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stadtblatt  / 4. Dezember 2019 14 und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr, im Rathaus, Zim- mer 2.20,zur Einsichtnahme aus. Heidelberg,den 25.11.2019 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss Die Gesellschafterversammlung der In- ternationale Bauausstellung Heidelberg GmbH hat am 22.10.2019 den Jahresab- schluss 2018 festgestellt. Der Jahresabschluss führt zu einem aus- geglichenen Ergebnis von 0,00. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses wurde ein uneingeschränkter Bestäti- gungsvermerk erteilt, auch bei der ergän- zenden Prüfung nach § 53 HGrG ergaben sich keine Beanstandungen. Der Jahresabschluss mit dem Lagebe- richt werden in der Zeit vom 05.12.2019– 13.12.2019 montags bis freitags von 9:30 bis 16:30 Uhr in den Büroräumen der Ge- sellschaft in der Emil-Maier-str. 16 öffent- lich ausgelegt. Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH Emil-Maier-Str.16,69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Förderung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migra- tionshintergrund 2020 Der Fördertopf 2020 dient der Stärkung von zivilgesellschaftlichem Engagement im Integrationsbereich. Der Fonds ver- fügt über Mittel in Höhe von 40.000 Euro. Förderfähig sind Projekte, die die Inte- gration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund fördern, ihre Bildungschancen verbessern und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am ge- sellschaftlichen Leben ermöglichen. Wesentlich ist der gemeinsame Aus- tausch von Kindern und Jugendlichen Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Stadtplanungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Verfahrensbetreuung in der Abteilung Städtebau und Konversion in Teilzeit im Umfang von 50 % zu besetzen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW be- ziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V zu bewerten. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die rechtliche und organisatorische Betreuung von Bebauungsplanverfahren und anderen Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch sowie die Organisation von Veranstaltungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Beim Amt für Verkehrsmanagement ist in der Abteilung Verkehrstechnik zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine Stelle als Ingenieurin/Ingenieur der Verkehrstechnik beziehungsweise Technikerin/Techniker oder Meisterin/Meister Elektrotechnik (m/w/d) für Neubau, Planung, Betrieb und Unterhaltung von verkehrstechnischen Einrichtungen für das Stadtgebiet Heidelberg unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Je nach vorhandener Erfah- rung, Qualifikation und zugeordneten Aufgaben ist eine Bezahlung bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) möglich. Die Musik- und Singschule Heidelberg sucht zum 01. April 2020 eine Lehrkraft (m/w/d) für Saxofon/Klarinette mit bis zu 18 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von 75 Unterrichtsminuten pro Schulwoche. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 9b TVöD-V. eine Lehrkraft (m/w/d) für Blockflöte mit bis zu 24 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von 105 Unterrichtsminuten pro Schulwoche. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 9b TVöD-V. Beim Rechtsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Volljuristin/Volljurist (m/w/d) zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentli- chen Dienst (TVöD-V). Bei Bewährung und Übernahme entsprechender Tätigkeiten besteht die Perspektive nach Entgeltgruppe 14 TVöD-V. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weite- ren Informationen inklusive der Bewerbungsfristen finden Sie unter www.heidelberg.de/ stellenausschreibungen . Hier können Sie sich auch bei den jeweiligen Ausschreibungen direkt online bewerben. Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Hinweis nach § 4 Abs.4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beimZustandekommendieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung,ist gemäß § 4 Abs.4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit wi- dersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verlet- zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG Beteiligungsbericht 2018 Die Stadt Heidelberg hat gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmit- telbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, erstellt. Der Betei- ligungsbericht 2018 liegt in der Zeit vom 05.12.2019 bis einschließlich 13.12.2019 während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfälle. e) Die Gebühren für Pressbehälter betragen für einen Behälter für gepressten Abfall - je Tonne Restmüll 120,00 Euro Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Ein- sammeln und Transportieren der Abfälle. 13. Für Gewerbebetriebe und vergleichbare Einrichtungen, die von der Verpflichtung zur Aufstellung von Abfallge- fäßen befreit sind (§ 11 Abs. 3 Abfallwirtschaftssatzung) wird eine Pauschalgebühr von 89,34 Euro pro Jahr erhoben. mit und ohne Migrationshintergrund sowie von Mädchen und Jungen. Vorran- gig werden Projekte unterstützt, die von mehreren Kooperationspartnern durch- geführt werden oder die generationen- übergreifend wirken. Wichtig für die Antragstellung ist, dass die Teilnehmenden aus Heidelberg kom- men oder hier zu Schule gehen und das Projekt aus mindestens fünf Personen be- steht. Antragsteller sollen primär Migranten- selbstorganisationen sein.Reiner mutter- sprachlicher Unterricht wird nicht geför- dert. Seit 2019 gibt es keinen Stichtag mehr.Der Antrag soll in der Regel drei Monate vor Projektbeginn in Papierform an das Inter- kulturelle Zentrum, Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg sowie elektronisch an iz@heidelberg.de gestellt werden. Über die Anträge wird zeitnah entschieden. Antragsformulare zur Projektförderung und Infos stehen auf der Homepage des IZ unter www.iz@heidelberg.de und der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg. de/zuwendungen. i.A.ges: JM/Leitung IZ Brigitte Klingler HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, 04.12.2019,um17:30Uhr,Neuer Sitzungs- saal,Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Die Tagesordnung der Sitzung steht auf der städtischen Homepage unter www. gemeinderat.heidelberg.de . BEZIRKSBEIRAT WESTSTADT Einladung zur Sitzung des Bezirks- beirates Weststadt am Donnerstag, 05.12.2019, um 18:00 Uhr, Seniorenzen- trum Weststadt, Vortragsraum, Dante- straße 7,69115 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Einführung in die Arbeit des Bezirks- BEKANNTMACHUNGEN

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