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stadtblatt  / 28. Juli 2021 10 b) In Absatz 2 wird Satz 2 gestrichen. c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Für die Teilnahme an der Begabten- förderung und der studienvorbereitenden Klasse wird eine Gebühr für 45 Minuten Einzelunterricht gemäß dem Gebühren- verzeichnis erhoben.“ 2.§ 5 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Schülern und Schülerinnen, die Ein- wohner der Stadt Heidelberg sind, wird ein Abschlag auf die Unterrichtsgebühr gewährt; die genauen Beträge ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis.“ 3. Dem § 6 wird folgender Absatz 4 ange- fügt: „(4) Ist es der Musik- und Singschule Hei- delberg aus Gründen höherer Gewalt (zum Beispiel aus Gründen des Infektions- schutzes) unmöglich, Präsenzunterricht zu erteilen,wird nach dem dritten Unter- richtsausfall, ein Zwölftel der Gebühren erstattet. Der Einzel- und Partnerunter- richt ist davon ausgenommen.“ 4. Die Anlage (Musikschulgebührenver- zeichnis) zur Musikschulgebührensat- zung erhält die aus demAnhang zu dieser Satzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Gebührenverzeichnis der Musik- und Singschule Heidelberg (Musikschulgebührenverzeichnis – GebVerz-MSG) monatliche Gebühren 1.Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Heidelberg Unterrichtsform Gebührenstufe I Gebührenstufe II Gebührenstufe III Gebührenstufe IV Gebührenstufe V Gebührenstufe VI Einzelunterricht 15 Min. 27,60 € 30,60 € 33,00 € 35,10 € 37,50 € 39,90 € Einzelunterricht 30 Min. 55,20 € 61,20 € 66,00 € 70,20 € 75,00 € 79,80 € Einzelunterricht 45 Min. 82,80 € 91,80 € 99,00 € 105,30 € 112,50 € 119,70 € Einzelunterricht 60 Min. 110,40 € 122,40 € 132,00 € 140,40 € 150,00 € 159,60 € Partnerunterricht 30 Min. 30,60 € 33,60 € 36,00 € 38,40 € 40,80 € 43,20 € Partnerunterricht 45 Min. 45,90 € 50,40 € 54,00 € 57,60 € 61,20 € 64,80 € Gruppenunterricht 30 Min. 24,00 € 26,40 € 28,20 € 30,00 € 31,80 € 33,60 € Gruppenunterricht 45 Min. 36,00 € 39,60 € 42,30 € 45,00 € 47,70 € 50,40 € Gruppenunterricht 60 Min. 48,00 € 52,80 € 56,40 € 60,00 € 63,60 € 67,20 € Gruppenunterricht 75 Min. 60,00 € 66,00 € 70,50 € 75,00 € 79,50 € 84,00 € Klassenunterricht 30 Min. 14,40 € 15,60 € 16,80 € 18,00 € 19,20 € 21,00 € Klassenunterricht 45 Min. 21,60 € 23,40 € 25,20 € 27,00 € 28,80 € 31,50 € Klassenunterricht 60 Min. 28,80 € 31,20 € 33,60 € 36,00 € 38,40 € 42,00 € Klassenunterricht 75 Min. 36,00 € 39,00 € 42,00 € 45,00 € 48,00 € 52,50 € 2.Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb von Heidelberg Unterrichtsform Gebührenstufe I Gebührenstufe II Gebührenstufe III Gebührenstufe IV Gebührenstufe V Gebührenstufe VI Einzelunterricht 15 Min. 33,12 € 36,72 € 39,60 € 42,12 € 45,00 € 47,88 € Einzelunterricht 30 Min. 66,24 € 73,44€ 79,20 € 84,24 € 90,00 € 95,76 € Einzelunterricht 45 Min. 99,36 € 110,16 € 118,80 € 126,36 € 135,00 € 143,64 € Einzelunterricht 60 Min. 132,48 € 146,88 € 158,40 € 168,48 € 180,00 € 191,52 € Partnerunterricht 30 Min. 36,72 € 40,32 € 43,20 € 46,08 € 48,96 € 51,84 € Partnerunterricht 45 Min. 55,08 € 60,48 € 64,80 € 69,12 € 73,44 € 77,76 € Gruppenunterricht 30 Min. 28,80 € 31,68 € 33,84 € 36,00 € 38,16 € 40,32 € Gruppenunterricht 45 Min. 43,20 € 47,52 € 50,76 € 54,00 € 57,24 € 60,48 € Gruppenunterricht 60 Min. 57,60 € 63,36 € 67,68 € 72,00 € 76,32 € 80,64 € Gruppenunterricht 75 Min. 72,00 € 79,20 € 84,60 € 90,00 € 95,40 € 100,80 € Klassenunterricht 30 Min. 17,28 € 18,72 € 20,16 € 21,60 € 23,04 € 25,20 € Klassenunterricht 45 Min. 25,92 € 28,08 € 30,24 € 32,40 € 34,56 € 37,80 € Klassenunterricht 60 Min. 34,56 € 37,44 € 40,32 € 43,20 € 46,08 € 50,40 € Klassenunterricht 75 Min. 43,20 € 46,80 € 50,40 € 54,00 € 57,60 € 63,00 € Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht). Heidelberg,den 22.Juli 2021 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs.4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung,die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss be- anstandet hat oder wenn nicht die Verlet- zung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver- letzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab- lauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNGEN 3.Sonstige Gebühren 3.1 Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale erhoben. Sie beträgt monatlich 0,50 € 3.2 Für die Überlassung von schuleigenen Instrumenten werden eine Mietgebühr und zusätzlich eine Wartungspauschale erhoben 3.2.1 Die Mietgebühr beträgt je angefange- nemMonat bei einemAnschaffungswert › bis 599,00 € 6,00 € › von 600,00 € bis 999,00 € 11,00 € › von 1.000,00 € bis 1.999,00 € 20,00 € › ab 2.000,00 € 25,00 € 3.2.2 Die Wartungspauschale beträgt je angefangenemMonat bei › Blechblas-,Streichinstrumenten und Akkordeons 6,00 € › Holzblasinstrumenten und Harfen 9,00 € › Gitarren 2,00 € 3.3 Für die Nutzung von schuleigenen Ins- trumenten während des Unterrichts wird eine Nutzungspauschale erhoben. Sie be- trägt monatlich 3,00 € 3.4 Schülerinnen/Schüler, die keinen Hauptfachunterricht erhalten, können an einem Ergänzungsfach teilnehmen.Dafür beträgt die Gebühr monatlich › für Schülerinnen/Schüler mit Wohnsitz in Heidelberg 10,00 € › für auswärtige Schülerinnen/Schüler 12,00 € 3.5 In vorstehendem Gebührenverzeich- nis nicht erfasste Leistungen, Kurse und Projekte werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Auf Kurs- und Pro- jektgebühren werden keine Geschwis- ter- oder Fächerermäßigungen gewährt. Einwohner der Stadt Heidelberg erhalten bei Vorlage eines Heidelberg-Passes, ei- nes BAföG-Bescheides bei Studentinnen/ Studenten, eines Arbeitslosengeld-II-Be- scheides oder eines Sozialhilfebescheides bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres auf die jeweilige Kurs- bzw. Projektge- bühr 100% Sozialermäßigung, ab einem Alter von 11 Jahren eine Sozialermäßi- gung von 50%.

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