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stadtblatt  / 14. April 2021 11 Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Nachstehende digitale Sit- zungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt wer- den. Für die Öffentlichkeit werden begrenzt Besucher- plätze vor Ort angeboten. Sportausschuss: Mittwoch, 14.April, 16 Uhr Haupt- und Finanzaus- schuss: Mittwoch, 14.April, 17.30 Uhr Bezirksbeirat Schlierbach: Donnerstag, 15.April, 18 Uhr Konversionsausschuss: Mittwoch, 21.April, 17 Uhr Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 21.April, 19 Uhr Bezirksbeirat Ziegelhausen: Donnerstag, 22.April, 18 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen Wir trauern um unseren Mitarbeiter und Kollegen Dieter Genthner der am 05. April 2021 im Alter von 64 Jahren verstorben ist. Dieter Genthner war seit mehr als 34 Jahren bei der Stadt Heidelberg, zuletzt als Abteilungsleiter beim Amt für Soziales und Senioren, beschäftigt und hat sich in dieser Zeit durch besonderes Engagement, großes Verantwortungsbewusstsein sowie durch hohe persönliche und fachliche Kompetenz ausgezeichnet. Betroffen nehmen wir Abschied von einem kompetenten, freundlichen und liebenswerten Menschen. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates Im Stadtblatt vom 31.03.2021 wurde der Widmungsbekanntmachung versehent- lich der falsche Planauszug des Tiefburg- vorplatzes angefügt. Dies wird hiermit wie folgt korrigiert: BEKANNTMACHUNG Der Tiefburgvorplatz stellt zum derzeiti- gen Zeitpunkt straßenrechtlich eine pri- vate Fläche der Stadt Heidelberg dar. Als Ergebnis der Umgestaltung im Jahr 2016 wird nun der westliche Teil des Platzes als öffentlicher Parkplatz und der östli- che Teil als öffentlicher Platz mit Aufent- haltsfunktion genutzt. Um die mit der Umgestaltung verbundene Verstärkung der öffentlichen Nutzung des Platzes (öf- fentlicher Parkplatz mit entsprechender Beschilderung, Markt, öffentliche Veran- staltungen wie Handschuhsheimer Ker- we und Vereinsfeste, Aufenthaltsbereich für Bürgerinnen und Bürger und öffent- licher Zugang zur Tiefburg) auch formal umzusetzen, soll nun auch eine öffent- liche Widmung nach dem Straßenrecht erfolgen.An der bisherigen tatsächlichen Nutzung ändert sich hierdurch nichts. Öffentliche Straßen im Sinne des Ge- setzes sind gemäß § 2 Absatz 1 des Stra- ßengesetzes von Baden-Württemberg Straßen,Wege und Plätze,die demöffent- lichen Verkehr gewidmet sind. Die im Planauszug markierte Teilfläche des Flurstücks Nr. 10744/15 des Tiefburg- vorplatzes wird daher ab sofort gemäß §5 i.V.m. § 3 Abs. 1 Ziff. 3, Abs.2 Ziff. 3 und §2 Abs. 2 Ziff. 1b) des Straßengesetzes für Baden-Württemberg als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung ist der Widerspruch zulässig.DerWiderspruch kann innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung Heidelberg - Tiefbauamt -, Gaisbergstraße 7,69115 Heidelberg,erhobenwerden. Heidelberg,den 14.04.2021 -Der Oberbürgermeister- ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öf- fentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt dar- an, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hunde- haltung ebenfalls innerhalb eines Mo- nats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg,Abteilung Kasse und Steu- ern, Friedrich-Ebert-Platz 3, Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Hei- delberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg,Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern FRIEDENSPREIS DER STIFTUNG HEIDELBERGER FRIEDENSKREUZ Die Stiftung Heidelberger Friedenskreuz vergibt in ungeraden Jahren einen Frie- denspreis in Höhe von 2500 Euro. Den Preis können Einzelpersonen oder Initiativen aus der Stadt Heidelberg oder dem Rhein-Neckar-Kreis erhalten, die sich in besonderer Weise um das Ge- meinwohl, im Sinne des ökumenischen Prozesses für „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“, ins- besondere die Verständigung unter den deutschen und ausländischen Bürgerin- nen und Bürgern engagiert haben. Über die Zuerkennung des Preises be- findet unabhängig und abschließend ein Kuratorium,das der Vorstand der Stiftung Heidelberger Friedenskreuz einsetzt. Derzeit besteht dieses Kuratorium aus: › Dem Dekan des katholischen Dekanats Heidelberg,Herrn Alexander Czech › Dem Oberbürgermeister der Stadt Hei- delberg Herrn Prof.Dr.Eckart Würzner › Dem Vorsitzenden des Stadtteilvereins Kirchheim,Herrn Jörn Fuchs › Den Vorstandsmitgliedern der Stiftung Heidelberger Friedenskreuz › (Roland Blatz,Georg Grädler,Steffen Kutschank) Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 15. Juni 2021 bei der Stiftung Heidelberger Friedenskreuz, c/o Pfarr- amt St.Peter, Lochheimerstraße 39, 69124 Heidelberg oder per Mail an stiftung-fri edenskreuz@st-peter-hd-kirchheim.de eingereicht werden. Die Verleihung des Preises soll im Laufe des jeweiligen Jahres stattfinden. Die Bewerbung kann formlos erfolgen, soll jedoch folgende Angaben enthalten › Allgemeine Darstellung des Projekts › Zeitlicher Rahmen › Anzahl der Beteiligten › Zielsetzung bzw.Zielgruppe › Art und Umfang der Einbeziehung der Betroffenen Für die Stiftung Heidelberger Frie- denskreuz i.A.: stv.Vorsitzender gez.: Roland Blatz,Vorsitzender; Georg Grädler und Steffen Kutschank

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