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stadtblatt  / 24. Februar 2021 6 BEKANNTMACHUNGEN WAHLBEKANNTMACHUNG zur Landtagswahl am 14.03.2021 im Wahlkreis Nr. 34 Heidelberg I. Am 14.03.2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 – 18:00 Uhr. II. Die Stadt Heidelberg ist in 70 allgemei- ne Wahlbezirke und 44 Briefwahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigun- gen, die den Wahlberechtigten bis zum 21.02.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum an- gegeben, in dem die/der Wahlberechtigte wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zur Er- mittlung des Wahlergebnisses am 14.03.2021 um 15:00 Uhr für die Bezirke 001-B90 bis 008-B91 in der Gregor-Men- del-Realschule, Harbigweg 24, 69124 Hei- delberg und für die Bezirke 008-B92 bis 015-B90 in der Julius-Springer-Schule, Mark-Twain-Str. 1, 69126 Heidelberg zu- sammen. Davon abweichend werden die Briefwahlbezirke 007-B93 und 007-B94 im Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg und der Brief- wahlbezirk 010-B95 im Rathaus, kleiner Rathaussaal, Marktplatz 10, 69117 Heidel- berg ausgezählt. III. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er ein- getragen ist. Dies gilt nicht, wenn sie/er einen Wahlschein hat (siehe Nr. IV). Die Wähler haben die Wahlbenachrich- tigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und vorzuzeigen. Gewählt wird mit amtlichen Stimm- zetteln . Jede Wählerin/Jeder Wähler er- hält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Stimme .Sie/Er gibt ihre/seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem Stimm- zettel in einen der hinter den Wahlvor- schlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels ein- deutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag sie/er sich entscheiden will. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist,wenn der Stimmzettel › nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist, › keine Kennzeichnung enthält, › den Willen des Wählers nicht zweifels- frei erkennen lässt, › ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten ist, › eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz ent- hält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine der- artige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzet- telumschlags. Der Stimmzettel muss von der Wähle- rin/dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. IV. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebi- gen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Heidelberg, Bürger- und Ordnungsamt - Wahldienststelle -, Kurfürsten-Anlage 43-45, 69115 Heidel- berg, oder in einem der Bürgerämter in den Stadtteilen, einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen hellroten Wahl- briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettel- umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stel- le übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe- nen Stelle bis zum Ende der Wahlzeit ab- gegeben werden. V. Die/Der Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persön- lich ausüben. Wer nicht lesen kann oder wegen seiner körperlichen Beeinträchtigung gehin- dert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Per- son bedienen. Die Hilfsperson ist zur Ge- heimhaltung der Kenntnisse verpflich- tet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl einer/eines anderen erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein un- richtiges Ergebnis einer Wahl herbei- führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Straf- gesetzbuchs). VI. Die Wahlhandlung sowie die im An- schluss an die Wahlhandlung erfolgen- de Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge- schäfts möglich ist. VII. Über das Ergebnis der Wahl wird eine Landesstatistik auf repräsentativer Grundlage erstellt. Hierzu wurden im Wahlkreis 34 von der Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt die fol- genden Wahlbezirke ausgewählt: Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Im Team der Berufsfeuerwehr sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Einsatzbeamte (m/w/d) im mittleren feuerwehr- technischen Dienst für den Einsatz in einer Wachabteilung zu besetzen. Eine Besoldung ist bis Besoldungsgrup- pe A8 LBesGBW möglich. Die Musik- und Singschule Heidelberg sucht zum 01. Mai 2021 eine Lehrkraft (m/w/d) für das Fach Klavier (Klassik und Jazz) im Umfang von 18 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von 75 Unterrichtsmi- nuten/Schulwoche. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b TVöD-V zu bewerten und zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen. Beim Rechtsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungswidrigkeiten in der Abteilung Ordnungswidrigkeiten unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) be- ziehungsweise Besoldungsgruppe A 7 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Beim Kinder- und Jugendamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Leitung (m/w/d) des Kinder- und Jugendzentrums Emmertsgrund zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe S15 TVöD-V zu bewerten. Das Kinder- und Jugendamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei sozialpädagogische Fachkräfte (m/w/d) in Vollzeit. Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet auf ein Jahr und ist nach Entgelt- gruppe S14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Eine Stelle ist im Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und eine Stelle im Sachgebiet Adoptions- und Pflegestellenvermittlung und -betreuung zu besetzen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen. 006 - 01 (Rohrbach, Heidelberger Str. 50-52, Ei- chendorff-Mehrzweckhalle), 006 - 08 (Rohrbach, Baden-Badener-Str. 14, Inter- nationale Gesamtschule, Zimmer N 109), 009 - 04 (Wieblingen, Mannheimer Str. 217, Frö- belschule Sporthalle) und 005 - B90 (Briefwahlbezirk Südstadt,Harbigweg 24, Gregor-Mendel-Realschule, Zimmer 203) 006 – B90 (Briefwahlbezirk Rohrbach, Harbigweg 24, Gregor-Mendel-Realschule, Zimmer 204- 208) In diesen Wahlbezirken werden wahlsta- tistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wähle- rinnen und Wähler durchgeführt. Hier- für werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburts- jahresgruppe der Wählerin und des Wäh- lers zu erkennen sind; andere Stimm- zettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Es ist sichergestellt, dass das Wahlge- heimnis nicht verletzt wird und dass kei- ne Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen möglich sind. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bürger- und Ordnungsamt – Wahldienst- stelle. Rechtsgrundlagen der repräsen- tativen Landtagswahlstatistik sind § 37 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 3 und § 60 des Landtagswahlgesetzes. Heidelberg, den 24.02.2021 Prof. Dr. Eckart Würzner Kreiswahlleiter

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