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7 stadtblatt  / 28. Juli 2021 ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentli- che Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt dar- an, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hunde- haltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3,Tel.58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidel- berg entnehmen Sie bitte den Ihnen zuge- gangenen Abgabenbescheiden und Rech- nungen. Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern BEKANNTMACHUNG 10.Änderung der Gemeinderatsgeschäftsordnung vom 06.05.2021 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat am 06.05.2021 folgende Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen: Dem§ 15wird folgenderAbsatz 5 angefügt: „(5) Film- undTonaufnahmenmit demZiel der Veröffentlichung durch Stadträtinnen und Stadträte oder durch Pressevertrete- rinnen und Pressevertreter sind zulässig, solange dadurch Persönlichkeitsrechte nicht verletzt oder die Ordnung der Sit- zung nicht gestört werden.“ Heidelberg,den 15.07.2021. Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs.4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung,die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss be- anstandet hat oder wenn nicht die Verlet- zung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver- letzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab- lauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Interkommunales Gewerbe- und In- dustriegebiet Heidelberg-Leimen“ Die Verbandsversammlung des Zweckver- bands „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ hat in öffentlicher Sitzung am 13. Juli 2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das teilweise auf Heidelberger Gemarkung und teilweise auf Leimener Gemarkung liegende Ver- bandsgebiet einen Bebauungsplan aufzu- stellen. Das Plangebiet des Bebauungsplans wird begrenzt im Norden durch die Hatschek- straße, im Osten durch die Rohrbacher Straße sowie einiger angrenzender land- wirtschaftlicher Flächen, im Süden durch den in Leimen liegenden Stralsunder Ring und die Schwetzinger Straße und im Westen durch die Bahnlinie Heidel- berg-Bruchsal einschließlich daran an- grenzender landwirtschaftlicher Flächen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist auch dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die be- stehenden Bebauungspläne der Städte Heidelberg und Leimen mit einer durch- gängigen Planungskonzeption überplant und Planrecht für bisher unbeplante Flä- chen geschaffen werden, um die zukünf- STADTWERKE HEIDELBERG Ausbildung – so will ich arbeiten! Damit alles läuft. W er nach einer wirklich guten Ausbildung mit Sinn und in einem tollen Team sucht, ist bei den Stadtwerken Heidelberg genau richtig. Hier können Azubis schon früh etwas bewegen: In ganz unter- schiedlichen Ausbildungsberufen sorgen sie mit ihrer Arbeit dafür, dass der Alltag für die Menschen in Heidelberg und der Region rund- läuft. Denn die Stadtwerke Heidel- berg versorgen circa 200.000 Men- schen jeden Tag verlässlich mit Energie, Wasser und innovativer Technik, bringen den Klimaschutz voran und ermöglichen mit den Bädern den kleinen Urlaub um die Ecke.Der regionale Energieversorger bietet viel als Arbeitgeber: Auszubil- dende erwartet zunächst eine span- nende Einführungswoche sowie immer wieder Teamevents, um das Unternehmen und die anderen Azu- bis kennenzulernen. Auch die Ent- wicklungschancen sind vielfältig. Jobticket,Mobiltelefon und Sportan- gebote gibt’s oben drauf. Ansprech- partner in jeder Abteilung und die gemeinsame Prüfungsvorbereitung unterstützen den Abschluss – bei guten Leistungen winken sehr gute Übernahmechancen. Nicht zuletzt bieten die Stadtwerke Heidelberg eine gute Bezahlung, Weihnachts- geld sowie 30 Tage Urlaub plus vor- gearbeitete freie Brückentage. Interessierte (m/w/i) können sich für 2022 für folgende Ausbildungs- berufe bewerben: Anlagenmecha- niker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Fach- angestellter für Bäderbetriebe, Fach- informatiker – Systemintegration und Industriekaufmann. www.sowillicharbeiten.de Ab sofort online für spannende und vielseitige Ausbildungsberufe ab 2022 bewerben. Fledermausexkursion im Schlossgarten Am Samstag, 30. Juli, ab 20.30 Uhr, können Interessierte jeden Alters ge- meinsam mit Brigitte Heinz vom BUND die faszinierenden Säugetiere besser kennenlernen. Mithilfe von Ultraschallgeräten werden die Fleder- mausrufe hörbar.Anmeldung an bund. heidelberg@bund.net oder 06221 182631. Mit der Veranstaltung endet die Kampagne „Licht ins Dunkel“. www.licht-ins-dunkel-hd.de Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr BEKANNTMACHUNGEN

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