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stadtblatt  / 17.März 2021 6 BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Durchführung des Bürger- entscheids am Sonntag, dem 11. April 2021 in Heidelberg und die zur Abstim- mung stehende Frage I.Abstimmungsfrage: Der Bürgerentscheid findet am Sonn- tag,dem 11.April 2021 statt. Es ist über folgende Frage mit JA oder NEIN abzustimmen: „Sind Sie gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahnkreuz auf die landwirt- schaftlich genutzte Fläche Wolfsgär- ten?“ II.Quorum: Entschieden ist die Frage, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA oder NEIN beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit aus JA- oder Neinstim- men mindestens 20 % aller Wahlberech- tigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Ist die erforderliche Mehrheit nicht er- reicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden (§ 21 Abs. 7 Gemeindeordnung Baden-Württem- berg). Hinweis: Bei dem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis werden jedoch der vertraute BegriffWahl bzw.die davon ab- geleiteten Begriffe verwendet. III.Durchführung des Bürgerentscheids: Der Bürgerentscheid zu der Frage: „Sind Sie gegen eine Verlagerung des An- kunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahnkreuz auf die landwirtschaft- lich genutzte Fläche Wolfsgärten?“ fin- det am Sonntag,dem 11.April 2021 statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Stadt ist in 26 allgemeine Wahlbezir- ke und 44 Briefwahlbezirke eingeteilt. Alle Wahlberechtigten erhalten mit sel- biger Post bis zum 20.03.2021 den Wahl- schein mit Briefwahlunterlagen und die Wahlbenachrichtigung zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist der nächstgelegene Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte wählen kann. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann un- ter Vorlage des Wahlscheins und eines gültigen Personalausweises, Unions- bürger/innen eines gültigen Identitäts- nachweises oder Reisepasses in jedem beliebigen Wahlraum der Stadt Hei- delberg wählen. Jede Wählerin/Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahl- raumes einen Stimmzettel ausgehän- digt. Der Stimmzettel muss vom Wahl- berechtigten in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und gefal- tet werden. Anschließend ist er in die Wahlurne zu werfen. Der Wahlschein muss bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzet- teln. Der Stimmzettel enthält die Abstim- mungsfrage, wie sie heute öffentlich be- kannt gemacht wurde (siehe I.).Über die- se Frage können die Wahlberechtigten durch die Abgabe einer Stimme mit JA oder NEIN abstimmen. Die Kennzeich- nung beider Entscheidungsvorschläge macht den Stimmzettel ungültig. Zusätze auf dem Stimmzettel machen die Stimmabgabe ebenfalls ungültig. Die Briefwahlvorstände treten zur Er- mittlung des Wahlergebnisses am 11.04.2021 um 15:00 Uhr für die Bezirke 001-B90 bis 008-B91 in der Gregor-Men- del-Realschule, Harbigweg 24, 69124 Heidelberg und für die Bezirke 008-B92 bis 015-B90 in der Julius-Springer-Schu- le, Mark-Twain-Str. 1, 69126 Heidelberg zusammen. Davon abweichend werden die Briefwahlbezirke 007-B93 und 007- B94 im Bürger- und Ordnungsamt, Berg- heimer Str. 69, 69115 Heidelberg und der Briefwahlbezirk 010-B95 im Rathaus, kleiner Rathaussaal,Marktplatz 10, 69117 Heidelberg ausgezählt. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg oder durch Briefwahl wäh- len. Der Wahlschein ist Bestandteil des dreifarbigen Kombiformulars und ent- hält auf der Rückseite die eidesstattliche Versicherung. Der Wahlschein kann an der Perforationslinie vom Wahlbrief ab- getrennt werden. Wer durch Briefwahl wählen will, hat den Wahlbrief (2. Teil des 3-farbigen Kombiformulars) mit dem verschlos- senen Stimmzettelumschlag, in dem sich der Stimmzettel befindet und dem unterschriebenen Wahlschein so recht- zeitig der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann ihr/ sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Wahlberech- tigte/Ein Wahlberechtigter mit Behin- derungen kann sich der Hilfe einer an- deren Person bedienen.Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie von der Stimmab- gabe eines anderen erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrich- tiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft; der Ver- such ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). Die Wahlhandlung sowie die anschlie- ßende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge- schäfts möglich ist. Heidelberg,den 17.März 2021 Prof.Dr.Eckart Würzner Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg sucht: Für das Seniorenzentrum Weststadt zum 01. Juli 2021 zwei sozialpädagogische Fachkräfte mit Diplom oder vergleichbarem Abschluss (m/w/d) in Teilzeit. Insgesamt steht für die beiden Stellen ein Stundenumfang von 53,5 Wochenstun- den zur Verfügung. Die Stundenverteilung zwischen den beiden Stellen ist variabel und kann zwischen 19,5 bis 34 Wochenstunden betragen. Der gewünschte Arbeitszeitumfang sollte daher bei einer Bewerbung direkt angegeben werden. Die Stellen sind nach Entgeltgruppe S11b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Ab 01. Juli 2021 eine Elternzeitvertretung im Aufgabenbereich Weiterentwicklung der Senio- renarbeit als sozialpädagogische Fachkraft mit Diplom oder vergleichbarem Abschluss (m/w/d) für das stiftungsfinanzierte Projekt „Mobilität und Teilhabe von alten Menschen mit Ein- schränkungen in Heidelberg“. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Teilhabe und Pflege eine/einen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (m/w/d) in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt in Entgeltgruppe S12 entsprechend des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. Europäischer Sozialfonds (ESF) – EU-Initiative REACT-EU Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe – Auf- bauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) Förderaufruf 2021/2022 des Stadt- kreises Heidelberg für die Einrei- chung von Projektanträgen zur Abmilderung der Folgen der CO- VID-19-Pandemie Die Europäische Union stellt für die Abmilderung der Folgen der Covid- 19-Pandemie zusätzliche ESF-Mittel zur Verfügung. Ein Teil davon wird im Rahmen der regionalen Förde- rung in Baden-Württemberg über die regionalen Arbeitskreise mit öffent- lichen Aufrufen in den jeweiligen Stadt- und Landreisen umgesetzt. Der Stadtkreis Heidelberg verfügt in den Jahren 2021/2022 deshalb über Corona-Hilfsgelder in Höhe von ein- malig 200.000 Euro. Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis hat auf der Grundlage des Opera- tionellen Programms des ESF Ba- den-Württemberg 2014 – 2020 und dem REACT-EU Rahmenaufruf vom 22.12.2020 seine Förderschwerpunkte zur Verwendung der Corona-Hilfsgel- der festgelegt. Das Grundlagenpapier des Arbeitskreises sowie der Rah- menaufruf ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.hei delberg.de/esf veröffentlicht. Durchführungszeitraum für bean- tragte Projekte ist vom 01.06.2021 bis maximal 31.12.2022. Antragsfrist ist am 31.03.2021. Interessierte Projektträgerinnen und Projektträger können sich bei Fragen an die Geschäftsstelle des ESF-Ar- beitskreises Heidelberg wenden: C/o Stadt Heidelberg Amt für Chancengleichheit Bergheimer Straße 69 69115 Heidelberg Telefon: 06221/ 58-15550 E-Mail: chancengleichheit@ heidelberg.de www.heidelberg.de/esf

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