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stadtblatt  / 22. Januar 2020 10 BEKANNTMACHUNG Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Heidelberg für die Haushaltsjahre 2019/2020 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zu- letzt geändert durch Artikel 16 des Ge- setzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) hat der Gemeinderat am 21. November 2019 folgende Nachtragshaushaltssat- zung beschlossen § 1 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Heidelberg, den 21. November 2019 gez. Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 19. Dezember 2019 – bei der Stadt Heidelberg einge- gangen am 07. Januar 2020 - die Gesetz- mäßigkeit der vom Gemeinderat am 21. November 2019 beschlossenen Nach- tragshaushaltssatzung der Stadt Hei- delberg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 bestätigt. Die Nachtragshaushaltssatzung samt Anlage (Stellenplan) liegen in der Zeit vom 23. Januar 2020 bis einschließlich 31.Januar 2020 im Rathaus,Zimmer 224, während der Dienststunden - Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr - zur Ein- sichtnahme offen. BEKANNTMACHUNG des Jahresabschlusses 2018 Der Eigenbetrieb Städtische Beteiligun- gen gibt die Feststellung des Jahres- ergebnisses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jah- resabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 bekannt. Das Rechnungsprüfungsamt hat für den Jahresabschluss und den Lage- bericht den uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk erteilt. In der Sit- zung des Gemeinderats am 17.12.2019 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss sowie den Lagebe- richt zu genehmigen. Der Gemeinde- rat beschloss das Jahresergebnis von 0 € und den Betriebsleiter zu entlasten. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 23.01.2020 bis zum 31.01.2020 im Rathaus, Zimmer 2.20, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr,Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr. Eigenbetrieb Städtische Beteiligun- gen BEKANNTMACHUNG über den Sonn- und Feiertagsverkauf von Waren im Jahr 2020 1. Gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Stadt Heidelberg zur Festsetzung der Öff- nungszeiten für den Verkauf bestimm- ter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 29.03.2007 (Heidelberger Stadtblatt vom 11.04.2007) werden jährlich 40 Sonn- und Feiertage für den Verkauf von Rei- sebedarf,Sport- und Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren,die für Hei- delberg kennzeichnend sind, jährlich zu Beginn des Jahres festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. Für das Jahr 2020 werden folgende Ter- mine für den Verkauf der o. a. Waren freigegeben: 23. Februar 08., 15., 22., 29. März 12., 13., 19., 26. April 01., 03., 10., 17., 21., 24., 31. Mai 01., 07., 11., 14., 21., 28. Juni 05., 12., 19., 26. Juli 02., 09., 16., 23., 30. August 06., 13., 20., 27. September 03., 04., 11., 18., 25. Oktober 2. Auf Antrag wird der Verkauf am 29.11. sowie am 06., 13. und 20.12.2020 gestattet. Zum Ausgleich ist dann die Verkaufsstelle an den ersten vier Sonntagen geschlossen zu halten. Ver- kaufsstellen dürfen an den freigege- benen Tagen jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Geschäfte, die von der abweichenden Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies vor dem 15.02.2020 dem Bürger- und Ordnungsamt - Gewerbe- recht -,Bergheimer Straße 69,69115 Hei- delberg mitteilen. 3. Der Verkauf an den genannten Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich für die genannten Gegenstände freigege- ben. Andere Waren dürfen nicht ver- kauft werden. gez. Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Definition der zulässigen Waren: Reisebedarf Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkar- ten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreib- materialien, Tabakwaren, Schnittblu- men, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, persönlicher Witte- rungsschutz, Reiseandenken und Spiel- zeug geringen Wertes, Lebens- und Ge- nussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten. Sport- und Badegegenstände Devotionalien Waren, die als Ausdruck und zur För- derung der Andacht benötigt werden (Kreuze, religiöse Darstellungen, Ro- senkränze,Gebetbücher,Bilder,Kerzen), Gegenstände, die den Ausdruck religiö- ser Andacht versinnbildlichen oder der Förderung/Ausübung der religiösen An- dacht gewidmet sind. Ortskennzeichnende Waren Waren, die auf einen bestimmten Ort hinweisen, einen spezifischen Bezug zu einem bestimmten Ort haben bzw. für den Ort typisch sind; charakteristisch für diesen Warentyp sind Andenken, z. B. Anstecknadeln, Stockabzeichen, BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Tiefbauamt ist zum 01. November 2020 die Stelle als Leiterin/Leiter des Tiefbauamts (m/w/d) zu besetzen. Im Rahmen des Wissens- und Erfahrungstransfers mit dem derzeitigen Leiter des Tiefbauamts ist eine Einstellung jedoch bereits zum 01. September 2020 vorgesehen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) mit der Option auf Zahlung einer Zulage beziehungsweise nach Besoldungsgruppe A 16 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW). Darüber hinaus kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und bei entsprechender Bewährung auch eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen. Beim Amt für Chancengleichheit ist zum 01. Oktober 2020 eine Stelle als Leiterin/Leiter des Amtes für Chancengleichheit (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanager (m/w/d) in der Abteilung Energie. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Amt für Soziales und Senioren sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagogen im Sachgebiet Soziale Dienste (m/w/d) mit 36 Wochenstunden bis zu Vollzeit. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe S12 des Tarifver- trags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie wei- teren Informationen inklusive Bewerbungsfristen finden Sie unter www.heidelberg.de/ stellenausschreibungen . Hier können Sie sich auch bei den jeweiligen Ausschreibungen direkt online bewerben. Postkarten, ortstypische Getränke und Backwaren. Es sind auch Waren zugelassen, die für die Region typisch sind. STADTENTWICKLUNGS- UND VERKEHRSAUSSCHUSS Einladung zur Sitzung des Stadtent- wicklungs- und Verkehrsausschusses am Mittwoch, 22.01.2020, um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Förderprogramm Kultur- und Kreativ- wirtschaft – Überblick über Antragstel- lung und Mittelverwendung 2019,Infor- mationsvorlage 2 Fußgängerquerungen Grenzhöfer Weg, Informationsvorlage 3 Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Steigerweg, Gaisbergstraße und Eisen- greinweg,Antrag der CDU 3.1 Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Steigerweg, Gaisbergstraße und Eisen- greinweg, Informationsvorlage 4 Mobilität in Heidelberg: Verkehrsver- halten der Heidelberger Bevölkerung nach dem System repräsentativer Ver- kehrsbefragungen (SrV), Informations- vorlage 5 Ausschreibung zur Ausführungspla- nung des Verkehrslenkungs- und Ver- kehrsberuhigungskonzepts für die Alt- stadt, Informationsvorlage 6 Einführung eines kostengünstigen Kurzstrecken-Schüler-Tickets, Antrag der CDU 6.1 Einführung eines kostengünstigen Kurzstrecken-Schüler-Tickets, Informa- tionsvorlage 7 Radschnellverbindung Heidel- berg-Schwetzingen, Informationsvor- lage 8 Fahrradstraße Gaisbergstraße, Infor- mationsvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt

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