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stadtblatt  / 19. August 2020 5 AKTUELLES Betriebshof: zwei Varianten für Neubau Stadt und rnv infor- mierten über aktuellen Stand der Planungen am alten Standort D ie Stadt Heidelberg und die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) haben aktuell zwei Varianten für den Neubau des Betriebshofs am alten Standort in der Bergheimer Straße in Bearbeitung. Den aktuel- len Arbeitsstand konnten Bürgerin- nen und Bürger Ende Juli bei einer Informationsveranstaltung und on- line verfolgen. Eine Aufzeichnung undweitere Informationen zumPla- nungsstand sind im Netz verfügbar. Bei beiden Varianten entstehen neue Grünflächen an unterschied- lichen Stellen und verbessern damit die Aufenthaltsqualität im Quartier. Für das Areal Richtung Czernyring, auf dem heute das Dezernat 16 steht, machen beide Varianten alle Nut- zungsoptionen möglich: Vom Erhalt des heutigen Gebäudebestands bis zum Abriss und der städtebaulichen Neuentwicklung. Zudem wird sich bei beiden Varianten der Lärm für Anwohner verringern – denn die Ab- stellflächen für Busse und Bahnen werden eingehaust. Darüber hinaus wird es künftig weniger Ein- und Ausfahrten vom Gelände geben – denn die Abstellfläche auf dem neu- en Betriebshof wird reduziert. Statt- dessen werden dezentrale Flächen im Stadtgebiet belegt. Die Planungen für beide Varianten werden weiter vertieft. Im Herbst 2020 starten die politischen Beratun- gen dazu.Am Ende muss der Gemein- derat eine Variante beschließen. Bau- beginn für den neuen Betriebshof ist frühestens 2024/2025. Voraussetzung dafür ist,dass dann bereits alternative Abstellmöglichkeiten für Busse und Bahnen im Stadtgebiet vorhanden sind.Denn in der Bauzeit kann die rnv diese nicht imBetriebshof parken. tir www.heidelberg.de/betriebshof Die Variante A sieht eine Grünfläche entlang der Emil-Maier-Straße sowie eine Ein- und Ausfahrt vor. ( Entwurf rnv) Schulstart unter Corona-Einschränkungen Land legte Regeln für den Schulbetrieb nach Ferienende fest D er Start ins neue Schuljahr wird für die rund 22.000 Schü- lerinnen und Schüler an Heidel- bergs Schulen deutlich anders. Die Corona-Pandemie erfordert,dass der Schulbetrieb neu geregelt wird. Zum Schulstart gelten - laut der aktuel- len Corona-Verordnung Schule vom 6. August – die unten aufgeführten Regelungen. Eine neue Corona-Ver- ordnung, die das Land für Ende Au- gust angekündigt hat, kann noch zu weiteren Änderungen führen. Präsenzunterricht: Soll es in allen Schularten und je nach verfügbaren Personalressourcen geben. Dabei soll ein verlässlicher Stundenplan gelten. Abstandsregel und Maskenpflicht: In den Grundschulen gilt zwischen den Schülern keine Abstandsregel, aber zwischen dem weiteren Schul- personal. Es gilt keine Masken- pflicht. Die Stadt empfiehlt drin- gend, im Schulgebäude (nicht im Unterricht) und auf dem Schulgelän- de Maske zu tragen. In weiterführenden Schulen ist die Mund-und-Nasen-Bedeckung Pflicht für alle Räume außerhalb des Unterrichtsraums. Freiwillig können die Schutzmasken auch während des Unterrichts getragen werden.In Sportstätten gilt die Mas- kenpflicht nicht. Unterricht und Betreuung: Jahr- gangsgemischte Schülergruppen sollen, wenn möglich, vermieden werden. Singen und Musizieren mit Hygiene- und Abstandsregeln sollen wieder möglich sein. Sport findet wieder statt. Schwimmen regelt die neue Corona-Verordnung Bäder/Sau- nen ab 31.August 2020 neu. Corona-Tests für Lehrer: Das Land hat festgelegt, dass Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal sich zwi- schen 17. August und 30. September 2020 auch ohne Symptome zweimal kostenfrei testen lassen können.Das Landesgesundheitsamt erstellt der- zeit eine Handreichung zum Um- gang mit Krankheits-, Erkältungs- und Grippesymptomen. Lernbrücken: Das Förderprogramm des Landes richtet sich an Schüler,die durch das Fernlernen in den vergan- genenMonatennur unzureichend er- reicht wurden. Sie werden vor Schul- start mit vier Stunden Unterricht pro Tag (Deutsch und Mathematik) zwei Wochen lang gefördert. Mehr als 40 Prozent der 35 öffentlichen Schulen in Heidelberg bieten Lernbrücken an. Teilnehmende Schülerwurden durch ihre Lehrkräfte benannt. eu Die Variante B sieht eine Grünfläche und weitere Optionen entlang der Karl-Metz- Straße sowie zwei betriebliche Ein- und Ausfahrten vor. ( Entwurf rnv) Wegen der weltweiten Co- rona-Pandemie gibt es für Urlaubsreisende einiges zu beachten. Das Land Ba- den-Württemberg hat eine Meldepflicht und eine 14-tä- gige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risi- kogebieten verfügt. Eine Liste der Risikogebiete ist auf der Internetseite des So- zialministeriums zu finden. ( www.sozialministerium. baden-wuerttemberg.de ) Weitere Infos für Reiserück- kehrer aus Risikogebieten: www.heidelberg.de/ coronavirus Rückkehrer aus Risikogebieten

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