stadtblatt zum Blättern
stadtblatt / 19. Mai 2021 11 Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg ist eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich Naturschutz (m/w/d) in der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz befristet im Rahmen einer Elternzeitver- tretung, voraussichtlich für die Dauer von mindestens einem Jahr, in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 13. Juni 2021 online unter: www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Für weitere Informationen zum Aufgabengebiet steht Ihnen beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie die Leiterin der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Frau Vogt unter Telefon 06221 58-18170 zur Verfügung. Für Fragen zum Auswahl- und Ein- stellungsverfahren können Sie sich beim Personal- und Organisationsamt an Herrn Schmitt unter Telefon 06221 58-11050 wenden. der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung im Technischen Bürger- amt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Bedingt durch die Coronapandemie gibt es beim Technische Bürgeramt für Be- sucherinnen und Besucher aktuell kei- ne Öffnungszeiten ohne Termin. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen im Technischen Bürgeramt ist somit ausschließlich nach vorheriger ter- minlicher Absprache unter der Tele- fonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg. de möglich. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich Änderungen) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Num- mer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtli- che Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schrift- lich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung be- gründenden Sachverhalts geltend ge- macht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungs- ansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnach- teile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjah- res, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- spruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zu- standekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unbeachtlich,wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Ver- fahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 10.Mai 2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt Die Stadt Heidelberg hat vier Stellen im Bundesfreiwilligendienst in folgenden Einrichtungen zu besetzen: Graf-von-Galen-Schule Heidelberg zwei Stellen ab 13. September 2021 Ansprechperson: Frau Brunnengräber schulleitung@galen-schule.de Kinder- und Jugendzentrum Emmertsgrund eine Stelle ab 15. September 2021 Ansprechperson: Herr Ritter kijuz-emmertsgrund@heidelberg.de Haus der Jugend eine Stelle ab 1. September 2021 Ansprechperson: Jürgen Schröpfer juergen.schroepfer@heidelberg.de Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2021. Die Bewerbungen sollen an die jeweilige Ansprech- person per Mail geschickt werden. www.heidelberg.de/ausbildungsangebote Haupt- und Finanzausschuss: Donnerstag, 20.Mai, 17.30 Uhr Konversionsausschuss: Dienstag, 8. Juni, 17.30 Uhr Bezirksbeirat Rohrbach: Mittwoch, 9. Juni, 18 Uhr Gemeinderat (Haushalts- klausur, nicht öffentlich): Donnerstag, 10. Juni, ab 16 Uhr Bezirksbeirat Pfaffengrund: Dienstag, 15. Juni, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 16. Juni, 17 Uhr Jugendgemeinderat: Donnerstag, 17. Juni, 17 Uhr Bei Redaktionsschluss stand noch nicht fest, in welcher Form die Sitzungen nach den Pfingstferien stattfinden (in digitaler oder in Präsenz- form). www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen BEKANNTMACHUNGEN
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