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stadtblatt  / 18. Dezember 2019 11 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Heidelberg vom 17.10.2019 zum Tagesordnungspunkt „Straßen- und Platzbenennung im Bereich Heidelberger In- novationspark (HIP)“ wird Folgendes verfügt: 1.Die im Bereich des Bebauungsplans „Kirchheim-Innovationspark“ neu entstehenden Straßen und Plätze,wie sie in der beiliegenden Karte zur Straßen- und Platzbenennung mit Nummern dargestellt sind, erhalten folgende Namen: Carl-Friedrich-Gauß-Ring (1), Caroline-Herschel-Straße (2), Nikola-Tesla-Straße (3), Mary-Somerville-Platz (4), Margot-Becke-Ring (5), Sophie-von-Kowalevsky-Straße (6), George-Boole-Weg (7), Salo- mon-Calvi-Straße (8),Palo-Alto-Platz (9). 2. Der bisherige Straßenname „Im Mörgelgewann“ entfällt vollständig. Die Straße „Im Mörgelgewann“ wird im östlichen Abschnitt zwischen Kirchheimer Weg und Carl- Friedrich-Gauß-Ring in den Margot-Becke-Ring einbezogen und im restlichen Ab- schnitt dem Carl-Friedrich-Gauß-Ring zugeordnet. Dadurch erhalten die Gebäude mit der bisherigen Lagebezeichnung „Im Mörgelgewann 11“ bis „Im Mörgelgewann 21“ die neue Lagebezeichnung „Margot-Becke-Ring“. Die durch die Umbenennung notwen- digen Änderungen in den persönlichen Dokumenten der Anwohner, soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Heidelberg fallen,werden von den Bürgerämtern der Stadt Hei- delberg gebührenfrei durchgeführt. Weitere Adress-Umstellungskosten werden nicht übernommen,da die Umbenennung im öffentlichen Interesse erfolgt. Diese Verfügungen und ihre vollständigen Begründungen können bei der Stadt Heidel- berg (Vermessungsamt), Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg, während der üblichen Öff- nungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr) im Zimmer 205 eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Verfügungen mit den lfd. Nummern 1 und 2 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Heidelberg eingelegt werden. Hinweise: 1.Die Umbenennung der Straße „ImMörgelgewann“ wird faktisch zum 01.04.2020 voll- zogen. Zu diesem Termin werden die neuen Straßennamenschilder vor Ort angebracht sein. 2. Die Gebäude in der bisherigen Straße „Im Mörgelgewann“ erhalten zum Teil neue Hausnummern.Sie werden den Betroffenen persönlich mitgeteilt. 3. Um die Gebäude mit der bisherigen Lagebezeichnung „Im Mörgelgewann“ für eine Übergangszeit weiter auffinden zu können, werden die bestehenden Straßennamen- schilder (rot durchgestrichen) etwa zwei Jahre vor Ort belassen. 4. Die durch die übrigen Neubenennungen erforderlichen Straßennamenschilder wer- den im Zuge des Baufortschrittes nach Fertigstellung der jeweiligen Straßen installiert. Heidelberg,den 12.12.2019 Stadt Heidelberg,Vermessungsamt gez.Jelinek BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss Die Gesellschaftsversammlung der Hei- delberger Kultur- und Kongressgesell- schaft mbH hat am 16.10.2019 den Jahres- abschluss 2018 festgestellt. Der Jahresabschluss führte zu einem Jah- resfehlbetrag von 86.790,63 EUR, begrün- det mit Personalkosten, Betreuungsauf- wendungen sowie weitere Kosten. Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen unabhängi- gen Wirtschaftsprüfer wurde ein unein- BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Personal- und Organisationsamt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter (m/w/d) verbunden mit der Leitung des neuen Bereichs Fortbildung für die Abteilung Strategische Personal- und Organisationsentwicklung gesucht. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise nach Be- soldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Die Stelle bietet mittelfristig Perspektiven nach Entgeltgruppe E11 TVöD-V beziehungsweise nach Besoldungsgruppe A12 LBesGBW. Beim Amt für Verkehrsmanagement ist zum 01. März 2020 die Stelle als Leiterin/Leiter (m/w/d) der Abteilung Recht und Verwaltung verbunden mit der Funktion der stellvertretenden Amtsleitung in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Besoldungsgruppe A15 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 15 TVÖD-V. Die Stadtbücherei sucht im Rahmen des Landeswettbewerbs „Digitale Zukunftskommu- ne@bw“ zur Projektrealisierung eines mobilen Medien- und Digitallabors zum nächstmög- lichen Zeitpunkt eine medienpädagogische Fachkraft (m/w/d) im Umfang von 50% (19,5 Wochenstunden) zunächst befristet bis zum Ende der Projektlauf- zeit am 30. September 2021. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 10 TVöD-V. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie wei- teren Informationen inklusive Bewerbungsfristen finden Sie unter www.heidelberg.de/ stellenausschreibungen . Hier können Sie sich auch bei den jeweiligen Ausschreibungen direkt online bewerben. geschränkter Bestätigungsvermerk er- teilt.Ebenso gab es bei der Prüfung nach § 53 HGrG keine Beanstandungen. Der Jahresabschluss und Lagebericht werden vom 16.01. bis 24.01.2020, Montag bis Freitag zwischen 08:30 Uhr und 16:30 Uhr in den Büroräumlichkeiten der Ge- sellschaft in der Neuen Schlossstraße 4 öffentlich ausgelegt. Heidelberg Conventions – Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH Neue Schlossstraße 4,69117 Heidelberg SILVESTERNACHT: HEIDELBERGER FEUERWEHR IST GUT VORBEREITET Die Feuerwehr Heidelberg rechnet in der Silvesternacht wieder mit einer erhöhten Anzahl von Einsätzen. Um die Vielzahl der Notrufe und die Lenkung der Einsät- ze effektiver bearbeiten zu können, wird die Feuerwehrleitstelle daher mit einem zusätzlichen dritten Mitarbeiter besetzt. Mehrere Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden den Jahreswechsel wieder im Gerätehaus feiern, so dass sie für kleinere Einsätze im Stadtteil unmit- telbar zur Verfügung stehen. Bei größeren Ereignissenwerden sie in gewohnter Wei- se gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr alarmiert. Tipps zum sicheren Abbrennen von Feuerwerk ›› Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. ›› Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden,ausreichenden Sicherheits- abstand zu Personen und Gebäuden einhalten. ›› Gebrauchsanweisung beachten ›› Knaller nicht zusammenbündeln. ›› Knaller,die nicht explodiert sind,nicht wieder anzünden. ›› Raketen nur senkrecht abfeuern,siche- ren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten) und auf sichere Flugrichtung achten; Zündschnur am besten mit einem langen Streichholz (Fidibus) anzünden – gutem Feuerwerk liegt dieses regelmäßig bei. ›› Raketen bei stärkeremWind und Wind- böen nicht abfeuern. ›› Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus demAusland importieren. ›› Achten Sie auf Qualität und sicheres Feuerwerk (CE-Zeichen und Prüf- nummer, zum Beispiel 0589-F2-0187 beachten) ›› Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser,Feuerlöscher) bereitstellen. ›› Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere,die sehr unter der Knallerei leiden.

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