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stadtblatt  / 21. Oktober 2020 6 Sportausschuss: Mittwoch, 21.Oktober, 16 Uhr Haupt- und Finanzaus- schuss: Mittwoch, 21. Oktober, 17.30 Uhr Bezirksbeirat Wieblingen: Mittwoch, 21.Oktober, 18 Uhr, Evangelisches Gemeinde- haus,Mannheimer Straße 252 Bezirksbeirat Schlierbach: Dienstag, 3.November, 18 Uhr, Restaurant Wolfsbrunnen, Wolfsbrunnensteige 15 Konversionsausschuss: Mittwoch, 4.November, 18 Uhr Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 4.November, 19 Uhr Migrationsbeirat: Donnerstag, 5.November, 17 Uhr Wenn nicht anders aufge- führt, finden die Sitzungen im Rathaus,Marktplatz 10, statt. Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ist in der Abteilung Werkstätten für den Bereich der Elektro- und Feinwerktechnischen Werkstatt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Elektronikerin/Elektroniker (m/w/d) (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik) zunächst befristet für ein Jahr in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgelt- gruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Je nach Aufgabenentwick- lung ist bei entsprechender Bewährung eine Perspektive in Entgeltgruppe 7 TVöD-V nicht ausgeschlossen. Das Bürger- und Ordnungsamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Leiterin/Leiter des Sachgebiets Kommunaler Ordnungsdienst (m/w/d) Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A12 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Im Team der Berufsfeuerwehr sind mehrere Stellen als Einsatzleiterin/Einsatzleiter vom Dienst (m/w/d) in Verbindung mit einer Sachgebietsleitung im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes oder in der Einsatzplanung zu besetzen. Eine Besoldung ist bis Besoldungsgruppe A11 Lan- desbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) möglich. Beim Stadtarchiv ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Archivarin/Archivar (m/w/d) mit abgeschlossenem Studium in Archivwissenschaften (Diplom oder Bachelor of Arts) oder vergleichbarer Qualifikation (zum Beispiel Informationsmanagement) zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW. Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre. Bei Bewährung ist im Anschluss eine unbefristete Weiterbeschäftigung vorgesehen. Das Amt für Soziales und Senioren sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (m/w/d) im Fachdienst Teilhabe und Pflege in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt in Entgeltgruppe S12 entsprechend des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD-V). Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (m/w/d) im Seniorenzentrum Weststadt in Teilzeit mit 24,25 Wochenstunden. Die Bezahlung erfolgt in Entgeltgruppe S11b entspre- chend des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD-V). Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Aktive Senioren/Seniorenzentrum in Teilzeit (50 %). Die Bezahlung erfolgt in Entgeltgruppe 8 entsprechend des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD-V) beziehungsweise in Besoldungsgruppe A8 Landesbesol- dungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. Dienstag von 11.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr ge- öffnet. Darüber hinaus ist eine Einsicht- nahme in die ausgelegten Planunterlagen im Technischen Bürgeramt nach vorhe- riger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 - 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter baubera tung@heidelberg.de möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58140 erteilt. Heidelberg,den 14.Oktober 2020 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG 2.Satzung zur Änderung der Obdachlosen- unterkunftssatzung vom 08.10.2020 Auf Grund des § 4 der Gemeindeord- nung in der Fassung der Bekanntma- chung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259) ge- ändert worden ist und der §§ 2, 13 bis 15 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Hei- delberg am 08.10.2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Obdachlosenunter- kunftssatzung § 13 Absatz 2 der Obdachlosenunter- kunftssatzung vom 1.Juli 2010 (Heidelber- ger Stadtblatt vom 7. Juli 2010), die zuletzt durch Satzung vom 5. Juni 2014 (Heidel- berger Stadtblatt vom 25. Juni 2014) geän- dert worden ist,wird wie folgt gefasst: „(2) Für die zur Verfügung gestellten Un- terkünfte beträgt die monatliche Gebühr: 1.Gemeinschaftsunterkünfte 9,00 €/qm 2.Wohnanlagen 11,00 €/qm 3.Wohnanlage Kirchheimer Weg 676,50 €/qm 4.Wohnungen a) 1 Zimmer-Appartements bis 30 qm 13,00 € / qm b) Wohnungen über 30 qm 9,50 € / qm Abschlag ohne Heizkosten 1,40 € / qm 5.Zuzüglich zu den Nummern 1 bis 3 wird jeweils erhoben a) bei Bereitstellung Strom zuzüglich 1,00 € / qm b) bei Bereitstellung Stellplatz 15,00 € c) bei Bereitstellung Garage/Tiefgaragenstellplatz 30,00 €“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. November 2020 in Kraft. Heidelberg,den 08.10.2020 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs.4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntma- chung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der be- schriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNGEN Aktuelle Informationen der Stadt Heidelberg auch unter www.heidelberg.de

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