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5 stadtblatt / 31. März 2021 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Alt- stadt – Dokumentations- und Kultur- zentrum Deutscher Sinti und Roma Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, in der Altstadt im Bereich der Zwingerstraße, der Bremen- eckgasse und des Faulen Pelz einen Be- bauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist dem abgedruckten Lage- plan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen- entwicklung im beschleunigten Verfah- ren aufgestellt. Für das beschleunigte Verfahren gelten die Vorschriften des § 13 Absätze 2 und 3 BauGB entsprechend. Danach wird auf die frühzeitige Betei- ligung der Öffentlichkeit sowie der Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB verzichtet. Auch auf die Durch- führung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2Absatz 4 BauGB wird verzichtet, da eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung in diesem Verfahren nicht erforderlich ist. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für einen Um- bzw.Neubau des Dokumentations- und Kulturzentrums am bisherigen Standort geschaffen wer- den. Heidelberg,den 24.03.2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Neuenheim- Mitte 1.TeilbereichLadenburgerStraße– Werderstraße–Schröderstraße-Luther- straße Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 28.04.2016 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Neuenheim Mitte - Quinckestraße bis Bergstraße einen Bebauungsplan aufzu- stellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.05.2016 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Im Weiteren wurde entschieden, das Plangebiet für die weitere Bearbeitung in verschiedene Abschnitte aufzuteilen. Der erste Planabschnitt umfasst den Bereich Ladenburger-, Werder-, Schröder- und Lutherstraße. Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 dem Ent- wurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung – je- weils in der Fassung vom 05.10.2020 – so- wie dem Umweltbericht in der Fassung von Oktober 2019 / Mai 2020 zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Plan- unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB be- schlossen. Es besteht nun Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bau- vorschriften, die Entwurfsbegründung, den Umweltbericht sowie die wesentli- chen bereits vorliegenden umweltbezo- genen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 08.04.2021 bis einschließ- lich 17.05.2021 nach vorheriger tele- fonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06221 – 58 23100 in den Räumen des Stadtplanungsamtes, Palais Graimberg, Kornmarkt 5, 69117 Heidel- berg einzusehen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.heidelberg.de/Leben/Die Stadt/ Stadtplanung/Aktuelle Planverfahren ab- zurufen. Die DIN-Normen, auf die in den Festset- zungen des Bebauungsplans Bezug ge- nommen wird, werden zur Einsichtnah- me bereitgehalten. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor: › Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2019 / Mai 2020 › umweltbezogene Stellungnahmen In den ausgelegten Planunterlagen wer- den folgende umweltrelevanten Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Mensch Immissionen durch Gewerbelärm,Barrierefreiheit Tiere Brutvogelarten,Reptilien, Fledermäuse Boden Bodenversiegelungen, Versickerungsfähigkeit,Altlasten Wasser Verzögerung des Wasserabflusses durch Dachbegrünung Luft/Klima Verbesserung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen, Dachbegrünung Vegetation und Fauna Verbesserung des Vegetationszustands durch Begrünungsmaßnahmen, Erhalt von Baumbestand Kultur- und Sachgüter, Aufwertung Stadtbild des Stadtbilds Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadt- planungsamt sowie im Internet vorge- bracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben. Heidelberg,16.03.2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Kirchheim – Kindertagesstätte Stettiner Straße Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 23. Juli 2020 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Kirchheim - Kindertagesstätte Stettiner Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19. August 2020 im „stadtblatt“ ortsüblich be- kanntgemacht. Der Geltungsbereich wurde gegenüber demAufstellungsbeschluss angepasst,um dem nördlich der Stettiner Straße verlau- fenden Grünzug im Norden mehr Raum zu geben und um einen Fußweg festzu- setzen. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abge- druckten Lageplan zu entnehmen. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Der Bebauungsplan wird als Bebauungs- plan der Innenentwicklung im beschleu- nigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Be- gründung -jeweils in der Fassung vom 16.12.2020 zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften, die Entwurfsbegründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezoge- nen Stellungnahmen, Untersuchungen und Gutachten in der Zeit vom 08. April 2021 bis einschließlich 07. Mai 2021 im Stadtplanungsamt der Stadt Heidel- berg ,Palais Graimberg,Kornmarkt 5,69117 Heidelberg einzusehen. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist der Zutritt in das Stadtplanungsamt Hei- delberg,Palais Graimberg nur mit Termin für Besucherinnen und Besucher möglich. Einsichtnahme in die ausgelegten Plan- unterlagen ist nur nach vorheriger ter- minlicher Absprache unter der Telefon- nummer 06221-58 23191 in den Räumen des Stadtplanungsamts möglich. Parallel dazu werden diese Unterlagen ins Internet eingestellt und sind unter www. heidelberg.de/Leben/Die Stadt/ Stadtpla- nung/Aktuelle Planverfahren einzusehen. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten bzw.Untersuchungen vor: › Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse vom 27.04.2020,Planungsbüro Zieger- Machauer GmbH › Überprüfung zum Vorkommen von Eidechsen vom 03.07.2020,Planungsbü- ro Zieger-Machauer GmbH › Variantenentscheidung zum Verkehrs- konzept (DS 0203/2020/IV) In den ausgelegten Planunterlagen wer- den folgende umweltrelevanten Themen behandelt: › Schutzgut Tiere: Fledermäuse,Vögel, Reptilien,Amphibien › Schutzgut Mensch: Verkehrssicherheit Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadt- planungsamt der Stadt Heidelberg, Palais Graimberg sowie im Internet vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben. Heidelberg,den 24.März 2021 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Der Tiefburgvorplatz stellt zum derzeiti- gen Zeitpunkt straßenrechtlich eine pri- vate Fläche der Stadt Heidelberg dar. Als Ergebnis der Umgestaltung im Jahr 2016 wird nun der westliche Teil des Platzes als öffentlicher Parkplatz und der östli- che Teil als öffentlicher Platz mit Aufent- haltsfunktion genutzt. Um die mit der Umgestaltung verbundene Verstärkung der öffentlichen Nutzung des Platzes (öf- fentlicher Parkplatz mit entsprechender Beschilderung, Markt, öffentliche Veran- BEKANNTMACHUNGEN
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