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11 stadtblatt / 24. März 2021 Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg, Christian Buck Alle Angaben ohne Gewähr STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de den Inhalt erhalten. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme in die o.g.Satzung im Technischen Bürgeramt ausschließlich nach vorheriger terminlicher Abspra- che unter der Telefonnummer 06221 – 58 25150 oder per E-Mail unter baubera tung@heidelberg.de möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowieAbsatz 4 BauGBwird hingewie- sen. Danach erlöschen Entschädigungsan- sprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab- lauf des Kalenderjahres,in dem die Vermö- gensnachteile eingetreten sind, die Fällig- keit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung,die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss be- anstandet hat oder wenn nicht die Verlet- zung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver- letzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab- lauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 16.03.2021 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt Nachstehende digitale Sit- zungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt wer- den. Für die Öffentlichkeit werden begrenzt Besucher- plätze vor Ort angeboten. Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 24.März, 17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 25. März, 17 Uhr Bezirksbeirat Weststadt: Donnerstag, 25.März, 18 Uhr Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 29. März, 17 Uhr Bezirksbeirat Neuenheim: Dienstag, 30.März, 18 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Öffentliche Gremiensitzungen Eine Stunde abschalten für den Klimaschutz Am 27. März ist welt weiter Earth-Hour-Day L icht aus. Klimaschutz an. Unter diesem Motto startet dieses Jahr die weltweit größte Klimaschutzak- tion. Am Samstag, den 27. März 2021, schaltenweltweit Tausende Städte von 20.30 bis 21.30 Uhr zur Earth Hour für eine Stunde die Beleuchtung von Ge- bäuden und Sehenswürdigkeiten aus. Auch Heidelberg beteiligt sich wieder – schon im elften Jahr: Prominen- te Orte wie die Heiliggeistkirche, das Schloss oder die Alte Brücke stehen dann für eine Stunde im Dunkeln. Die 60 Minuten im Zeichen des Klima- schutzes sind der perfekte Anlass, um sich der Thematik bewusst zu werden und sich darüber auszutauschen, was wir tun können, um die Umwelt und das Klima zu schützen. Auch alle Pri- vatpersonen sind eingeladen, an der Aktion teilzunehmen und um 20.30 Uhr das Licht auszuschalten. Heidelberger Schulen aktiv In diesem Jahr machen erstmals die Bildung für Nachhaltigkeit (BNE)-Team- Schulen mit und rufen gemeinsam zur Teilnahme auf. Mit coronakonfor- men Ideen werben sie für Aktionen, etwa für ein Candle-Light-Dinner oder einen Brettspiele-Abend bei Kerzen- schein mit der Familie.So wollen auch die Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam machen, dass jeder sei- nen Teil beitragen kann. Nächste Licht-ins-Dunkel-Termine Den Klimaschutz und den Wert der Dunkelheit stellt auch die gemeinsa- me Veranstaltungsreihe Licht ins Dun- kel von BUND und den Stadtwerken Heidelberg in den Mittelpunkt. Nach einer coronabedingten Winterpause laden sie zu den nächsten Terminen ein. Einen Ausblick auf die geplanten Veranstaltungen gibt’s online. Bitte umAnmeldung. www.licht-ins-dunkel.de Am Samstag unbeleuchtet: Als Zeichen für den Klimaschutz schalten Stadt und Stadtwerke Heidelberg an prominenten Gebäuden wieder für eine Stunde das Licht aus.
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