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stadtblatt  / 19. Februar 2020 10 BEKANNTMACHUNG Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 28.01.2020, Nr. 14-2241.1 – bei der Stadt Heidelberg eingegangen am 07.02.2020 – die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Heidelberg vom 17.12.2019 über die Fest- stellung des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Stadtbetriebe Heidelberg be- stätigt. Gleichzeitig hat es nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO den in Nummer 2 des Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der vorgese- henen Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 15.900.000 € genehmigt. Die Feststellung des Wirtschaftsplans und der Wirtschaftsplan liegen in der Zeit vom 20. Februar bis einschließlich 02. März 2020 im Rathaus, Zimmer 2.20, während den Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr – mit Ausnahme des 25. Februars 2020 – zur Einsichtnahme offen. Festsetzungen 1.Festsetzung des Wirtschaftsplans Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtbetriebe Heidelberg wird vom Ge- meinderat in seiner Sitzung am 17.12.2019 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbe- triebsgesetzes sowie der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 39 Abs.2 und 96 der Gemeinde- ordnung für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: im Erfolgsplan auf ein Jahresergebnis von 554.648 € in den Einnahmen und Ausgaben des Vermögens- plans auf je 32.331.000 € 2.Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kredit- ermächtigung) wird auf 15.900.000 € festgesetzt. 3.Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassen- kredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt. 4 .Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt. Heidelberg,den 17.12.2019 gezeichnet Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Berichtigung der Bekanntmachung der 2.Satzung zur Änderung der Gut- scheinsatzung vom 17.Dezember 2019 Die Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Gutscheinsatzung vom 17. Dezember 2019 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2019) ist wie folgt zu berichtigen: Die Überschrift über der Tabelle in § 3 Ab- satz 6 heißt „ Mindestbeitrag “. Heidelberg,den 15.01.2020 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Eine Anmeldung zum „Lebendigen Ne- ckar“ 2020 in Heidelberg ist bis Sonntag, 8.März 2020 postalisch oder per E-Mail an lebendiger.neckar@heidelberg.de mög- lich. Das Anmeldeformular, die Teilnah- mekriterien sowie weitere Informationen erhalten Sie unter www.heidelberg.de/ lebendigerneckar und bei der Heidelberg Marketing GmbH, Abteilung Eventma- nagement,Telefon: 06221 5840262. FASTNACHTSUMZUG HEIDELBERG AM 25. FEBRUAR Straßensperrungen,Umleitung von Bus und Bahn am Dienstag,25.Februar Betroffen von der Sperrung sind unter anderem die Bergheimer Straße ab Kreu- zung Mittermaierstraße, Bismarckplatz und Universitätsplatz. Die in diesem Be- reich liegenden Straßenbahn- und Bus- haltestellen werden von etwa 12 bis 16 Uhr von Straßenbahnen und von 12 bis 18 Uhr von Bussen nicht angefahren. Während der Sperrung fährt die Linie 5 in beiden Fahrtrichtungen zwischen den Haltestellen Hans-Thoma-Platz und Hauptbahnhof eine Umleitung über die Berliner Straße und den Betriebshof. Am Hauptbahnhof wird die Ersatzhaltestelle Hauptbahnhof West auf Höhe des F+U Bil- dungscampus bedient.Die Linie 21 wird in dieser Zeit komplett eingestellt. Die Bah- nen der Linie 22 verkehren während des Umzugs nur zwischen Eppelheim End- stelle und Haltestelle Ringstraße. Ab der Haltestelle Ringstraße führt der Umlei- tungsweg in Richtung Eppelheimüber die Haltestellen Stadtwerke, Hauptbahnhof, Betriebshof, Czernybrücke, Gadamerplatz und auf regulärem Weg weiter bis Eppel- heim.Die Linie 23 wird geteilt und pendelt auf den zwei Abschnitten Bismarckplatz – Handschuhsheim-Nord sowie Seegar- ten – Leimen. Die Bahnen der Linie 26 aus Kirchheim kommend werden ab der Hal- testelle Czernybrücke über Betriebshof und Hauptbahnhof zur Haltestelle Seegar- ten umgeleitet und fahren dann auf dem gleichen Weg zurück nach Kirchheim. Fahrgäste mit Ziel Innenstadt nutzen ab den Haltestellen Betriebshof oder Haupt- bahnhof die Buslinien 32,34 und 35. Auch die Buslinien 20, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35 und 39 werden im Veranstaltungs- zeitraum umgeleitet und können die Haltestellen in der Bergheimer Straße, am Bismarck- sowie am Universitäts- platz nicht bedienen.Auch die Haltestelle Stadtbücherei entfällt für Busse. Für die Haltestelle Bismarckplatz werden Ersatz- haltestellen eingerichtet. Ausführliche Informationen zu den Umleitungen sind unter www.rnv-online.de/verkehrsmel dungen sowie in der elektronischen Fahr- planauskunft www.vrn.de verfügbar. Wie in den Vorjahren auchwird beim Fast- nachtsumzug in Heidelberg ein optimier- tes Sicherheitskonzept umgesetzt. Darü- ber haben sich Stadt, Polizei und der HKK BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Kinder- und Jugendamt ist zum 01. Oktober 2020 die Stelle als Leiterin/Leiter (m/w/d) der Abteilung Kinder- und Jugendförderung zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 TVöD-V. Die Abteilung Kinder- und Jugendförderung hat die Aufgabe, das präventive Netzwerk der Jugendhilfe zu steuern und weiterzuentwickeln. Es gilt, kontinuierlich neue Impulse zur be- darfsgerechten und zeitgemäßen Fortschreibung der Angebote der präventiven Kinder- und Jugendhilfe zu setzen. Auch der Zusammenhang und das Zusammenspiel der Entwicklungen individueller Hilfen zur Erziehung, der Jugendhilfeplanung, der sozialräumlichen Entwicklung sowie neuer gesellschaftlicher Herausforderungen für Kinder und Jugendliche sind bei der Weiterentwicklung der Angebote der strukturellen Jugendhilfe zu berücksichtigen. Neben Kenntnissen über die Kinder- und Jugendhilfe in der Praxis und über aktuelle jugendhilfere- levante Entwicklungen ist auch die Arbeit in systemübergreifenden Netzwerken erforderlich. Beim Kämmereiamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Gewerbesteuer (m/w/d) in der Abteilung „Kasse und Steuern“ in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A8 Landesbesoldungsgesetz Baden-Würt- temberg (LBesGBW). Beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ einen Redakteurin/Redakteur (m/w/d) in der Abteilung „Presse“ Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Die detaillierten Stellenausschreibungen mit vielen weiteren Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . als Dachorganisation der Heidelberger Kar- nevalsvereine imVorfeld verständigt. Vor und während der Veranstaltung wird eine Einsatzleitung, bestehend aus Stadt, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem Veranstalter, in engem Kontakt ste- hen, um gegebenenfalls rasch auf Ereig- nisse reagieren zu können. FASTNACHTSUMZUG IN ZIEGELHAUSEN AM 23. FEBRUAR Die Aufstellung des Zuges im Stadtteil Ziegelhausen erfolgt ab 13 Uhr im Bereich Peterstaler Straße/Wilhelmsfelder Stra- ße, Einmündungsbereich Kreuzgrund- weg abwärts. Dafür kann der Straßenzug Kreuzgrundweg/Rainweg in Richtung Ziegelhausen kurzzeitig für den Fahrver- kehr gesperrt werden. Der Zug führt von der Wilhelmsfelder Straße über die Pe- terstaler Straße in die Straße In der Ne- ckarhelle, wo er dann aufgelöst wird. Die Durchfahrt in Richtung Wilhelmsfeld be- ziehungsweise Ziegelhausen ist in der Zeit von 13 bis 16 Uhr gesperrt. Der Fastnachtsumzug hat auch Auswir- kungen auf die Buslinien 33 und 34: Von 13.15 bis etwa 15.15 Uhr wird die Linie 33 in beiden Fahrtrichtungen zwischen den Haltestellen Brahmsstraße beziehungs- weise Kleingemünder Straße und Endhal- testelle Köpfel über die Ersatzhaltestelle Rosensteige, Neckarhelle und Stiftsweg umgeleitet. Die Linie 34 wird in beiden Richtungen zwischen denHaltestellen NeuerWeg und Peterstaler Straße über Stiftsweg, Köpfel und Rainweg umgeleitet. Die Haltestel- len Neckarschule, Steinbacher Tal, Mühl- damm, Fürstendamm, Kreuzgrundweg, Rainweg und Mittlerer Rainweg können während des Umzugs nicht bedient wer- den und entfallen. Auf den Umleitungs- wegen werden alle Haltestellen bedient. BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS Einladung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag,

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