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stadtblatt  / 30. Juni 2021 14 BEKANNTMACHUNGEN An den übrigen Tagen ist eine Einsicht- nahme in die Planunterlagen nach ter- minlicher Absprache unter der Tele- fonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg. de möglich. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich Änderungen) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1.eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Be- schluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichts- behörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.Ist eine Ver- letzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab- lauf der genannten Frist jedermann die- se Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 16.Juni 2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Änderung der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 274 Heidelberg über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. Septem- ber 2021 Durch die Änderung des Bundeswahl- gesetzes über die Reduzierung der erfor- derlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel der üblichen An- zahl bei der Bundestagswahl 2021, veröf- fentlicht im Bundesgesetzblatt vom 09. Juni 2021 (BGBl I S. 1482),werden folgen- de Änderungen bekannt gemacht: › Für die Vorbereitung und Durchfüh- rung der Bundestagswahl 2021 am 26. September 2021 gelten das Bundes- wahlgesetz (BWG) und die Bundes- wahlordnung (BWO) in den jeweils gel- tenden Fassungen. › Die Ausführungen unter Nummer 6 (Anlagen zumKreiswahlvorschlag) und unter Nummer 5 b) (Zahl von Unter- stützungsunterschriften) gelten mit der Maßgabe, dass für die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunter- schriften für einenWahlvorschlag statt der Zahl 200 die Zahl 50 gilt und die An- wendung des § 20Abs.2 u.3 BWG in Ver- bindung mit § 34 Absatz 4 BWO erfolgt. Heidelberg,den 30.06.2021 Kreiswahlleiter Prof.Dr.Eckart Würzner BEKANNTMACHUNG DES RHEIN-NECKAR-KREISES Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Sandhausen (Hardt- bach),Az.: 52.04-2795-B10.2 Ausführungsanordnung vom 18.06.2021 1. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Flurneuordnung- ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungs- plans - einschließlich des Plannachtra- ges 1 - für das gesamte Flurbereinigungs- gebiet der Flurbereinigung Sandhausen (Hardtbach) an. 1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 01.07.2021 festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Emp- fänger über.Der im Flurbereinigungsplan - einschließlich der Plannachträge - vor- gesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. 1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vor- läufigen Besitzeinweisung vom 07.11.2014 enden mit Ablauf des 30.06.2021. Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoin- formation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2795) eingese- hen werden. 1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen inner- halb von 3 Monaten nach Erlass der Aus- führungsanordnung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuord- nung, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, ge- stellt werden. Später eingehende Anträge könnennichtmehr berücksichtigtwerden. 2.Begründung Die Voraussetzungen für die Ausfüh- rungsanordnung nach § 61 des Flurberei- nigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl.I S.546) liegen vor. Die Beteiligten sind am 15.05.2019 über den Flurbereinigungsplan - und am 15.12.2020 über den Plannachtrag - gehört worden. Der Flurbereinigungsplan steht unan- fechtbar fest,da dieWidersprüche gütlich geregelt wurden. 3.Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Land- Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Kinder- und Jugendamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) im Sachgebiet Kindertagespflege im Rahmen einer Elternzeitvertretung in Vollzeit zu besetzen. Die Tätigkeiten sind nach Ent- geltgruppe S 11b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ist in der Kantine eine Stelle als Beiköchin/Beikoch (m/w/d) in Vollzeit zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen. Bei entsprechender Bewährung kann eine unbefristete Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt werden. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen. Interreligiöses Kalenderblatt Juli 2021 02.-07. christlich Mariä Heimsuchung (r.-k.) 09.07. Baha’i Märtyrertod des Bab (Vorläufer des Baha’ullah) 28.07. islamisch Id-Ul-Adha , das Opferfest Weitere Informationen: www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Bezirksbeirat Kirchheim: Mittwoch, 30. Juni, 18 Uhr Ausschuss für Bildung und Kultur: Donnerstag, 1. Juli, 17 Uhr Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 1. Juli, 18 Uhr Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 5. Juli, 17 Uhr Bezirksbeirat Wieblingen: Dienstag, 6. Juli, 18 Uhr Die Sitzungen finden im Rathaus, Marktplatz 10, statt und können vor Ort verfolgt werden. www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen ratsamt Rhein-Neckar-Kreis,Kurfürsten- Anlage 38-40,69115 Heidelberg oder jeder anderen Dienststelle des Landratsamts eingelegt werden. gez.D.S. Neubert,Amtsleiter Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung 74889 Sinsheim,Muthstraße 4 Telefon 06221 522-5400 Telefax 06221 522-5454 E-Mail: flurneuordnungsamt@ rhein-neckar-kreis.de Von Montag, 5. Juli, bis Freitag, 24. September,werden die Bioabfalltonnen, die sonst nur alle 14 Tage geleert werden, wöchentlich geleert.Die Leerung findet am gewohnten Wochentag statt. www.heidelberg.de/abfall Wöchentliche Leerung der Biotonnen im Sommer

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