stadtblatt zum Blättern

7 stadtblatt  / 18. August 2021 HAUSHALTSSATZUNG 2021/2022 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.Juli 2000 (GBl.S.581,berichtigt S.698),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.Dezember 2020 (GBl.S.1095,1098) hat der Gemeinderat am 24.Juni 2021 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 beschlossen: 2021 2022 § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt Euro Euro 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 671.739.180 669.862.610 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 721.021.230 739.077.170 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -49.282.050 -69.214.560 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von -49.282.050 -69.214.560 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit von 662.696.670 661.678.630 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit von 662.771.040 679.423.880 2.3 Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts von -74.370 -17.745.250 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 16.957.500 19.419.200 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 100.763.200 97.092.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitions- tätigkeit von -83.805.700 -77.672.800 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von -83.880.070 -95.418.050 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 75.682.240 108.443.440 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 29.889.400 13.206.500 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzie- rungstätigkeit von 45.792.840 95.236.940 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts von -38.087.230 -181.110 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 51.882.240 108.343.440 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen aus 2021 gelten weiter bis zum Erlass der Haushaltssatzung für 2023. 34.492.300 44.983.700 § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000.000 50.000.000 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden festgesetzt 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grundsteuer A ) auf 400 v. H. 400 v. H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 470 v. H. 470 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 400 v. H. 400 v. H. der Steuermessbeträge. Heidelberg, den 24. Juni 2021, Gez. Prof. Dr. Eckart Würzner Das Regierungspräsidium hat mit Schrei- ben vom 09. August 2021 die Gesetzmä- ßigkeit des Haushaltsplans 2021/2022 der Stadt Heidelberg bestätigt und den in § 1 Nr. 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag für die Kreditaufnahmen für 2021 in Höhe von 51.882.240 € geneh- migt. Von dem für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredit- aufnahmen in Höhe von 108.343.440 € wurde der genehmigungsfähige Teilbe- trag in Höhe von 85.460.700 € genehmigt. Die in § 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbeträge der Ver- pflichtungsermächtigungen in Höhe von 34.492.300 € für das Haushaltsjahr 2021 und 44.983.700 € für das Haushaltsjahr 2022 wurden ebenfalls genehmigt. Die in § 2 der Haushaltssatzung festge- setzten Höchstbeträge der Kassenkredite in Höhe von jeweils 50.000.000 € je Haus- haltsjahr sind genehmigungsfrei. Die Genehmigung der Kreditermächti- gung wurde mit folgenden Auflagen ver- bunden: › Die Kreditermächtigungen für die Haus- haltsjahre 2021 und 2022 dürfen für den Fall,dass einzelne,in den Finanzhaus- halten der beiden Jahre veranschlagte Investitionen oder Investitionsförde- rungsmaßnahmen › nicht durchgeführt oder erheblich reduziert oder › in anderer Trägerschaft bzw.sonst außerhalb des städtischen Haushalts durchgeführt werden, anteilig nicht ausgeschöpft werden und zwar in Höhe der auf diese Maßnahme entfallenden kreditfinanzierbaren Kosten (Gesamt- kosten abzüglich objektbezogene De- ckungsmittel). Neue Verpflichtungen aus kreditähnli- chen Rechtsgeschäften sind grundsätz- lich auf die Gesamtkreditermächtigung anzurechnen. Soweit Ausnahmen von der danach bestehenden Anrechnungs- pflicht geboten sind, wird darüber im Rahmen der zu den kreditähnlichen Rechtsgeschäften notwendigen Geneh- migung nach § 87 Abs. 5 GemO entschie- den werden. Im Übrigen sind mögliche Verbesse- rungen durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen im Finanzhaus- halt, soweit sie nicht zur Kompensation von Mindereinzahlungen und unab- weisbaren Mehrauszahlungen benötigt werden, zur Verminderung des Kredit- bedarfes in Höhe der Verbesserungen zu verwenden. › Das Investitionsprogramm der Haus- halts- und der Folgejahre ist zu über- arbeiten mit der Zielsetzung,das In- vestitionsprogramm der Stadt mit den Eigenfinanzierungsmöglichkeiten und der arbeitstechnischen Umsetzbarkeit in Einklang zu bringen. › Zur Sicherstellung der stetigen Auf- gabenerfüllung ist ein Haushaltssi- cherungskonzept aufzustellen mit der Zielsetzung,das ordentliche Ergebnis der Haushaltsjahre 2021 und 2022 zu verbessern sowie die Fehlbeträge der Jahre 2023 bis 2025 zu vermeiden oder zumindest einschneidend zu reduzie- ren.Mit Blick auf die fehlende Eigen- finanzierungskraft dieser und der kommenden Haushalte ist auch darauf zu achten,dass aus der laufenden Ver- waltungstätigkeit ausreichende Mittel zur Schuldentilgung generiert werden. › Bis zum 31.12.2021 ist ein Konzept zum Umgang mit der infolge der reduzierten Kreditgenehmigung für das Haushalts- jahr 2022 erwarteten negativen Liquidi- tät für dieses Haushaltsjahr vorzulegen. › Der Stadt Heidelberg wird aufgegeben, bis spätestens zum 30.06.2022 ein Kon- zept zum Umgang mit dem zum Ende der Laufzeit am 31.12.2027 verbleibenden Defizit aus demTreuhandvermögen Bahnstadt vorzulegen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 19. August 2021 bis einschließlich 27.August 2021 im Rathaus, Zimmer 2.24, während der Dienststun- den Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme offen. Hinweis nach § 4 Abs.4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung,die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss be- anstandet hat oder wenn nicht die Verlet- zung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver- letzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab- lauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. EUROPÄISCHER SOZIALFONDS PLUS (ESF+) – FÖRDERAUFRUF 2022 Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist auch in der neuen Förderperiode 2021- 2027 das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU). Ein Teil der dem Land Baden-Württemberg für ESF- Interventionen zur Verfügung stehenden Mittel sind regionalisiert. Die regionale Umsetzung des ESF Plus in den Stadt- und Landkreisen erfolgt über die ESF-Arbeits- kreise. Der Stadtkreis Heidelberg verfügt für das Jahr 2022 über regionalisierte ESF Plus- Mittel in Höhe von 165.000 Euro. Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis hat auf der Grundlage der Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg und re- gionaler Arbeitsmarktdaten seine Förder- schwerpunkte für das Jahr 2022 festgelegt. Die Arbeitsmarktstrategie des ESF-Ar- beitskreises Heidelberg ist auf der Inter- netseite der Stadt Heidelberg unter www. BEKANNTMACHUNGEN

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2