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stadtblatt  / 16. Juni 2021 6 BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss Heidelberger Frühling gGmbH 2019/2020 Die Gesellschafterversammlung der Heidel- berger Frühling gGmbH hat am 23.04.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.10.2019 - 30.09.2020 festgestellt. Der Jah- resabschluss schließt mit einem Jahresfehl- betrag von 124.391,34 € ab, dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Abschlussprüfer hat für Jahresab- schluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht sind in der Zeit vom 17.06. bis 25.06.2021, montags bis freitags jeweils von 09:30 bis 13:00 Uhr in den Büroräumen der Heidelberger Früh- ling gGmbH in der Friedrich-Ebert-Anlage 50, 69117 Heidelberg, öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Coronapandemie bitten wir, dass Interessentinnen und Interessenten ihren Besuch nach Möglichkeit vorab tele- fonisch unter 06221/58 4000 00 anmelden und die erforderlichen Hygiene-Regeln ein- halten sowie Mund-Nasen-Schutz tragen. Heidelberger Frühling gGmbH gez. Thorsten Schmidt, Intendant ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Südstadt Konversion Teil 4 – und Mark-Twain-Village Süd“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14. März 2013 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) be- schlossen, für den Bereich Mark-Twain-Vil- lage in der Südstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. März 2013 im Sstadtblatt orts- üblich bekannt gemacht. Im Weiteren wurde entschieden, das Plan- gebiet für die weitere Bearbeitung in ver- schiedene Abschnitte aufzuteilen. Der nun in Bearbeitung befindliche Planabschnitt umfasst die Bereiche Mark-Twain-Village West undMark-Twain-Village Süd. Die Gren- ze des Geltungsbereichs dieses Bebauungs- plans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtli- chen Bauvorschriften und der Begrün- dung einschließlich des Umweltberichts – jeweils in der Fassung vom 15. Dezember 2020 – mit Änderungen zugestimmt. Im Weiteren wurde die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit den zuvor be- schlossenen Änderungen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ebenfalls beschlossen. Es besteht nun Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften, die Entwurfsbegründung inklu- sive Umweltbericht mit den beschlosse- nen Änderungen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 24. Juni 2021 bis einschließlich 26. Juli 2021 nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnum- mer 06221 – 58 23130 in den Räumen des Stadtplanungsamtes, Palais Graimberg, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg, einzuse- hen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.heidel berg.de/Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Ak- tuelle Planverfahren abzurufen. DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor: › Umweltbericht in der Fassung vom 15.De- zember 2020 › Schalltechnisches Gutachten in der Fas- sung vom 8.Dezember 2020 › Regenwasserbewirtschaftungskonzept Südstadt in der Fassung vom25.Januar 2019 › Konzept Straßenbäume in der Südstadt in der Fassung vom 4.Juli 2019 › umweltbezogene Stellungnahmen In den ausgelegten Planunterlagenwerden folgende umweltrelevanten Themen be- handelt: Schutzgut Tiere: Reptilien, Vögel, Fleder- mäuse, Heuschrecken, Insekten Schutzgut Pflanzen: Bestandsbäume, Baumpflanzungen, Sträucher, Baum- schutzsatzung Schutzgut Boden: Versickerung, Bau- grund, Bodenuntersuchung, geowissen- schaftlicher Naturschutz, Verfüllung Schutzgut Wasser: Abwasser, Grundwasser, Oberflächenwasser, Entwässerung, Rückhal- tung, Niederschlagswasser, Dachbegrünung Schutzgut Luft: Luftschadstoffimmissionen Schutzgut Klima: Stadtklima, Dachbe- grünung, Klimaschutz Schutzgut Landschaft: Landschaftsbild, Freiraumgestaltung, Grünstrukturen Schutzgut biologische Vielfalt: Biotop- und Nutzungstypen, Biotopflächen, Ar- tenschutz Schutzgut Mensch: Schallschutz, Verkehrs- lärm, Gewerbelärm, Spielplätze, Busverkehr, Erholung, Rad- und Fußwege, Stellplätze Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Denk- malschutz, archäologisches Kulturdenkmal Vermeidung Emissionen und Umgang mit Abfällen und Abwasser: Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen, Schadstoffe von Verkehrsflächen, Verfül- lung Sickingenplatz – ehemalige Kita erneuerbare Energien, Nutzung von Energie: Energiekonzept Konversion, 100% Klimaschutz Landschaftspläne, sonstige Pläne: Was- serschutzgebiete, archäologisches Kultur- denkmal, Lärmaktionsplan, Stadtklima- gutachten, Artenschutzplan Stellungnahmen zur Planung können wäh- rend der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtpla- nungsamt sowie über das Kontaktformular im Internet vorgebracht werden. Nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen kön- nen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Heidelberg, 8. Juni 2021 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt GEMEINDERAT Einladung zur Sitzung am Donnerstag, 24.06.2021, um 16:00 Uhr Bürger*innen/ Verwaltung: Rathaus, Neuer Sitzungs- saal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg; Gemeinderat: Neue Aula der Universität Heidelberg, Universitätsplatz Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen 2 Fragestunde 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Berg- heim – Erweiterung Marriott Hotel“, Bekräf- tigung des Beschlusses, Beschlussvorlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bergheim – Erweiterung Marriott-Hotel, Nachtrag zum Durchführungsvertrag, Be- schlussvorlage 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Weststadt – Südlich der Brücke Hebelstra- ße“, Beschlussvorlage 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Schlierbach „Bereich zwischen Elisabe- thenweg und Rombachweg, 4. Änderung im Bereich Schloss-Wolfsbrunnenweg, Haus 31c“, Beschlussvorlage 7 Bebauungsplan Wieblingen „Am Neckar- ufer, südlicher Bereich des historischen Ortskerns“, Beschlussvorlage 8 Bahnstadt – Öffentliche Widmung der Bahnstadtstraßen für den Straßenver- kehr, Beschlussvorlage 9 Stadtbetriebe Heidelberg, Verlegung eines Mischwasserkanals sowie einer Wasserlei- tung im Rudolph-Stratz-Weg und in der Reinhard-Hoppe-Straße, Beschlussvorlage 10 Haushalt 2021/2022 11 Fortschreibung Modell Räumlicher Ord- nung, Beschlussvorlage 12 IT-Supportkonzept für die 35 städti- schen Schulen, Informationsvorlage 13 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Komm.One zur Regelung grundlegender Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, Beschlussvorlage 14 Information zur Eilentscheidung des Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Ingeborg Mauerer-Klesel Trägerin der Richard-Benz-Medaille der Stadt Heidelberg Mit dem künstlerisch ambitionierten und vielfältigen Filmangebot ihrer Lichtspielhäuser bereicherte Frau Mauerer-Klesel das kulturelle Leben Heidelbergs wesentlich. Dabei setzte sie sich auch für Vielfalt, Toleranz und soziale Belange ein. Ihr Wirken und ihren besonderen Einsatz für Kunst und Kultur in Heidelberg hat der Gemeinderat mit der Verleihung der Richard-Benz-Medaille für Kunst und Wissenschaft gewürdigt. Mit Hochachtung und in tiefer Dankbarkeit nehmen wir Abschied von ihr. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie. Stadt Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister

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