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stadtblatt  / 18. August 2021 10 Für das Vorhaben ist eine wasserrechtli- che Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Ver- bindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr.4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagenwurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg – Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrens- gesetz (LVwVfG) sowie dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Pla- nungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Pla- nungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 26.08.2021 bis einschließlich Montag, den 27.09.2021 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umwelt- schutz,Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidel- berg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Ein- sichtnahme aus. Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir, die gebotenen Hygieneanforderungen einzuhalten. Im Übrigen gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. Diese ist unter https://www.baden-wuerttem berg.de/de/service/aktuelle-infos-zu- corona/aktuelle-corona-verordnung- des-landes-baden-wuerttemberg/ ab- rufbar. Wir bitten um eine Voranmeldung. Diese soll dafür Sorge tragen, dass die gebotenen Hygieneanforderungen ge- wahrt werden können. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende An- trag mit Unterlagen ab dem 26.08.2021 auf der Internetseite der Stadt Heidel- berg https://www.heidelberg.de/hd/ HD/R athaus/Oeffentliche+Bekannt mach ungen+Umweltrecht.html ein- sehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorha- ben berührt werden, wird darauf hinge- wiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungs- frist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 26.08.2021 bis einschließlich 11.10.2021 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie, Prinz Carl - Korn- markt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-einwendungen@hei delberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechts- vorschriften befugt sind, Rechtsbehel- fe nach der Verwaltungsgerichtsord- nung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können inner- halb der o. g. Frist Stellungnahmen ab- geben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Ver- einigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Ein- wendungen und rechtzeitig abgege- benen Stellungnahmen von Vereini- gungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen er- hoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öf- fentliche Bekanntmachung benach- richtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwen- dungen sowie Stellungnahmen von Ver- einigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtli- chen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Anga- ben erforderlich,dass auf jeder mit min- destens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Na- men, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen An- forderungen nicht entsprechen,können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch in- soweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleser- lich angegeben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörte- rungstermin wegen der COVID-19-Pan- demie nicht in persönlicher Anwesen- heit stattfinden kann,einAustausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Konsultation gem. § 5 Plan- SiG statt. Mit dem Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden.Alle dafür erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Hei- delberg unter https://www.heidelberg . de/hd/HD/Rathaus/Oeffentliche+Be kanntmachungen+Umweltrecht.html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellung- nahmen abgegeben haben,werden über die Online-Konsultation schriftlich be- nachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf de- nen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens,wird auf die Datenschutzer- klärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidel berg.de/hd ,Lde/HD/service/Daten schutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 09.08.2021 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie -untere Wasserbehörde BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäfts- jahr 2020 Die Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks mbH (EGC) gibt die Feststel- lung des Jahresabschlusses, die Ergeb- nisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für Jahres- abschluss und Lagebericht den unein- geschränkten Bestätigungsvermerk er- teilt. In der Gesellschafterversammlung der EGC am 21.05.2021 wurde beschlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Jahres- abschluss und Lagebericht festzustel- len. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 445.648,14 € wird an die Gesellschafte- rin abgeführt. Jahresabschluss und Lagebericht liegen von Montag, 06.09.2021, bis Dienstag, 14.09.2021, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 10, Zimmer 2.22, in Heidelberg zur Einsichtnahme offen. Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks mbH (EGC) Marktplatz 10 69117 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäfts- jahr 2020 Die Konversionsgesellschaft Heidelberg mbH (KGH) gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwen- dung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für Jahres- abschluss und Lagebericht den unein- geschränkten Bestätigungsvermerk er- teilt. In der Gesellschafterversammlung der KGH am 21.05.2021 wurde beschlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Jah- resabschluss und Lagebericht festzu- stellen. Die Gesellschafterversammlung beschloss,den Jahresfehlbetrag in Höhe von 309.371,16 € auf neue Rechnung vor- zutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen von Montag, 06.09.2021, bis Dienstag, 14.09.2021, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 10, Zimmer 2.22, in Heidelberg zur Einsichtnahme offen. Konversionsgesellschaft Heidelberg (KGH) Marktplatz 10 69117 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäfts- jahr 2020 Die Entwicklungsgesellschaft Patton Barracks mbH & Co. KG (EGP) gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis BEKANNTMACHUNGEN Wir trauern um unseren Mitarbeiter und Kollegen Frank Hoffmann der am 07. August 2021 im Alter von 51 Jahren verstorben ist. Frank Hoffmann war seit mehr als 26 Jahren bei der Stadt Heidelberg, zuletzt als Ab- teilungsleiter beim Amt für Verkehrsmanagement, beschäftigt und hat sich in dieser Zeit durch besonderes Engagement, großes Verantwortungsbewusstsein sowie durch hohe persönliche und fachliche Kompetenz ausgezeichnet. Betroffen nehmen wir Abschied von einem kompetenten, freundlichen und liebenswerten Menschen. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen

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