stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 23. Dezember 2019 14 Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beimZustandekommendieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung,ist gemäß § 4 Abs.4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit wi- dersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verlet- zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt – Campus Am Zollhofgarten Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2008 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Bahnstadt – Campus Am Zollhofgarten einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans mit örtlichen Bauvorschrif- ten ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen n. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 dem Ent- wurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung ein- schließlich des Umweltberichts - jeweils in der Fassung vom 17.10.2019 – mit der Ergänzung,dass 25 % der Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen überbaut werden müssen, zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht in der Zeit vom 02.01.2020 bis einschließlich 03.02.2020 im Technischen Bürgeramt der Stadt Hei- delberg und im Internet unter www.hei delberg.de/bekanntmachungen einzu- sehen. In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevante Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Tiere Lichtimmissionen, Nistgelegenheiten, Jagdreviere (Vögel, Insekten, Reptilien, Fledermäuse) Pflanzen Gestaltung der Grünflächen, Verwendung heimischer Pflanzen, Neu- und Ersatzpflanzungen, Fassaden- und Dachflächenbegrünung Boden Geotechnik, Altlasten, Versiegelung, Kampfmittel Wasser Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasserrückhaltung, Versickerung, Entwässerung Biologische Vielfalt Ausgleichsmaßnahmen, Arten- und Biotopschutz Mensch Schallschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Anlagenlärm) Kultur- und Sachgüter Denkmalschutz Klima, natürliche Ressourcen erneuerbare Energien, Solarenergie, Kleinwindanlagen, Fern- wärme, Fernkälte Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Tech- nischen Bürgeramt sowie im Internet vor- gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23120 erteilt. Heidelberg,den 18.12.2019 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Pfaffen- grund „Industrie- und Gewerbegebiet Kurpfalzring“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 16.02.2017 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Pfaffengrund „Industrie- und Gewerbege- biet Kurpfalzring“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten La- geplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 dem Ent- wurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung - je- weils in der Fassung vom 12.09.2019 - zu- gestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften, die Entwurfsbegründung, die schalltechnische Untersuchung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02. Ja- nuar 2020 bis einschließlich 07. Februar 2020 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www. heidelberg.de/bekanntmachungen ein- zusehen. Die DIN-Normen, auf die in den Festset- zungen des Bebauungsplans Bezug ge- nommen wird, werden zur Einsichtnah- me bereitgehalten. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten vor: ›› Schalltechnische Untersuchung vom 05.09.2019 In den ausgelegten Planunterlagen wer- den folgende umweltrelevanten Themen behandelt: ›› Schutzgut Wasser: Wasserschutzgebiet, Versickerung Schutzgut Boden: Versiegelung,Bau- grund: besteht aus quartären Locker- gesteinen unbekannter Mächtigkeit (ggf.: lokale Auffüllungen wegen oberflächen- nahem saisonalem Schwinden und unter- schiedlichem Setzungsverhalten des Untergrundes) ›› Schutzgut Pflanzen: Neu- und Ersatz- pflanzungen,Fassadenbegrünung, Erhöhung des Grünanteils ›› Schutzgut Mensch: Schallschutz, Erschütterung (Straßenbahngleise am südlichen Rand des Plangebiets), mangelhafte Verschattung und hohe bodennahe Temperaturen durch starke Versiegelung,Barrierefreiheit Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Tech- nischen Bürgeramt sowie im Internet vor- gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23181 erteilt. Heidelberg,den,18.12.2019 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Würt- temberg -Anstalt des öffentlichenRechts - Hohenzollernstr.10,70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2020 ist der 01.01.2020.Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2019 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2020 keinen Mel- debogen erhalten haben,rufen Sie uns bit- te an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbin- dung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2020 meldepflichtig. Die uns be- kannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhal- ten Mitte Januar 2020 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet), Hühner,Truthühner/Puten Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons,Wisenten und Wasserbüffel . Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Infor- mationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefangen gehalteneWildtiere (z.B.Dam- wild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 49 Hühner und/oder Trut- hühner und keine anderen meldepflichti- gen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Mel- de- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhal- tung.Zumelden ist immer der gemeinsam BEKANNTMACHUNGEN

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1