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stadtblatt  / 21. April 2021 6 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Nachstehende digitale Sit- zungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt wer- den. Für die Öffentlichkeit werden begrenzt Besucher- plätze vor Ort angeboten. Konversionsausschuss: Mittwoch, 21.April, 17 Uhr Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 21.April, 19 Uhr Bezirksbeirat Ziegelhausen: Donnerstag, 22.April, 18 Uhr Fahrgastbeirat: Dienstag, 27.April, 18 Uhr Bezirksbeirat Bahnstadt: Mittwoch, 28.April, 18 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Dienstag, 4.Mai, 17 Uhr Migrationsbeirat: Mittwoch, 5.Mai, 17 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen trages unwirksam sein oder werden,wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Be- stimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Be- stimmung durch eine andere zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkun- gen der zu ersetzenden Bestimmungmög- lichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. (2) Änderungen und Ergänzungen bedür- fen der Schriftform, soweit nicht das Ge- setz eine strengere Form vorsieht; dies gilt auch für die Abbedingung des Schrift- formerfordernisses. (3) Von diesem Vertrag erhält jeder Ver- tragspartner eine von beiden Beteiligten rechtsgültig unterzeichneteAusfertigung. § 8 Genehmigung der Rechtsaufsicht Die Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit der Geneh- migung des Regierungspräsidiums Karls- ruhe. Die Vereinbarung ist mit der Geneh- migung von den Beteiligten öffentlich bekanntzumachen (§ 25 Abs.6 GKZ). § 9 Inkrafttreten Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am Tag nach der öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft. Heidelberg, 28.12.2020,Prof.Dr.Eckart Würzner,Oberbürgermeister Stadt Heidelberg Heidelberg, 27.01.2021,Stefan Dallinger Landrat Rhein-Neckar-Kreis ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 11.April 2021 Hiermit wird das vom Gemeindewahlaus- schuss am 15.04.2021 festgestellte amtliche Endergebnis des Bürgerentscheids vom 11.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Zur Abstimmung stand folgende Frage: „Sind Sie gegen eine Verlagerung des An- kunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahnkreuz auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Wolfsgärten?“ 1.Zahl der Stimmberechtigten: 109.204 Zahl der Abstimmenden: 43.516 = 39,85 % Zahl der ungültigen Stimmzettel: 152 Zahl der gültigen Stimmzettel: 43.364 2.VondengültigenStimmenentfielenauf: JA: 30.496 Stimmen NEIN: 12.868 Stimmen Die gestellte Frage ist in dem Sinne ent- schieden,in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde,so- fern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten (= 21.841 Stimmen) beträgt (§ 21 Abs.7 GemO). Die Mehrheit der gültigen Stimmen ent- fiel auf JA. Die Zahl der gültigen JA-Stimmen beträgt mehr als 20 % der Stimmberechtigten. Es ist demnach ein bindender Bürgerent- scheid zustande gekommen. Heidelberg,21.04.2021, Prof.Dr.Eckart Würzner, Oberbürgermeister Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, Tobias Dittmer Alle Angaben ohne Gewähr Radeln für den Klimaschutz Stadtwerke Heidelberg übergeben Pedelec an Krankenhaus Salem D en Beschäftigten des Kran- kenhauses Salem steht für Fahrten innerhalb der Stadt ab so- fort ein Pedelec zur Verfügung.Mit dem Pedelec ermöglichen es die Stadtwerke Heidelberg dem Kran- kenhaus, einen weiteren Baustein aus dessen Klimaschutzkonzept zu realisieren und seine CO 2 -Emis- sionen weiter zu reduzieren. Denn Ärzte, Pfleger oder Verwaltungs- angestellte werden mit dem Pede- lec umweltfreundlich unterwegs sein, wenn sie damit zu weiteren Klinikstandorten oder zu sozialen Einrichtungen radeln. Das ersetzt Fahrten mit dem Auto. „Wir freuen uns sehr über das Pede- lec der Stadtwerke Heidelberg. Da- durch leisten wir einen Beitrag zur Elektromobilität und schützen das Klima“, sagt die Klimamanagerin und Anästhesistin des Krankenhau- ses Salem, Stephanie Snyder-Ramos. Das ist dem Krankenhaus schon in anderen Bereichen gelungen – etwa durch verbesserte Einstellungen der Klimaanlage, durch Narkose- gasfilter im OP-Bereich, den Einsatz von Recyclingpapier oder das Ver- meiden von Abfall. „Darüber hinaus ist Pedelecfahren komfortabel und gesundheitsfördernd“, so Snyder- Ramos weiter. Sabrina Günther von den Stadtwerke Heidelberg Energie ergänzt: „Der Motor des Pedelecs wird mit Ökostrom betrieben. Die Beschäftigten der Klinik sind somit CO 2 -frei unterwegs und leisten ei- nen Beitrag zum Klimaschutz wäh- rend sie entspannt radeln – und das auch gerne einmal bergauf.“ v. l.: Stephanie Snyder-Ramos, Klimamanagerin und Anästhesistin Krankenhaus Salem, Basti- an McCafferty, Verwaltungsdirektor Medizincontrolling & Kooperationen Krankenhaus Sa- lem, Markus Lehn, Haustechnik Krankenhaus Salem, Amélie Wippern und Sabrina Günther, beide Stadtwerke Heidelberg Energie, bei der Pedelec-Übergabe

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