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stadtblatt  / 16. Dezember 2020 6 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Berichtigung der Bekanntmachung der 9.Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Heidelberg vom 12.November 2020 Die Bekanntmachung der 9. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemein- derat der Stadt Heidelberg vom 12. No- vember 2020 im Heidelberger Stadtblatt vom 2.Dezember 2020 ist wie folgt zu be- richtigen: 1. InArtikel 1 Nummer 3 lautet§ 28Absatz 1 richtig wie folgt: „(1) Die förmliche Abstimmung erfolgt mit Hilfe eines elektronischen Abstim- mungssystems - sofern dies technisch möglich ist - oder Handaufheben unter Verwendung von Stimmkarten. Die oder der Vorsitzende legt dies vor der jeweiligen Abstimmung fest. Wird mit dem elektronischen Ab- stimmungssystem abgestimmt, werden die Abstimmungsergebnisse und das Abstimmungsverhalten der Mitglie- der des Gemeinderates in geeigneter Form im Sitzungssaal angezeigt. Die Ab- stimmungsergebnisse und das Abstim- mungsverhalten werden elektronisch zu Protokollzwecken gespeichert. Maßgeb- lich für das durch die Abstimmungsanla- ge festgehaltene Abstimmungsergebnis ist die Taste, die vor Ablauf der Abstim- mungszeit zuletzt gedrückt wurde.“ 2. Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen: „4. In § 30 Absatz 2 werden nach dem Wort „Offenlegungsfrist“ die Wörter „elektronisch zu versenden und“ einge- fügt.“ Heidelberg,den 9.12.2020 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 Die Technologieförderung Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahres- abschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahres- abschlusses für das Geschäftsjahr 2019 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahres- abschluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschaftsversammlung der Tech- nologieförderung Heidelberg GmbH hat am 26.10.2020 beschlossen, den geprüf- ten Jahresabschluss und Lagebericht festzustellen und den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 364.412,04 € auf neue Rechnung vorzutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 17.12.2020 – 29.12.2020, Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr in den Büroräumlichkei- ten der Gesellschaft im Neuenheimer Feld 582, 69120 Heidelberg, zur Einsicht- nahme offen. Aufgrund der Corona-Pan- demie bitten wir, dass Interessentinnen und Interessenten ihren Besuch vorab telefonisch unter der Telefonnummer 06221/5025726 anmelden und die erfor- derlichen Hygiene-Regeln einhalten so- wie Mund-Nasenschutz tragen. BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung der Tierseuchen- kasse (TSK) Baden-Württemberg - An- stalt des öffentlichen Rechts - Hohen- zollernstr.10,70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2021 ist der 01.01.2021.Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2020 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2021 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2021 einen Melde- bogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hüh- ner,Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvöl- ker (sofern nicht über einen Landesver- band gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder ein- schließlich Bisons, Wisenten und Was- serbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informati- onssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefan- gengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 25 Hühner und/oder Trut- hühner und keine anderen beitrags- pflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhal- tung. Zu melden ist immer der gemein- sam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinär- amt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtags- meldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2021 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu überneh- men.Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das In- formationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk- bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Die Völker- meldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an ei- nen der beiden Landesverbände weiter- gemeldet.Ist ein Imker nicht organisiert oder in einemVerein,der keinem der bei- den Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchen- kasse gemeldet werden. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tier- seuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Bei- tragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre,etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710,E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Inter- net: www.tsk-bw.de BEKANNTMACHUNG Das im Plan markierte Teilstück der Treppenanlage „Himmelsleiter“ im Be- reich des Grundstücks „Am Büchsen- ackerhang 5“ wird von einem Feldweg gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 4 a) des Stra- ßengesetzes von Baden-Württemberg zu einem Fußweg gemäß § 3 Absatz 2 Num- mer 4 d) des Straßengesetzes von Baden- Württemberg umgewidmet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Umwidmung ist der Wider- spruch zulässig. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats bei der Stadtver- waltung Heidelberg – Tiefbauamt-, Gais- bergstraße 7-9,69115 Heidelberg,Zimmer 510,erhoben werden. Heidelberg,den 16.12.2020 Stadtverwaltung Heidelberg -Der Oberbürgermeister- BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 Die Technologiepark Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlus- ses, die Ergebnisverwendung und das Er- gebnis der Prüfung des Jahresabschlus- ses für das Geschäftsjahr 2019 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahres- abschluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschaftsversammlung der Tech- nologiepark Heidelberg GmbH hat am 26.10.2020 / 02.11.2020 beschlossen, den geprüften Jahresabschluss und Lagebe- richt festzustellen und den Jahresüber- schuss in Höhe von 2.043,11 € mit dem zum 31.12.2019 bestehenden Verlustvor- trag zu verrechnen und auf neue Rech- nung vorzutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 17.12.2020 – 29.12.2020, Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr in den Büroräumlichkei- ten der Gesellschaft im Neuenheimer Feld 582, 69120 Heidelberg, zur Einsicht- nahme offen. Aufgrund der Corona-Pan- Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Wirtschafts- und Wissenschafts- kommunikation zu besetzen. Die Bezahlung kann bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) erfolgen. Beim Bürger- und Ordnungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Veranstaltungsmanagement in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt mittelfristig bis Entgeltgruppe 9c des Tarif- vertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise bis Besoldungsgruppe A10 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Für Beamtinnen und Beamte in der Laufbahn des mittleren, nichttechnischen Dienstes besteht die Möglichkeit des Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter: www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen.

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