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stadtblatt / 27. Januar 2021 5 AKTUELLES Kurz gemeldet Nachhaltiges Wirtschaften: Neue Anmeldephase läuft 140 Betriebe haben seit 2001 über die Teilnahme an „Nachhaltiges Wirtschaf- ten“ mit Hilfe der Stadt ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Es setzt gleich- berechtigt auf ökonomischen Erfolg, umweltfreundliche Produktion und soziale Ver- antwortung. Jetzt können sich Unternehmen für die nächste Runde bewerben. Nach dem Klimaschutz-Ak- tionsplan der Stadt sollen sich mindestens 20 Prozent aller kleinen und mittelstän- dischen Unternehmen am Projekt beteiligen. 06221 58-45520 www.heidelberg.de/ nachhaltigeswirtschaften Wer wird das neue Gesicht für Verkehrssicherheit? Figuren der „Kleinen Heidel- bergerin“ sorgen an Kinder- wegen für mehr Aufmerk- samkeit im Verkehr. Jetzt sucht die Stadt neue Gesich- ter dafür.Mädchen und Jun- gen können sich bis zum 12. Februar per E-Mail bewerben. kinderfigur@heidelberg.de www.heidelberg.de › Leben › Mobilität › Verkehrssicherheit Nachtbürgermeister: Zwei „Tandems“ in Endauswahl Insgesamt 15 Bewerbungen gingen für die Position des Nachtbürgermeisters bei der Stadt ein.Vorausgewählt wurden vier Bewerber be- ziehungsweise zwei Tandems – Florian Schweikert und Hannes Diether sowie Daniel Adler und Jimmy Kneipp. Sie stellten sich kürzlich einer Personalfindungskommis- sion vor.Die Vorstellung im Gemeinderat erfolgt am 10. Februar. Zu den Aufgaben gehört unter anderem die Entwicklung eines Nachtkul- turkonzepts. Stabwechsel im Sozialdezernat Bürgermeister Dr. Joachim Gerner in den Ruhestand verabschie- det – Stefanie Jansen neue Dezernentin S eit 2005 war Dr. Joachim Gerner in Heidelberg Bürgermeister für Soziales, Familie und Kultur.Nach 16 Jahren Amtszeit tritt er jetzt in den Ruhestand.Am 21. Januar überreich- te ihm Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner im Rathaus die Ent- lassungsurkunde. Zugleich vereidig- teWürzner Stefanie Jansen,die neue Dezernentin. Sie trat zum 25. Januar ihren Dienst an. Pandemiebedingt wird die offizielle Verabschiedung von Bürgermeister Gerner im Som- mer mit einem Festakt im Theater nachgeholt. „Ihnen ging es bei Ihrer Arbeit im- mer darum, für die Bürgerinnen und Bürger Zugänge zu Gesellschaft, Bil- dung und Kultur zu schaffen, Teilha- be zu ermöglichen und Solidarität zu leben. Dafür standen und stehen Sie als Person und damit konnten Sie ge- meinsam mit Ihren Ämtern Großar- tiges für Heidelberg erreichen“, wür- digteWürzner die Arbeit von Gerner. Als wichtige Projekte in Gerners Amtszeit nannte der OB beispielhaft › die Auszeichnung Heidelbergs als bislang einzige deutschsprachige UNESCO-Literaturstadt, › die Sanierung und Erweiterung des Heidelberger Theaters, › die Schaffung neuer Perspektiven für die Soziokultur mit der Verla- gerung des Karlstorbahnhofs in die Südstadt, › die Schulsozialarbeit an allen 35 öf- fentlichen Schulen, › die Steigerung der Betreuungsquo- te bei den unter Dreijährigen von 23 (2005) auf 55 Prozent (2020). Gerners Nachfolgerin, die gebürtige HeidelbergerinStefanieJansen,leitet das neue Dezernat „Soziales,Bildung, Familie und Chancengleichheit“. Es umfasst das Amt für Chancengleich- heit,das Amt für Schule und Bildung, das Amt für Soziales und Senioren sowie das Kinder- und Jugendamt. „Heidelberg als Stadt für Familien, für Menschen jeder Herkunft, als Stadt der Chancengleichheit und Diversität weiterzuentwickeln, ist mein erklärtes Ziel. Wichtig ist mir dabei, nah am Puls der Stadtgesell- schaft zu sein“,sagte Stefanie Jansen bei ihrer Vorstellung im Rathaus. eu Verabschiedung und Vereidigung: Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner (M.) mit Dr. Joachim Gerner und der neuen Sozialbürgermeisterin Stefanie Jansen ( Foto Dorn) BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität auf der 110-kV- Freileitung Rheinau – Östringen, Anlage 1200,Abschnitt 1: Rheinau – Leimen Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird als Planfeststellungsbehörde die recht- zeitig gegen den Plan erhobenen Ein- wendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten Ver- einigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit demTräger des Vorhabens,den Behör- den, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung- nahmen abgegeben haben, im Rahmen einer Online-Konsultation behandeln. Die Durchführung der Online Konsultation ist gemäß § 5 Abs.2,Abs.4 i.V.m. § 1 Nr. 9 Plan- sicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m § 43 a EnWG zulässig. Die Durchführung der ersatzweisen On- line-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2 Ver- waltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 2 Abs.1 PlanSiG bekannt gemacht. Hinweise: 1. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erho- ben oder Stellungnahmen abgegeben ha- ben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. 2.Für die Online-Konsultationwerden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden In- formationen bis zum 12.03.2021 über eine Cloud der IT Baden-Württemberg (BITBW) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gele- genheit gegeben sich bis einschließlich 12.03.2021 schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 Plan- SiG).Zur Teilnahme berechtigt sind neben den unter Nr. 1 genannten Stellen auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese kön- nen beim Regierungspräsidium Karls- ruhe, Referat 17 Recht, Planfeststellung, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe; E-Mail: Vanessa.Jaeger@rpk.bwl.de rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online- Konsultation beantragen. 3.Die Regelungen über die Online-Konsul- tation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs.4 S.4 PlanSiG). Zur Verarbeitung personenbezogener Da- ten,insbesondere derenWeitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfah- rens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 4 am Ende gegebenen Hinwei- ses, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internet- seite https://rp.baden-wuerttemberg. de/Seiten/Datenschutzerklaerungen. aspx unter dem Stichwort „24-01SFT_17- 01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung so- wie weitere Informationen zur Planung sind in Kürze auch auf der Internetsei- te des Regierungspräsidiums Karlsruhe „www.rp-karlsruhe.de “ unter dem Be- teiligungsportal, Rubrik Verkehr/Infra- struktur – Aktuelle Planfeststellungsver- fahren abrufbar. Regierungspräsidium Karlsruhe Planfeststellungsbehörde
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