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stadtblatt  / 28. Juli 2021 8 tige städtebauliche Entwicklung des auf beiden Gemarkungen liegenden Gewerbe- und Industriegebietes zu steuern. Leimen,den 23.07.2021 Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidel- berg-Leimen“ BEKANNTMACHUNG Gemäß § 5 des Straßengesetzes für Baden- Württemberg sind nach der endgültigen Herstellung die nachstehenden und im Planauszug markierten Ortsstraßen und Plätze im Stadtteil Bahnstadt ab sofort für den öffentlichen Geh- und Fahrverkehr als Gemeindestraße gewidmet: › Grüne Meile › Da-Vinci-Straße zwischen Grüne Meile und Eppelheimer Straße › Max-Jarecki-Straße zwischen Langer Anger und Czernyring › Einsteinstraße zwischen Langer Anger und Newtonstraße › Newtonstraße zwischen Max-Jarecki- Straße und Einsteinstraße › Langer Anger zwischen Speyerer Straße und Max-Jarecki-Straße Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung ist der Widerspruch zulässig.DerWiderspruch kann innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung Heidelberg – Tiefbauamt-, Gaisbergstraße 7-9,69115 Heidelberg,Zimmer 510,erhoben werden. Heidelberg,den 28.07.2021 Stadtverwaltung Heidelberg -Der Oberbürgermeister- ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Biethsstraße“ und „Burgstraße“ mit Aus- bau und Umgestaltung der Dossenheimer Landstraße zwischen Hans-Thoma-Platz und Fritz-Frey-Straße gemäß §§ 28 ff. PBefG,§§ 72 ff.LVwVfG,§§ 18 ff.UVPG. Die Stadt Heidelberg gibt als für das Ver- fahren zuständige Anhörungsbehörde die Auslegung der Planunterlagen zur Durch- führung der Planfeststellung mit gleich- zeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprü- fung wie folgt bekannt: 1. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) hat am 23. Juli 2021 die Feststellung des Planes nach §§ 28 Personenbeförderungs- gesetz (PBefG) i. V. m. §§ 72 ff. des Landes- verwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) i. V. m. §§ 18 ff. Gesetz über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG) für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Biethsstraße und Burgstraße mit Ausbau und Umgestaltung der Dossenheimer Landstraße zwischen Hans-Thoma-Platz und Fritz-Frey-Straße beantragt. Das Vor- haben beinhaltet im Wesentlichen fol- gende Maßnahmen: › Erneuerung der Gleisanlagen, › Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Bieths- und Burgstraße, › Erneuerung der Lichtsignalanlagen zur Beschleunigung des ÖPNV durch die Be- vorrechtigung der Straßenbahn mittels einer „Dynamischen Straßenraumfrei- gabe“ und Einrichtung von Linksabbie- gespuren, › Einrichtung separater Abbiegespuren im Bereich des straßenbündigen Bahn- körpers, › Ausbau der Kehranlage Burgstraße. › 2. Für die Durchführung des Anhörungs- verfahrens ist die Stadt Heidelberg zu- ständig. Für die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung ist das Regie- rungspräsidium Karlsruhe zuständig. Als mögliche Entscheidungen kommen die Zulassung des Vorhabens – ggf.verbunden mit Schutzanordnungen und sonstigen Nebenbestimmungen – oder die Ableh- nung des Antrags auf Planfeststellung in Betracht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umwelt- verträglichkeitsprüfung besteht. 3. Der Plan mit den unter Ziffer 6 genann- ten Unterlagen ist in der Zeit vom 25.Au- gust 2021 bis einschließlich 27. Septem- ber 2021 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg www.heidelberg.de/bekannt machungen unter der Rubrik Verkehr/ In- frastruktur – Planfeststellungsverfahren Dossenheimer Landstraße und im UVP- Portal www.uvp-verbund.de/bw zugäng- lich gemacht (§ 3 Absatz 1 , § 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsge- mäßer Planungs- und Genehmigungsver- fahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG)). 4.Als zusätzliches Informationsangebot (§ 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG) liegen die Plan- unterlagen vom 25. August 2021 bis ein- schließlich 27. September 2021 während der Sprechzeiten bei der Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Verwaltungsge- bäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg zur allgemeinen Ein- sicht mit Terminvergabe aus. Termine können telefonisch vereinbart werden (06221-5825160). Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir, die gebotenen Hygiene- anforderungen einzuhalten. Im Übrigen gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gelten- den Fassung. Diese ist auf der Homepage Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie ist in der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich Naturschutzrecht (m/w/d) im Umfang von 29 Stunden/Woche zu besetzen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Beim Hochbauamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d) (Kennziffer 65.312) in der Abteilung Facility Management im Rahmen einer Elternzeitvertretung, voraussichtlich für die Dauer von einem Jahr, in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgelt- gruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Hochbauamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Meisterin/Meister für Veranstaltungstechnik (m/w/d) (Kennziffer 65.311) in der Abteilung Facility Management unbefristet zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Stadtplanungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Stadtplanerin/Stadtplaner mit Schwerpunkt im Bereich klimagerechte Stadtplanung (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Die Stelle eignet sich auch für eine Besetzung mit zwei Teilzeitkräften. Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie ist in der Abteilung Techni- scher Umweltschutz und Wasserwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Ingenieurin/Ingenieur beziehungsweise Naturwissenschaftlerin/Naturwissenschaftler (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Pfad abrufbar: https://www. baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ -> Service-> aktuelle Infos zu Corona -> ak- tuelle Corona-Verordnung des Landes Ba- den-Württemberg. Maßgeblich sind jedoch allein die im Internet auf der Homepage der Stadt Hei- delberg unter oben genannten Pfad veröf- fentlichten Unterlagen. 5. Jeder, dessen Belange durch eine Zu- lassungsentscheidung berührt werden, sowie Vereinigungen, deren satzungs- mäßiger Aufgabenbereich durch eine Zu- lassungsentscheidung berührt wird, da- runter Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes (Vereinigungen),können bis einschließlich 28.Oktober 2021 schriftlich (Eingang) Einwendungen und Stellungnahmen zu den Planunterlagen und den Umweltauswirkungen des Vor- habens bei der Stadt Heidelberg, Tech- nisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäu- de Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift mit Termin (Terminverein- barung telefonisch unter 06221-5825160) erheben (Äußerungsfrist). Einwendungen per E-Mail sind ausgeschlossen. Das Vor- bringenmuss so konkret sein,dass die An- hörungs- und die Planfeststellungsbehör- de erkennen können, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Be- trachtung unterziehen sollen. Dazu muss zumindest in groben Zügen dargelegt werden, welche Beeinträchtigungen be- fürchtet werden,ohne dass dies allerdings näher begründet werden muss. BEKANNTMACHUNGEN

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