stadtblatt zum Blättern

5 stadtblatt  / 16. Juni 2021 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Festsetzungen Aufgrund von § 18 GKZ Baden-Württemberg in der Fassung vom 16.September 1974, zuletzt geändert am 17.Juni 2020,in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.Juli 2000 (GBl.S.582, berichtigt S.698),zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11.Februar 2020 (GBl.S.37,40) hat die Verbandsversammlung am 17.März 2021 die folgende Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt Euro 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 446.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 446.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von 446.000 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.6 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts von 0 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen aus 2021 gelten weiter bis zum Erlass der Haushaltssatzung für 2023. 0 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000 Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 400.000 Leimen,den 17.März 2021 gezeichnet Hans D.Reinwald,Verbandsvorsitzender Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 12. Mai 2021 die Gesetz- mäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 17. März 2021 beschlossenen Haus- haltssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg – Leimen“ für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtige Teile. Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 16. Juni 2021 bis ein- schließlich 25. Juni 2021 im Historischen Rathaus der Stadt Leimen, Rathausstr. 8, Zimmer 1.03 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, sowie Dienstag von 14.30 bis 18.30 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 17.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06224/704-201 oder 704-203 zur Einsichtnahme offen. Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Be- schluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrig- keitwidersprochenhat oderwennnicht vor Ablauf eines Jahres nachBekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Ver- letzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verlet- zung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Personal- und Organisationsamt sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stellen in Teilzeit und Vollzeit als Organisationssachbearbeiterin/Organisationssach- bearbeiter (m/w/d) in der Abteilung Organisation und Personalwirtschaft zu besetzen. Die Stellen sind nach Besoldungsgruppe A11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) be- ziehungsweise Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) bewertet und bieten längerfristig Perspektiven bis Besoldungsgruppe A12 beziehungsweise Entgeltgruppe 11. Beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik ist in der Abteilung Verwaltung und Orga- nisation zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Verwaltung (m/w/d) in der Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V in Vollzeit zu besetzen. Bei der Musik- und Singschule Heidelberg sind Stellen als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) in der Verwaltung zu besetzen. Dabei handelt es sich einerseits um eine Teilzeitstelle im Umfang von 24 Wo- chenstunden, bei welcher eine Anwesenheit an mindestens 4 Tagen pro Woche erforderlich ist und nach zunächst einjähriger Befristung eine Perspektive auf eine unbefristete Weiter- beschäftigung bei Bewährung besteht, sowie andererseits um eine Vollzeitstelle im Rahmen einer Elternzeitvertretung. Die Stellen sind nach Entgeltgruppe 8 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW zu bewerten. Beim Amt für Verkehrsmanagement ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Leiterin/Leiter (m/w/d) der Abteilung Verkehrsrecht in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 14 Landesbesol- dungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 14 des Tarif- vertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD-V). Das Amt für Soziales und Senioren sucht in der Abteilung Rehabilitation und Pflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Sachgebiet Eingliederungshilfe Die Bezahlung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgrup- pe 9c des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) und ist in Vollzeit zu besetzen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Qualifizierungsoffensive BTHG des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ergibt sich eine Perspektive nach Be- soldungsgruppe A 11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V. Das Amt für Soziales und Senioren sucht in der Abteilung Rehabilitation und Pflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Sachgebiet Hilfe zur Pflege/Blindenhilfe in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2