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stadtblatt / 3. März 2021 6 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie ist in der Abteilung Natur, Geo-, Naturpark zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 50%-Stelle als Waldpädagogin/Waldpädagoge (m/w/d) unbefristet in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden für die Umweltbildungsplattform Natürlich Heidelberg zur Umsetzung der Ziele der landesweiten Konzeption Waldpädagogik Baden- Württemberg zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Im Rahmen einer Vertretung besteht gleichzeitig die Möglichkeit weitere Aufgaben inner- halb der Abteilung im Umfang von 15,5 Wochenstunden befristet bis zum 31. Oktober 2021 zu übernehmen. Eine Kombination beider Aufgabenbereiche ist möglich. Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Ingenieurin/Ingenieur oder Naturwissen- schaftlerin/Naturwissenschaftler (m/w/d) für die Abteilung Energie zunächst befristet bis zum 31. Juli 2022. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Regiebetrieb Gartenbau des Landschafts- und Forstamtes ist zum nächstmög- lichen Zeitpunkt die Stelle als Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter (m/w/d) verbunden mit der stellvertretenden Leitung des Regiebetrieb Gartenbaus in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Je nach Aufgaben- wahrnehmung ist bei entsprechender Bewährung eine Perspektive nach Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 12 TVöD-V möglich. Beim Standesamt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ein Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Geburts- und Sterbebeurkundungen, Nachbeurkundungen von Geburten- und Sterbefällen in Teilzeit (50%) gesucht. Die Tätigkeiten sind nach Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V zu bewerten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen. Interreligiöses Kalenderblatt März 2021 01.-19.03. Baha‘i Fastenmonat (Alá) 10.03. islamisch Lailat al Miraj, Himmelfahrt des Propheten Mohammed 20.03. Baha‘i Neujahrfest (Nav-Rúz) i. J.178 25.03. christlich Verkündigung des Herrn (r.-k.) 27.03. islamisch Lailat al Barat, Nacht der Erlösung 28.03. christlich Palmsonntag, Beginn der Karwoche 28.03. jüdisch Beginn des Pessachfestes Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids am 11.04.2021 zu der Frage: „Sind Sie gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Flücht- linge an das Autobahnkreuz auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Wolfsgärten?“ In seiner Sitzung am 17.12.2020 hat der Gemeinderat das Bürgerbegeh- ren zu der Frage:„Sind Sie gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahn- kreuz auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Wolfsgärten?“ zu- gelassen (§ 21 Abs. 3 und 4 Gemeinde- ordnung).* Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 11.April 2021, statt. Entschieden ist die Frage, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stim- men mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit (Ja- oder Neinstimmen) mindestens 20% der Wahlberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgeset- zes sowie Staatsangehörige eines an- deren Mitgliedstaates der Europäi- schen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Heidel- berg mit Hauptwohnung gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht aus- geschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeich- nis eingetragen und können abstim- men. Der Oberbürgermeister ist be- rechtigt, von Unionsbürger/innen zur Feststellung des Stimmrechts einen gültigen Identitätsausweis so- wie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe der Staatsangehörig- keit zu verlangen. Antrag auf Eintragung in das Wäh- lerverzeichnis: Bürger/innen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Stadtgebiet von Heidelberg verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung be- gründen, sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimmberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Tag des Bürgerentscheids noch nicht min- destens drei Monate in der Gemein- dewohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf schriftlichen Antrag in das Wähler- verzeichnis eingetragen. Unionsbürger/innen, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf An- trag in das Wählerverzeichnis ein- getragen. Dem schriftlichen Antrag haben Unionsbürger/innen eine Versicherung an Eides statt mit der Erklärung nach § 3 Absätze 3 und 4 der Kommunalwahlordnung anzu- schließen. Vordrucke für die Antragstellung sind in allen Bürgerämtern erhält- lich. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schrift- lich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, den 21. März 2021, beim Bürger- und Ordnungsamt ein- gehen. Heidelberg,den 03.03.2021 Prof.Dr.Eckart Würzner Wahlleiter * Bei einem Bürgerentscheid han- delt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Ab- stimmung. Zum besseren Verständ- nis wird jedoch nachfolgend der ver- traute Begriff Wahl bzw. die davon abgeleiteten Begriffe verwendet. BEKANNTMACHUNG Einladung zur Konstituierenden Sitzung der Verbandsversamm- lung des Zweckverbands „Inter- kommunales Gewerbe- und Indus- triegebiet Heidelberg-Leimen“ am Mittwoch, 17. März 2021, 18.30 Uhr, im Ferdinand-Reidel-Saal des Neu- en Rathauses, Rathausstraße 1-3 in Leimen. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1.Eröffnung und Feststellung der Be- schlussfähigkeit 2.Wahl des Verbandsvorsitzenden 3. Wahl des stellvertretenden Ver- bandsvorsitzenden 4. Verpflichtung der Vertreter/innen der Verbandsversammlung 5. Bestellung des Geschäftsführers 6. Bestellung des stellvertretenden Geschäftsführers 7. a) Verabschiedung der Haushalts- satzung und des Haushaltsplans 2021 b) Beschluss über die Eröffnungsbi- lanz c) Beschluss über die Umlage der Verbandsmitglieder für das Jahr 2021 8.a) Beschluss über die Bildung eines
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