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stadtblatt  / 17. Juni 2020 7 BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Für rund 160.000 Menschen ist Heidelberg ihr Lebensmittelpunkt. Die Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs schätzen nicht nur die weltbekannte Schönheit und landschaftlich reizvolle Lage der Neckarstadt inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar, sondern vor allem ihre Lebensqualität. Neben den klassischen Heidelberger Sehenswürdigkeiten wie das Schloss oder die Heiliggeistkirche hat Heidelberg auch einen der schönsten und wohl außergewöhnlichsten Friedhöfe Deutschlands – den Bergfriedhof. Bekannte Heidelberger Persönlichkeiten, wie zum Beispiel Reichspräsident Friedrich Ebert oder der Wissenschaftler Carl Bosch, konnten hier ihre letzte Ruhe finden Beim Regiebetrieb Friedhöfe des Landschafts- und Forstamts der Stadt Heidelberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Betriebsleiterin/Betriebsleiter des Regiebetriebs Friedhöfe (m/w/d) zu besetzen. Mit dem derzeitigen Leiter des Regiebetriebs Friedhöfe ist ein Wissens- und Erfahrungstransfer vorgesehen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) und bietet bei entsprechender Bewährung und vollumfänglicher Aufgabenwahr- nehmung eine Perspektive nach Entgeltgruppe 12 TVöD-V. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis spätestens 02. August 2020 unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weitere Informationen. ginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtigeAlter von drei Monaten erreicht hat,dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidel- berg,Abteilung Kasse und Steu- ern, Friedrich-Ebert-Platz 3, Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Vom Ende der Hunde- haltung ist innerhalb eines Monats die genannte Stelle zu benachrichti- gen.Wer diese Fristennicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrig- keiten rechnen. Informationen zur Hundesteuer, Bankeinzugsermächtigung u.v.a.m. finden Sie unter www.heidelberg.de {wählen Sie hier „Rathaus“; „Stadt- verwaltung“; „Ämter von A bis Z“; „Kämmereiamt (20)“; „Abteilung Kasse und Steuern (mehr dazu >)“}. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbe- scheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg,Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den vor- habenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Kirchheim – Pflegewohnheim Schlosskirschenweg Der Gemeinderat der Stadt Heidel- berg hat in öffentlicher Sitzung am 09.05.2019 gemäß § 10 des Baugesetz- buchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Kirchheim – Pflegewohnheim Schlosskirschenweg sowie die ört- lichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Ver- bindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungs- plan und die örtlichen Bauvorschrif- ten gemäß § 10 Absatz 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezo- genen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Begründung und eine zusammenfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Aus- kunft über den Inhalt erhalten. Das Technische Bürgeramt ist zur- zeit für Besucher und Besucherin- nen geschlossen. Der Dienstbetrieb bleibt jedoch aufrechterhalten, so- dass eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nach vorheriger terminlicher Ab- sprache unter den Telefonnum- mern 06221 – 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@ heidelberg.de möglich ist. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verlet- zung der dort bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtli- che Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hei- delberg unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung ist gemäß § 4 Ab- satz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeacht- lich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Ge- meindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Be- kanntmachung die Rechtsaufsichts- behörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann die- se Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 04.06.2020 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Gemäß § 10 Abs. 2 des Schornstein- fegerhandwerksgesetzes ist die Bestellung zum „Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ durch die zuständige Behörde öffentlich be- kannt zumachen.Aufgrund des § 1 der Satzung über öffentliche Bekanntma- chungen der Stadt Heidelberg, bitten wir im Heidelberger Stadtblatt Fol- gendes zu veröffentlichen: „Der Kehrbezirk Heidelberg Nr. 8 wird ab dem 01.06.2020 von dem bevollmächtigten Bezirksschorn- steinfeger Timo Foitzik, wohnhaft im Luftschiffring 3a, in 68782 Brühl verwaltet. Herr Foitzik ist unter der Telefonnummer 06202/7605902; Mo- bil 01522 4272686 zu erreichen. Der Kehrbezirk umfasst hauptsächlich Gebiete der Stadtteile Neuenheim, Weststadt und Bergheim.“

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