenentwicklung zum Ziel hat und eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Auf die Durchführung einer Umwelt- prüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird verzichtet. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung Für die interessierte Öffentlichkeit fin- det am Donnerstag,den 07.10.2021, um 18:00 Uhr eine digitale Informa- tionsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB statt. Die Teilnahme an der Informationsver- anstaltung ist möglich über › den Beitritt via skype: https://meet.heidelberg.de/ amt61-skypekonferenz/6DMLR142 oder über › die mobile Schnelleinwahl: +4962215845678 unter der Verwendung der Konferenzkennung: 7176727. Eine vorherige Anmeldung ist nicht er- forderlich. Im Rahmen dieser Informationsveran- staltung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche vor- handene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich erläutert. Danach be- steht Gelegenheit zur Äußerung und Er- örterung. Es wird darauf hingewiesen,dass Behör- den und sonstige Träger öffentlicher Be- lange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt ist, ebenfalls zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom 23.09.2021 bis einschließlich 22.10.2021 im Internet unter www.heidelberg.de/ Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktuelle Planverfahren abzurufen oder im Tech- nischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg einzusehen. Dies ist möglich ohne Ter- minvergabe dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur möglich nach vorheriger telefoni- scher Terminvereinbarung unter 06221 – 58 25150 oder per E-Mail unter techni- sches.buergeramt@heidelberg.de. Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Nieder- schrift während der Informationsveran- staltung, während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie über das Kontaktformular im Internet vorge- bracht werden. Heidelberg,den 06.09.2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderun- gen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zah- lungsaufforderungen, soweit die Zah- lungsfrist bereits abgelaufen ist Wird eine Steuer nicht rechtzeitig ge- zahlt, so werden vom Fälligkeitstag ab die gesetzlichen Säumniszuschläge be- rechnet. Gleiches gilt für sonstige städtische Steuernachforderungen,deren Fälligkeit im Einzelfall besonders festgesetzt oder vereinbart wurde und inzwischen ein- getreten ist, sowie für fällige Gebühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschriftman- dat (ehem. Bankeinzugsverfahren) wer- den gebeten, selbst keine Zahlung zu veranlassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt da- ran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Mona- ten erreicht hat,dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss, Zi.0.09A),Tel.58-14 360 mitzuteilen. Vom Ende der Hundehal- tung ist innerhalb eines Monats die ge- nannte Stelle zu be-nachrichtigen. Wer diese Fristen nicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechnen. Die Bankverbindungen der Stadt Hei- delberg entnehmen Sie bitte den Ih- nen zugegangenen Abgabenbeschei- den und Rechnungen: Stadt Heidelberg,Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern Kurz gemeldet Nächste OB-Sprechstunde in Rohrbach Die nächste Sprechstunde von Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner findet am Donnerstag, 16. September, von 16 bis 18 Uhr im Bürgeramt Rohrbach, Seckenheimer Gässchen 1, statt.Anmeldungen sind am selben Tag ab 15 Uhr vor Ort möglich, telefonisch unter der Rufnummer 06221 58- 13880. Persönliche Anmel- dungen werden vorrangig berücksichtigt. Weltaufräumtag Die Stadt Heidelberg betei- ligt sich erneut am „Weltauf- räumtag“, einer weltweiten Putzaktion der Bürgerwewe- gung „Let´s do it World!“ Ge- putzt wird am Samstag, 18. September 2021, von 10 bis 13 Uhr auf dem Königstuhl. Treffpunkt ist an der Wan- dertafel am Parkplatz König- stuhl. Die Anmeldung zur Putzaktion ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Anmeldungen unter 06221 58-29999, -29720 strassenreinigung@ heidelberg.de Stadtgeschichte im Gehen Michael Buselmeier und Hans-Martin Mumm setzen nach einer Pandemiepause die Reihe „Stadtgeschich- te im Gehen“ fort.Geplant sind drei Rundgänge, je- weils sonntags um 11 Uhr: 19. September: Weststadt I (östlicher Teil), 3.Oktober: Weststadt II (westlicher Teil), 10.Oktober: Führung durch Wieblingen.Veranstalter sind das Kulturamt und der Heidelberger Geschichts- verein.Anmeldungen unter Telefon 06221 58-33000 oder per E-Mail an kulturamt@ heidelberg.de.Die jeweiligen Treffpunkte werden bei der Anmeldung mitgeteilt. kulturamt@heidelberg.de

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